Der Stadtrat beschließt, dass ein Erbbaurechtsvertrag über das Gebäude „Hirschmann-Villa“ und einen noch im Einzelnen festzulegenden Grundstücksumgriff zwischen der Kulturstiftung Fürth und der Annaliese-Roth-Stiftung geschlossen wird.
Die genaue vertragliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen ist nicht-öffentlich zu beschließen.
Im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung geht es um den Beschluss für einen Erbbaurechtsvertrag über die Hirschmann-Villa zwischen der Anneliese-Roth-Stiftung und der Kulturstiftung Fürth. Derartige Verträge müssen nach der Gemeindeordnung nicht öffentlich behandelt und entschieden werden. Ob sich aber der Stadtrat mit dem Thema überhaupt befassen will, kann er in einer Grundsatzentscheidung vorher festlegen.
Wegen des öffentlichen Interesses verschiedener Verbände und Nachbarn an der Entwicklung des Areals, sollte eine grundsätzliche Entscheidung auch öffentlich entschieden und diskutiert werden.
Die Anneliese-Roth-Stiftung wünscht eine gleichzeitige Beurkundung des zu beschließenden Erbbaurechtsvertrags und eines Kaufvertrages mit der WBG.
Der Kaufvertrag wurde seitens der WBG im Aufsichtsrat einstimmig bereits gebilligt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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