Der Stellplatzablöse von 66 Kfz.-Stellplätzen wird zugestimmt
Ausgangslage
Wie im Finanz- und Verwaltungsausschuss/ Stadtrat vom 24.7.2024 beschlossen wird dem Vorhaben „Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 291 b „Hornschuchcampus“ zugestimmt. Der Antrag auf Stellplatzablöse wird aktuell vom Bauherrn gestellt.
Stellplatzablöse
Der Antragsteller beabsichtigt im Baufeld 4 des Hornschuchcampuses den Neubau von 2 Wohngebäuden, unterteilt in 4 Häuser, mit 175 Wohneinheiten und 243 Studentenappartements sowie einer eingeschossigen Tiefgarage mit 134 Kfz.-Stellplätzen.
Für die Wohnanlage werden (incl. der barrierefreien Stellplätze) 263 baurechtlich notwendige Kfz.-Stellplätze benötigt. Auf dem Baugrundstück können 161 nachgewiesen werden und im benachbarten Parkhaus sind 36 Stellplätze vorgesehen.
Für die restlichen 66 Stellplätze (25%) ist die Ablöse die nach Satzung in Zone II mögliche wäre beantragt.
Das Stadtplanungsamt hat dem Vorhaben zugestimmt und die Ablöse befürwortet, da sich das Areal in unmittelbarer Nähe zur U-Bahnhaltestelle Stadtgrenze und Jakobinenstraße (Entfernung 350 - 400m) befindet und von einer vermehrten Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs insbesondere bei den Studenten auszugehen ist.
Zudem wird insbesondere hinsichtlich des dringend benötigten Wohnraums zugestimmt.
Das Tiefbauamt und die Straßenverkehrsbehörde stimmen dem Stellplatznachweis mit der Ablöse von 66 Stellplätzen nicht zu, da es sich um einen Neubau handelt und trotz der o.g. Bahnnähe mit erhöhtem Parkdruck zu rechnen ist. Die Bauaufsicht schließt sich dieser Einschätzung an.
Der Antragsteller bittet, die 66 Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan