Betreff
Nahverkehrsplan Fürth Stadt (NVP): Fahrtenangebot Siegelsdorfer Straße für AWO-FINTEG (NFP 81) - erneute Vorlage und Bericht Prüfauftrag
Vorlage
SpA/1210/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der Baureferentin dient zur Kenntnis.

 

Der BWA empfiehlt / der Stadtrat beschließt, das Fahrtenangebot der Haltestelle Siegelsdorfer Straße gemäß der

 

-       Variante 0 – keine Erweiterung des bestehenden Angebots

-       Variante 2 oder

-       Variante 3

 

des beigefügten Dossiers und der eingegangenen Stellungnahmen umzusetzen.


Ausgangslage

 

Von der Arbeiterwohlfahrt Fürth-Stadt e. V. (AWO) wird gewünscht, dass die Bedienung der bisher nur mit einem Fahrtenpaar pro Tag bedienten Haltestelle „Siegelsdorfer Straße“ in Burgfarrnbach künftig um zwei weitere Hinfahrten und eine weitere Rückfahrt ergänzt wird, um mehr barrierearme Fahrtmöglichkeiten zu deren arbeitstherapeutischer Werkstatt und Zuverdienst-Projekt „FINTEG“ (Fürther Integration) dort einzurichten.


 

Mit der Vorberatung des Bau- und Werkausschusses vom 10.07.2024 sowie dem Beschluss des Stadtrats vom 24.07.2024 wurde die Verwaltung mit der Prüfung einer zusätzlichen Variante 4 beauftragt. Die ursprünglich ausgearbeiteten Varianten 1 bis 3 und die Instruktionsergebnisse können dem dieser Vorlage beigefügten Dossier entnommen werden.

 

Variante 4 sieht nun eine mögliche Führung der Landkreisbuslinie 125, aus der Würzburger Straße kommend, über die Veitsbronner Straße, inklusive eines Halts an der Haltestelle Siegelsdorfer Straße vor.

 

Bericht Prüfauftrag Variante 4

 

Die Verwaltung ist daher über den Oberbürgermeister in Kontakt mit dem Landkreis Fürth getreten, um die Möglichkeit einer Veränderung des Linienweges gemäß der vorgeschlagenen Variante 4 zu evaluieren.

 

Eine Prüfung seitens des Landkreises Fürth ergab, dass eine Linienführung über die Veitsbronner Straße (BWA-Vorschlag) mehr Fahrzeit benötigen würde. Der reguläre Linienweg (Siegelsdorf Bahnhof – Fürth Rathaus) wäre nur mit einem zusätzlichen Bus umzusetzen. Das Landratsamt Fürth verwies in diesem Zusammenhang auf die derzeitige baustellenbedingte Linienführung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere mit Blick auf die Verkürzung des Linienweges auf dem Fürther Stadtgebiet. So ist einerseits aufgrund der verlängerten Fahrzeit, sowie andererseits aufgrund des vorgezogenen Endpunktes an der Haltestelle „Fürth Ruhsteinweg“ ein deutlicher Fahrgasteinbruch zu verzeichnen. In Anbetracht der dann weiterhin zu befürchtenden Fahrgastverluste sowie des Nicht-Erreichens des eigentlichen Ziels der Buslinie, dem Fürther Rathaus, wird seitens des Landkreises eine dauerhafte Führung der Linie 125 über die Veitsbronner Straße mit Halt an der Siegelsdorfer Straße abgelehnt.

 

Auch einzelne Stichfahrten wären, gemäß Aussage des Landkreises, umlauftechnisch nicht ohne Verluste an Fahrten von und nach Siegelsdorf möglich und sind daher abzulehnen.

 

Vom Landkreis ist für die vorgesehenen drei zusätzlichen Fahrten kein Angebot möglich.

 

Ergänzt werden muss aus Sicht des Stadtplanungsamtes zudem, dass die Linie 125 heute ein fast idealtypisches Angebot darstellt mit einem nahezu sauberen Taktfahrplan, der zwischen den Haltestellen Am Grünen Weg (OBI) und Rathaus Fürth zudem mit dem Fahrplan der Linie 126 verzahnt ist, und mit ihr eine Anbindung der Hardhöhe-West an der "OBI-Kreuzung" erfüllt (umgesetzter Maßnahmenvorschlag NE 61 des Nahverkehrsplans, vgl. Vorlage SpA/0746/2019). Zudem erfüllt die Linie 125 die Rolle eines Eilbusses in der Verbindung des nachfragestarken Burgfarrnbacher Ortskerns mit Innenstadt / Rathaus. Mit diesem übersichtlichen Fahrplan und Linienweg ist die Linie 125 auf ihrem regulären Linienweg gut einprägsam, hoch attraktiv, gerade auch für Neufahrgäste und Gelegenheitsnutzer, und lässt sich im Liniennetzplan übersichtlich darstellen. Keines dieser wertvollen Angebotsmerkmale sollte hier verändert werden, um die in ihrer Nachfragebedeutung demgegenüber äußerst geringer Zusatzerschließung an der Haltestelle Siegelsdorfer Straße zu ermöglichen.

 

 

Varianten

 

Aus den beschriebenen Gründen verbleiben zum derzeitigen Zeitpunkt für eine Beschlussfassung zunächst die bereits im Bau- und Werkausschuss vom 10.07.2024 vorgelegten und unten aufgeführten Varianten. Gleichwohl muss zur Variante V2 noch ergänzt werden, dass die im beigefügten Dossier beschriebene Verkürzung und zeitliche Verschiebung einer Fahrt aufgrund von Fahrplanänderungen im Zuge der Ablastung der Zirndorfer Brücke vorerst nicht mehr notwendig ist.


 

Die möglichen Varianten ergeben sich wie folgt:

 

Variante 0:         Beibehaltung des bisherigen Fahrplans, Verweisen der AWO auf die bestehenden Linien S6 und RB12 an der Station Burgfarrnbach; für Stadt/infra kostenneutral.

 

Variante 1:         Umsetzung AWO-Wunsch, einheitlich Mo – Fr.; Mehrkosten von

118.000 Euro/Jahr, da ein gesondertes Busfahrzeug nur durch dieses Zusatzangebot anzuschaffen und vorzuhalten wäre.

 

Variante 2:         Angepasste Umsetzung des AWO-Wunsches, (Ankunft 8.15) einheitlich Mo – Fr, Mehrkosten von 40.000 Euro/Jahr. Die ursprünglich vorgesehene Verkürzung und Vorverlegung der an Schultagen von Waldkrankenhaus (07:10 Uhr) bis Poppenreuther Straße (07:45 Uhr) verkehrende Fahrt der Linie 178 ist vorerst nicht mehr notwendig (wg. Sperrung Zirndorfer Brücke).

 

Variante 3:         Wie Variante 2 mit Mehrkosten von 40.000 Euro/Jahr, jedoch mit Ankunft 08:00 Uhr Siegelsdorfer Straße. Diese Fahrt der Linie 172 würde dann jedoch nicht ab Hauptbahnhof, sondern ab Klinikum West verkehren.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

gegebenenfalls je Variante max. 118.000

 

nein

x

ja

Max. 118.000

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst. 6100.6555.1000

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       Dossier mit Anlagen

-       Klimaprüfung

-       Eingegangene Stellungnahmen

-       E-Mail vom Landratsamt Fürth (14.11.2024)