Der Vortrag der
Referentin dient zur Kenntnis.
Die Umgestaltung der Kreuzung Würzburger Str./Unterfarrnbacher Str. mit Anpassung und Erweiterung der Fußgängerführungen wird gemäß Lageplan beschlossen.
I.
Ausgangslage
Die
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte zum Verkehrsausschuss am
23.9.2024 den Antrag vom 13.9.2024 „Fußgängerampel an der Kreuzung Würzburger-
/ Wehlauer- / Unterfarrnbacher Straße“.
An dem
Knotenpunkt LSA Ft 191 existiert derzeit nur eine Fußgänger- und
Radfahrerquerung über den nördlichen signalisierten Knotenarm, die aus 3
Teilfurten besteht.
Es wird
dabei seit längerem nachvollziehbar störend wahrgenommen, dass die beiden
Furten hinter der Dreiecksinsel entsprechend der Dauer der Hauptphase
Würzburger Str. sehr lange grün haben, die östliche Furt über die
Rechtsabbiegefahrbahn jedoch in Rot steht und nur nach Anforderung bedient
wird. Da der Rechtsabbiegerstrom im Signalbild „Dunkel“ zum Hauptbild der
Würzburger Straße gehört, kann infolge der signaltechnischen Verriegelung der
Fußgänger nicht gleichzeitig die Rechtsabbiegefahrbahn überqueren.
Diese
Betriebsweise ist für eine Fußgänger-Dreifachfurt unvorteilhaft, zumal auf der
sehr schmalen Dreiecksinsel nicht genügend Aufstellraum besteht und der
Rechtsabbieger folglich auch häufig bei Rot also regelwidrig überquert wird.
Darüber
hinaus verfügt der Knotenpunkt über keine Überquerungsmöglichkeit der
Würzburger Str. für Fußgänger und Radfahrer, die seit längerem schon von den
ansässigen Gewerbebetrieben, unlängst aber auch im Zusammenhang mit der
Eröffnung der Rollsporthalle Wehlauer Str. gefordert wird.
Planung
Um den
Zielkonflikt am Nordostquadranten aufzulösen, ist die Rückführung der
Knotenpunktform auf eine Standarddoppelfurt die anzustrebende Lösung.
Der
Knotenpunkt wird daher dort neugestaltet, um im Sinne der Verkehrssicherheit
und Barrierefreiheit mit (innerorts vorzugsweise anzuwendenden) Standardformen
der Geometrie, der Signalisierung und der Phasenfolge betrieben werden zu
können.
Durch
Aufgabe der für den Gelenkbus der Linie 172 relativ schlecht befahrbaren engen
Rechtsabbiegerfahrbahn mit Dreiecksinsel wird eine Fußgängerquerung eingespart
und alle Verkehrsteilnehmenden finden eine für sie grundsätzlich gewohnte
Verkehrsorganisation vor. Für diese Anpassung müssen mehrere Signalmaste
versetzt sowie die Überspannung der Beleuchtung angepasst werden, jedoch die
Signalanlage nicht komplett erneuert werden. Die bisherige
Rechtsabbiegefahrbahn wird in eine sog. Kiss&Ride-Bucht (Holen / Bringen
zum S-Bahnhof) und/oder in einen Taxistandplatz umgewandelt.
Infolge
der Einrichtung der neuen Fußgängerfurt über die Würzburger Str. muss die
Zufahrt Wehlauer Str. am Südostquadranten ebenfalls angepasst werden, wobei das
bisherige Rechtseinbiegegebot aufgehoben werden kann. Es erfolgt die
Einbeziehung in die Signalisierung des gesamten Knotenpunktes (weiterhin mit
Gelb-Rot-Dunkel). Aus Gründen der Begreifbarkeit und Einheitlichkeit bleiben
dabei jedoch beide Fußgänger-Teilfurten auf der Südseite (über Wehlauer
Straße) bis zum Zeitpunkt des Vollausbau der Kreuzung (noch nicht terminiert)
noch unsignalisiert.
Die
Realisierung der zusätzlichen Fußgängerfurt über die Würzburger Str. ist nicht
ohne die Realisierung der ursprünglichen Optimierung auf der Nordostseite
möglich.
Beide
Teile dieses Umbaus sind zudem bewusst so gestaltet, dass sie bei einem
späteren Vollausbau des Knotenpunktes in diesen Quadranten vollumfänglich bis
hin zum Standort von Signalmasten bestehen bleiben können, ohne nochmals
geändert werden zu müssen.
Kosten
Die Gesamtkosten für die im Lageplan dargestellten Anpassungen belaufen sich auf rd. 350.000,- €. Die Mittel sind im Haushalt 2025 bisher nicht berücksichtigt.
Zeitplan
Die Vorplanung wird zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung an das Tiefbauamt übergeben. Bei rechtzeitiger Bereitstellung von Haushaltsmitteln ist eine Umsetzung noch in 2025 vorgesehen, da die Rollsporthalle bereits in Betrieb genommen wurde und dringend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die querenden Fußgänger getroffen werden müssen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
350.000,- € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Mittelbereitstellung |
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Anlage 1 Lageplan Anpassungen FT 191 M 1:250
Anlage 2 Lageplan Anpassungen FT 191 Schleppkurven M 1:500
Anlage 3 Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägung
Anlage 4_Klimaprüfung