Der Hof des Besitzers südwestlich des Main-Donau-Kanals und der Obermichelbacher Straße wird als Einöd „Lindenhof“ benannt.
Der Hofeigentümer wird aufgefordert, nach der Benennung mindestens 5 Linden zu pflanzen
Der Besitzer des landwirtschaftlichen Betriebes südwestlich des Main-Donau-Kanals und der Obermichelbacher Straße (siehe Anlage Lageplan), hat sich bereits 2005 darüber beklagt, dass seine Hofstelle nicht von Anlieferern gefunden wird, da diese keiner Straße und Hausnummer zugeordnet ist.
Der 1. Vorschlag des Eigentümers, die Straße, an der seine Hofstelle angrenzt, zwischen der Obermichelbacher Straße und Flexdorf neu zu benennen, ist zwar naheliegend, kann aber leider nicht umgesetzt werden. In diesem Zuge müsste das weiter nördlich gelegene Anwesen Obermichelbacher Straße 51 ebenfalls dieser neuen Straßenbezeichnung mit einer neuen Hausnummer zugeordnet werden, was von diesem Eigentümer strikt abgelehnt wird. Der Vorschlag wurde bereits im Bauausschuss vom 14.09.2005 abgelehnt.
Auch die Benennung nur eines Teilstückes der Straße zwischen der Obermichelbacher Straße und Flexdorf nach dem Abzweig zum Anwesen Obermichelbacher Straße 51 in Richtung Flexdorf ist aus Sicht des SpA nicht ratsam, weil das dann benannte Teilstück keinen direkten Anschluss an die Obermichelbacher Straße mehr hat, und deshalb die Auffindbarkeit aus Sicht des SpA nicht verbessert wird.
Um dem Anwesen doch noch zu einer besseren Auffindbarkeit zu verhelfen, schlägt das SpA auf Anregung des Eigentümers vor, den Hof als Einöd „Lindenhof“ zu benennen. Eine derartige Benennung würde offiziell bekannt gegeben und fände sich somit zukünftig in Karten- und Navigationssystemen wieder.
Um der Benennung „Lindenhof“ gerecht zu werden, sollten nach Ansicht des SpA noch mindestens 5 Linden (z. B. als Allee) gepflanzt werden.
Das Stadtarchiv und die Stadtheimatpflege haben dazu wie folgt ihre Stellung abgegeben.
Stadtheimatpflege:
„Da es sich um einen
Aussiedlerhof handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere
landwirtschaftliche Anwesen dort ansiedeln. Deshalb schlägt die
Stadtheimatpflege vor, dem Weg / der Straße einen Namen zu geben, wie es auch
bei Neubaugebieten üblich ist.
Dazu könnte man z. B.
einen Flurnamen nehmen.“
Stadtarchiv:
„Aus Sicht des
Stadtarchivs scheint eine Benennung der Straße zwischen Obermichelbacher Straße
und Flexdorf sehr sinnvoll. Es ist nachvollziehbar, dass der Eigentümer
auffindbar sein möchte. Eine Benennung als „Lindenhof“ kann eine Lösung sein.
Die nicht benannte Straße könnte aber ein Problem bleiben, insbesondere, wenn
sich neue Anwesen ansiedeln. Daher würde ich eher für eine Benennung der Straße
nach einem Flurnamen plädieren. Das könnte nach älteren Kartenwerken
beispielsweise „Butschleite“ oder „An der Butschleite“ sein. Die Problematik
mit der Obermichelbacher Str. 51 könnte dadurch behoben werden, dass die
Straße nur bis zur dortigen Einfahrt benannt wird.“
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan