Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die
geänderte Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die
Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für
die Generalsanierung Willy-Brandt-Anlage mit einem Gesamtkostenansatz von
2.550.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen
Haushaltsmittel in den nächsten Jahren zu beantragen.
Planungsanlass
Mit Beschluss vom 20.12.2023
erteilte der Stadtrat die Projektgenehmigung für die Umgestaltung der
Willy-Brandt-Anlage mit einem Gesamtkostenansatz von 2,60 Mio. €. Die
Baumaßnahme sollte den Maßnahmen zur Umgestaltung Straßenraums des Tiefbauamts
(Herbst 2024 bis Mitte 2028) folgen, Mitte 2026 beginnen und Ende 2028
abgeschlossen sein.
Auf die als Anlage beigefügte Beschlussvorlage mit ausführlicher Sachverhaltsdarstellung zu Bestand und Entwurf wird verwiesen.
Aufgrund der Forderung des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags, im gesamten Bearbeitungsbereich müssen im öffentlichen Straßenraum 40 Stellplätze mehr erhalten bleiben, wurde im Stadtrat am 27.11.2024 der Vorschlag des Baureferats, ab Höhe Pickertstraße den öffentlichen Straßenraum nicht zu verändern, angenommen. Infolge dessen muss auch die Planung für die öffentliche Grünanlagen angepasst werden.
Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
Gegenüber dem bislang projektgenehmigten Entwurf zur Umgestaltung der Willy-Brandt-Anlage ergeben sich nur geringfügige Änderungen. Die Planungen für den Bereich West bleiben voll umfänglich erhalten, im Bereich Ost ergeben sich nur Änderungen ab Höhe Pickertstraße bis Jakobinenstraße.
Aufgrund des Erhalts der Senkrechtsstellplätze auf der Nordseite und der Längsparker auf der Südseite der Grünanlage kann in diesem Bereich die Grünanlagen nicht um 5,00 m bzw. 2,00 m vergrößert werden. Der zentrale Erschließungsweg und der parallel laufende nachgeordnete Weg sowie die platzartige Aufweitung mit Spielgeräten werden wie ursprünglich geplant umgesetzt.
Aufgrund des Erhalts des öffentlichen Straßenraums in diesem Bereich vergrößert sich die Grünanlage nicht wie ursprünglich geplant um 3.000 m², sondern lediglich um 2.250 m². Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme verringern sich geringfügig von ursprünglich 2,60 Mio. € auf nunmehr 2,55 Mio. €.
Aufgrund der Verschiebung des Baubeginns des Tiefbauamts zur Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums um ein Jahr verschieben sich auch die Arbeiten zur Umgestaltung der Grünanlagen entsprechend:
Abschnitt |
Tiefbauamt |
Grünflächenamt |
West |
Oktober 2025 bis Ende 2026 |
Frühjahr 2027 bis Herbst
2027 |
Ost |
Februar 2027 bis Juni 2028 |
Herbst 2028 bis Mitte 2029 |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
2.550.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 5800.9560.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Beschlussvorlage Dezember 2023
Anlage 2 Entwurf Bereich West
Anlage 3 Entwurf Bereich Ost
Anlage 4 Ausschnitt Änderung Ostseite