Betreff
Vorlage zum Antrag Zentrale Bürgerversammlung der Stadt Fürth vom 18.11.2024 - Anordnung Tempo 30 im Bereich der Billinganlage
Vorlage
SVA/0394/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag wird abgelehnt.


In der Bürgerversammlung vom 18.11.2024 wurde beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Würzburger Straße stadtauswärts zwischen Kapellenstraße 15 und Fritz-Mailänderweg sowie stadteinwärts zwischen Lehmusstraße und Maxbrücke auf 30 km/h zu beschränken.

 

Durch die Änderung des § 45 StVO ist es nun grundsätzlich möglich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fußgängerüberwegen auf 30 km/h zu beschränken, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen. Im Bereich von Altenheimen ist dies bereits seit mehreren Jahren möglich. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass die schützenswerte Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt.

 

In den beantragten Streckenabschnitten befindet sich weder ein Fußgängerüberweg, noch ein Altenheim mit direktem Zugang zur Würzburger Straße. Auch sämtliche weitere Tatbestände des § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO, die eine Geschwindigkeitsreduzierung ohne Prüfung einer besonderen Gefahrenlage ermöglichen, sind nicht erfüllt.

 

Eine solche besondere Gefahrenlage liegt auf den beantragten Streckenabschnitten nicht vor. Es ist weder eine Unfallhäufung noch sonstige atypische Verkehrssituation, die über die übliche Verkehrsgefahr hinausgeht, festzustellen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: