Betreff
Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen – Zwischenbericht zum Fachkonzept
Vorlage
JgA/0722/2025
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt vom Zwischenbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zum Fachkonzept Gewaltbereitschaft Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Konzeptentwicklung eine wissenschaftliche Begleitung durch die Evangelische Hochschule Nürnberg hinzuzuziehen.

 


a) Auftrag an das Jugendamt

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 02.10.2024 (TOP 5) das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beauftragt, ein Fachkonzept zu entwickeln, das wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen aufzeigt (siehe Anlage: Beschlussvorlage JgA/0705/2024).

Hintergrund für diesen Auftrag sind:

  • Zahlreiche Medienberichte über zunehmende Gewaltvorfälle unter Kindern und Jugendlichen.
  • Besorgniserregende Ergebnisse einer Umfrage unter Fach- und Leitungskräften der Fürther Jugendhilfe durch Referat IV im Juni 2024 (siehe Anlage: Zusammenfassung der Umfrageergebnisse).

 

b) Vorarbeiten zur Erstellung eines Fachkonzepts

Im Rahmen einer Klausurtagung im November 2024 hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende erste Eckpunkte und darauf aufbauende Handlungsfelder für ein Fachkonzept erarbeitet und das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

 

Eckpunkte

Das Fachkonzept soll folgende Eckpunkte enthalten:

  1. Präventions- und Interventionsmaßnahmen für verschiedene Altersgruppen.
  2. Kooperationsstrukturen für eine effektive Zusammenarbeit aller relevanten Akteure.
  3. Maßnahmen zur Kompetenzförderung in Familien, Schulen und Freizeiteinrichtungen.
  4. Evaluations- und Monitoringkonzept, mit qualitativen und quantitativen Daten, Berichtswesen und Vorstellung der Ergebnisse
  5. Ressourcenplanung, um notwendige personelle und finanzielle Mittel zu definieren.

 

Handlungsfelder

Folgende Handlungsfelder wurden entwickelt:

1. Gewaltprävention als zentraler Ansatz

Die Gewaltprävention folgt einem mehrstufigen Modell, das wo immer möglich frühzeitig ansetzt.

  • Primärprävention: Allgemeine Angebote zur Sensibilisierung und Information, z. B. Elternbildungskurse, Kampagnen zu Kinderrechten und gewaltfreier Erziehung.
  • Sekundärprävention: Spezifische Unterstützungsangebote für gefährdete Gruppen, z. B. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und niedrigschwellige Beratungsstellen (Familien- und Jugendberatung, Schwangerschaftsberatung).
  • Tertiärprävention: Interventionsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien mit bestehenden Problemlagen (z. B. häusliche Gewalt, aggressives Verhalten in Schulen), etwa durch Anti-Aggressionstrainings und zielgruppenorientierte Kursangebote (z. B. für Alleinerziehende, Jugendliche).

 

2. Kooperationsstrukturen, Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

Effektive Gewaltprävention erfordert die enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure. Ziel ist der Aufbau neuer und die Stärkung bereits vorhandener tragfähiger Netzwerke.

  • Interdisziplinäres Netzwerk und Ausbau externer Kooperationen: Regelmäßiger Austausch zwischen Jugendamt, Polizei, Schulen, Sozialarbeit, Stadtjugendring, dem Referat für Bildung und medizinischen Einrichtungen. Stärkere Vernetzung mit außerschulischen Partnern und spezialisierten Beratungsstellen.
  • Zentrale Koordinationsstelle im Jugendamt: Steuerung aller Präventionsmaßnahmen und Bündelung von Ressourcen.

 

 

3. Stärkung von Kompetenzen als Präventionsstrategie

Gewaltprävention setzt langfristig auf den Ausbau sozialer und persönlicher Kompetenzen.

  • Förderung sozialer Kompetenzen: Stärkung von Sprachfähigkeit, Empathie, Konfliktlösung, Frustrationstoleranz und Teamfähigkeit.
  • Stärkung emotionaler Kompetenzen: Förderung von Selbstregulation, Stressbewältigung und Selbstwertgefühl als Grundlage für gewaltfreies Verhalten.
  • Erweiterung der Familienbildung: Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen zur Gewaltprävention.
  • Förderung der Medienkompetenz: Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien.
  • Handlungskompetenzen im Umgang mit Gewalt: Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Grenzen setzen.
  • Gesellschaftliche und kulturelle Kompetenz stärken: Demokratieverständnis und Rechtsstaatlichkeit vermitteln. Förderung von Respekt, Toleranz und Antidiskriminierung.

 

4. Evaluations- und Monitoringkonzept

Ist notwendig um präventive Maßnahmen zur Gewaltreduktion messbar zu machen, Ressourcen effizient einzusetzen und notwendige Anpassungen frühzeitig vorzunehmen.

 

5. Ressourcenplanung

  • Die Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts erfordert zusätzliche Ressourcen. Dazu zählen:
    • Wissenschaftliche Begleitung,
    • Fortbildungen für Fachkräfte,
    • Finanzierung von Präventionsangeboten und Interventionsmaßnahmen.
  • Zur qualitativen und quantitativen Datenbeschaffung und wissenschaftlichen Evaluation könnte, nach einer ersten Anfrage, von der Evangelischen Hochschule Nürnberg übernommen werden.
  • Eine nähere Kostenschätzung wird dem Ausschuss baldmöglichst vorgelegt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: