Die Anträge werden abgelehnt.
Ein Fußgängerüberweg auf Höhe der Schule bzw. an der Querungshilfe am Marsweg ist weder erforderlich, noch in Form eines Zebrastreifens sinnvoll:
Fußgängerüberwege (Zeichen 293 bzw. 350 StVO) werden häufig gefordert, wobei die Schutzwirkung falsch eingeschätzt wird: Das Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeug ist in der Praxis häufig unklar, so dass eine „Abstimmung“ erfolgen muss. Diese kann man von den Kindern jedoch noch weniger als von erwachsenen Fußgängern erwarten. Kinder können häufig nicht einschätzen, ob der Fahrer anhält bzw. anhalten kann. Gerade für kleine Kinder ist es schwierig, die Überquerungsabsicht deutlich zu machen. Die Abschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist nicht einfach. Außerdem reagieren Kinder vielfach spontan. Fußgängerüberwege führen auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz häufig für Kinder eher zu mehr Gefahren und sind deshalb zur Schulwegsicherung eher abzulehnen.
Ein Zebrastreifen an dieser Stelle würde die Gefährdung der Kinder erhöhen anstatt sie zu verringern.
Am Kreisverkehr haben ausfahrende Fahrzeuge den Fußgängern ohnehin Vorrang einzuräumen. Einfahrende Fahrzeuge haben hier jedoch Vorrang.
Das Erfordernis an allen vier Quadranten Fußgängerüberwege einzurichten, ist nicht vorhanden. Überdies brächte dies erhebliche Tiefbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der Beleuchtung sowie erhebliche Kosten mit sich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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