Die Ausführungen dienen zur Kenntnis.
Der BWA beschließt die Vorplanung gemäß Lageplan für die Neugestaltung des Knotenpunkts und zum Neubau der Lichtsignalanlage 286, einschließlich des sich daraus ergebenden Querschnitts für den Ersatzneubau der Schwabacher Brücke (lichte Weite).
Bis zur Projektgenehmigung dieser Brücken- und Straßenplanung sollen Machbarkeit und Kostenrahmen einer Eintiefung der Straße für eine mögliche Nachrüstung einer Straßenbahnstrecke überprüft werden und dem Gremium im Rahmen der Projektgenehmigung erneut vorgelegt werden.
I.
Ausgangslage
Im Zuge
des geplanten Ersatzneubaus der Schwabacher Brücke soll auch die
Lichtsignalanlage FT 286 Schwabacher Str./Südwesttangente durch einen Neubau
ersetzt werden. Sie besteht heute aus zwei Teilknoten, die ursprünglich von
getrennten Steuergeräten gesteuert worden waren. Das später erfolgte
Zusammenschalten bzw. Verlängern („Muffen“) von Signalkabeln an nur noch ein
Steuergerät und der allgemein technisch abgängige Bestand sorgen immer wieder
für sicherheitskritische Ausfälle an der ungewöhnlichen, den Charakter einer
Autobahnabfahrt besitzenden Knotenpunktform.
Der
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage soll gesamthaft im Zusammenhang mit dem
Neubau der Schwabacher Brücke, mit Behebung der heutigen verkehrlichen Defizite
neugestaltet werden.
Planung
Maßgabe
für die Überarbeitung des kompletten Knotenpunktes ist u.a. die aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Verringerung der Stützweite des
Brückenbauwerks und der Entfall der Stützenreihe in Straßenmitte. Eine
Verkehrsinsel muss in Straßenmitte für die Anordnung von Signalgebern zwingend
erhalten bleiben, kann aber kleiner als bislang ausfallen.
Darüber
hinaus soll die Befahrbarkeit für Linksabbieger und Linkseinbieger verbessert
sowie Maßnahmen zu Barrierefreiheit vorgesehen werden. Im Zuge des
beschlossenen Radverkehrskonzepts 2022 werden auf der Schwabacher Straße als
Radvorrangroute in beiden Richtungen auch Radverkehrsanlagen (RVA) vorgesehen,
um die Trennwirkung durch die Zäsur des Main-Donau-Kanals (MDK) und der
Südwesttangente für den Radverkehr zu verringern und auch an dieser wichtigen
Hauptverkehrsstraße sichere Bedingungen zu schaffen.
Der
Neubau der Schwabacher Brücke (BW 020) wurde zwischenzeitlich verschoben und
ein durchgeführtes Sicherheitsaudit zu dem ursprünglichen Knotenpunkt-Entwurf
aus 2019 ergab, dass die Anordnung von Radschutzstreifen (RSS) in den von den
beiden Überführungsbauwerken Südwesttangente und MDK verschatteten Bereichen in
Kombination mit dem Schwerverkehrsanteil von ca. 880 Kfz/d und den anschließenden
längeren Steigungsstrecken aus Sicherheitsgründen nicht ratsam ist. Der Entwurf
wurde daraufhin so abgeändert, dass in den Steigungsabschnitten und
verschatteten Knotenpunktbereichen größtenteils Radfahrstreifen (RFS)
eingerichtet sind, während auf längeren Abschnitten nur bergab am MDK bzw. vor
dem Burger King) weiterhin noch ein RSS vorhanden ist.
Die
Richtung Süden dafür erforderlich werdende Verschmälerung des Fahrbahnteilers
erreicht damit eine Länge von ca. 250m und endet im Zulauf der LSA FT 287 am
Knotenpunkt mit der Benno-Strauß-Straße (Neubau 4 LSA Weikershof; SpA
0908/2021). Ein Eingreifen in die Gehwege hätte deutlich größere Auswirkungen,
da es beidseitig erfolgen müsste und zusätzlich die Mittelinsel auch komplett
um 0,5 m verschoben werden müsste.
Die
Abbiegebeziehungen zu den Rampen der Südwesttangente müssen eine für den
Schwerverkehr sicher und zügig zu befahrende Fahrspurbreite aufweisen, ohne
dass Fahrzeugteile und deren Bewegungsspielräume in den angrenzenden
Verkehrsraum des Geradeausverkehrs auch nur kurzzeitig einragen. Im Ergebnis
des Knotenpunktentwurfs ergibt sich eine rechnerische Verkehrsraumbreite
zwischen den parallel verlaufenden Widerlagerwänden von nunmehr noch 32,40m;
die als Vorgabe für die Bearbeitung des Neubaus des Ingenieurbauwerks
übermittelt werden.
Die
neue Lichtsignalanlage wird mit einer verkehrsabhängigen Steuerung mit
Busbeschleunigung und Feuerwehrbevorrechtigung ausgestattet. Im Bedarfsfall
bleibt eine Geradeausfahrt im Zuge der Rampen für Schwertransporte und bei
Brückensperrungen geometrisch möglich.
Zur
Verbesserung der Fußwegebeziehungen über die Schwabacher Straße wird eine
zusätzliche Fußgängerquerung angeordnet. Für die Berechnung der
Leistungsfähigkeit mit einer zusätzlichen die Schwabacher Straße querenden
Fußgänger-Furt kann davon ausgegangen werden, dass das Fußgängeraufkommen nicht
so hoch ist, dass eine Anforderung in jedem Programmumlauf realisiert werden
muss, sondern seltener. Der Auslastungsgrad des Knotenpunkts liegt in allen
Fällen unterhalb von 70%, wodurch eine gute Qualität des Verkehrsablaufs
gegeben ist.
Lichte
Weite des neuen Brückenbauwerks im Hinblick auf die Seitenraumbreiten und die
Aufenthaltsqualität
Unter dem Bestandsbauwerk werden derzeit Gehwege von
4,00 m Breite hindurchgeführt, hinter denen sich jeweils noch Streifen von
3,50 m Breite bis zum Widerlager anschließen und somit insgesamt zu
7,50 m Seitenraumbreite führen (vgl. Anlage 5). Aus Kostengründen
soll die Seitenraumbreite nunmehr reduziert werden, jedoch nur auf insgesamt
3,20 m je Seite (nur noch Gehweg). Eine Reduzierung auf das Regelmaß
2,50 m würde eine zu beengte Raumsituation ergeben. Erläuterungen können
der Anlage 5 entnommen werden. Die Regierung von Mittelfranken hat
signalisiert, dass die jeweils 0,70 m Mehrbreite bei geeigneter Begründung
förderfähig sein können.
Durchfahrtshöhe
unter dem neuen Brückenbauwerk
Gemäß
Klimaschutzkonzept 2021 der Stadt Fürth ist eine Straßenbahnstrecke von
Nürnberg Westfriedhof über Poppenreuth, Fürth Hauptbahnhof nach Fürth Süd
(Nürnberg Gebersdorf) zu prüfen, anknüpfend an eine gleiche Überlegung aus dem
Nahverkehrsentwicklungsplan 2025 plus der Stadt Nürnberg. Im Mobilitätsplan
2035+ der Stadt Fürth wurde der Bedarf einer Machbarkeitsstudie bestätigt, und
im Hinblick auf die angestrebten 80 Jahre Lebensdauer des Ersatzneubaus
Schwabacher Brücke ist die Mitberücksichtigung einer möglichen späteren
Straßenbahnstrecke auf der Schwabacher Straße geboten, da es sich um die
einzige direkte Verbindung zwischen Fürth und Nürnberg im Bereich Fürth Süd
handelt. Das Bestandsbauwerk erlaubt eine solche Führung der Straßenbahn unter
der Schwabacher Brücke, da die lichte Höhe derzeit ausreichend ist. Der
Ersatzneubau soll/muss jedoch einen dickeren Überbau erhalten, so dass sich die
lichte Höhe verringert, und die Straßenbahn nicht mehr ohne Weiteres darunter
passt.
Bis zur
Projektgenehmigung soll daher die Machbarkeit einer Eintiefung der Schwabacher
Straße überprüft und kostenmäßig beziffert werden, um entscheiden zu können, ob
diese Eintiefung jetzt oder später erfolgen soll. Im Wesentlichen ist wegen der
Oberleitung (Stromzufuhr) für die Straßenbahn eine größere lichte Höhe nötig
als nur für den Kraftfahrzeugverkehr. Siehe hierzu die Herleitungen und
Erörterungen in Anlage 6.
Bemerkung
zum Bauzustand
Während
des Ersatzneubaus der Schwabacher Brücke werden Umleitungen des Verkehrs der
SWT über die jeweiligen Rampen (in Geradeausfahrt parallel zur SWT) realisiert.
Der Verkehr der Schwabacher Str. wird dafür auf ein Mindestmaß eingekürzt, was
zu Stauerscheinungen führen kann. Ein Linksabbiegen von der SWT auf die
Schwabacher Str. und ein Linkseinbiegen von der Schwabacher Str. auf die SWT
wird nicht möglich sein. Für die Bedienung der Feuerwehr Richtung Gewerbegebiet
Weikershof erhält die provisorische Lichtsignalanlage eine
Eingriffsmöglichkeit, um in Fahrtrichtung Süd im Einsatzfall ungehindert die
Schwabacher Str. passieren zu können.
Einordnung
in den Mobilitätsplan 2035+
Mit dem
Neubau des Knotens werden Maßnahmen und Ziele des Mobilitätsplans umgesetzt.
Die Verbesserungen der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur und der Neubau der LSA
finden sich in den Schlüsselmaßnahmen „Umsetzung des Radverkehrskonzepts“ und
„Verkehrsmittelübergreifende Optimierung des Verkehrsflusses“ wieder.
Der Neubau des Knotens trägt zur Zielerreichung
folgender Ziele des Mobilitätsplans bei:
·
Anzahl
verkehrsabhängiger Lichtsignalanlagen erhöhen, und damit verbunden
o
Reisegeschwindigkeit
des Busverkehrs erhöhen
o
Pünktlichkeit im
ÖV verbessern
·
Anteil barrierefreier
Überquerungsstellen erhöhen
·
Verkehrssicherheit
für Radfahrende erhöhen
·
Radverkehrsnetz
und -verbindungen ausbauen
·
Anzahl
zurückgelegter Wege im Umweltverbund erhöhen (Fuß, Rad, ÖV)
·
Zufriedenheit
Zu-Fuß-Gehende, Radfahrenden, ÖV-Nutzer erhöhen
Kosten, Zeitplan und weitere
Vorgehensweise
Die
Gesamtkosten (Kostenschätzung) für den Neubau des Knotenpunktes mit
Lichtsignalanlage inkl. Radverkehrsanlagen sowie Verkehrssicherung im
dargestellten Umgriff belaufen sich auf 4,15 Mio € (zzgl. Anpassung
Schachtbauwerk südlich Main-Donau-Kanal).
·
Projektgenehmigung
für Brückenneubau liegt vor (2016)
·
Juli 2025
geänderte Projektgenehmigung (Brückenneubau und Straßenkreuzung, bis
dahin Machbarkeit + Kostenrahmen Eintiefung Straße zur Entscheidung
jetzt/später)
·
August 2025
Förderantrag nach BayGVFG
·
Quartal III/2026
Baubeginn
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
4,15
Mio €
+Schachtanpassung |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 02.6310.9504.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Lageplan Instruktionsergebnis
Anlage 2: Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägung
Anlage 3: Sicherheitsaudit
Anlage 4: Abwägung Sicherheitsaudit
Anlage 5: Betrachtung zur erforderlichen lichten Weite und den Seitenraumbreiten
Anlage 6: Betrachtung zur erforderlichen lichten Durchfahrtshöhe des Brückenbauwerks
Anlage 7: Auswertung Klimaprüfung