Betreff
Teilnahme am Schulversuch „KiPrax“ – Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil; Bereitstellung der erforderlichen Mittel und Höhe der Prakti-kumsvergütung
Vorlage
KITA-GTS/0048/2025
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Die Stadt Fürth beteiligt sich ab dem Schuljahr 2025/2026 als Praxispartner am Schulversuch „KiPrax“.

 

Die Praktikumsvergütung orientiert sich an der Vergütung für das SEJ und wird – beginnend ab dem Schuljahr 2025-2026 – für beide Praktikumsarten einheitlich auf 550,00 Euro pro Monat (brutto) festgesetzt. Die für die Zahlung der Vergütung erforderlichen, nicht von der staatlichen Förderung abgedeckten, Finanzmittel i. H. v. 65.000,00 Euro jährlich werden bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Umsetzung erforderliche Kooperationsvereinbarung mit der Staatlichen Berufsschule abzuschließen.

 


Um dem steigenden Bedarf an Fach- und Ergänzungskräften im Bereich der Kindertagesbetreuung und insbesondere im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich, langfristig und nachhaltig gerecht zu werden, soll die Kinderpflegeausbildung künftig attraktiver gestaltet werden.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) hat daher den Schulversuch „KiPrax – Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil“ initiiert, erstmalig beginnend zum 01.09.2025. Während grundsätzliche Voraussetzungen, Ausbildungsinhalte (inkl. Erwerb der Mittleren Reife bei erfolgreichem Abschluss mit Notendurchschnitt mind. 3,0) sowie die Dauer der Ausbildung (zwei Jahre) beibehalten werden, soll der Praxisanteil der Ausbildung deutlich erhöht und künftig eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Aktuell können Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule lediglich Schüler-BAFöG beantragen, dessen Gewährung aber vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

 

Die Stadt Fürth will sich zur Fachkräftesicherung in Kooperation mit der durchführenden Schule (Staatliche Berufsschule 1 in Fürth) am Schulversuch beteiligen. Weitere Informationen können der o.g. Referenzvorlage aus dem Personal- und Organisationsausschuss sowie der Anlage 1 entnommen werden.

 

Für die Teilnahme am Schulversuch ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule abzuschließen, siehe Muster in Anlage 2.

 

Hinsichtlich der Höhe der monatlichen Praktikumsvergütung für KiPrax, die sich an der des Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) orientieren soll (erstes Jahr der klassischen Erzieherausbildung), wird es für sinnvoll erachtet, die Vergütung für beide Praktikumsformen ab dem 01.09.2025 auf 550 Euro monatlich anzuheben, um mit dem Niveau der umliegenden Kommunen gleichzuziehen.

 

Die Kosten für die Praktikumsvergütungen können etwa zur Hälfte durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Freistaats Bayern (sog. Personalbonus) refinanziert werden, so dass nach Schätzung von Kita-GTS jährliche Mehrausgaben von maximal 65.000 Euro entstehen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

21.700 € in 2025

 

nein

x

ja

65.000

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 58000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Informationen des StMUK zu KiPrax

Anlage 2: Muster Kooperationsvereinbarung