Betreff
Stadt- und Verkehrsentwicklung Fürth Nordost: Vortrag DB InfraGO & Vorgehensweise Güterzugtunnel (PFA 13), Güterzugstrecke (PFA 16), S-Bahn in Fürth Nord (PFA 16), Verkehrskonzept Fürth Nordost; Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8)
Vorlage
SpA/1253/2025
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-404N
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der Deutschen Bahn (DB InfraGO AG) dient der Kenntnis.

 

Die Stadt Fürth setzt sich dafür ein, dass der weit überwiegende Hauptteil der Baustellenandienung des Güterzugtunnels nicht über das in der Planfeststellung des Güterzugtunnels definierte Straßennetz (Am Reichgraben Ost, Kronacher Straße Nord, Seeackerstraße Mitte, Am Schallerseck, Gründlacher Straße Mitte) abgewickelt wird, sondern gemäß Folie 11 des Vortrags über den Korridor, der sich später nördlich an den Güterzugtunnel oberirdisch anschließenden Gütezugstrecke mit der Anschlussstelle Steinach, einschließlich der Möbel Höffner umschließenden Straßen (Am Schmalaugraben West, Am Mühlweg Nord, In der Schmalau West).

 

Für die städtische Erarbeitung des „Verkehrskonzepts Fürth Nordost“ als Grundlage der für die Eisenbahnplanung benötigten Festlegungen (Folie 21 des Vortrags), insbesondere der Bahnübergangsersatzmaßnahmen und Kreuzungsverlangen bis 08/2025, soll eine Beschleunigung erzielt werden, indem die Verwaltung auf gutachterliche Unterstützung auch verzichten kann.

 


Ausgangslage

 

Seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2017 über den Planfeststellungsbeschluss „PFA 16 Fürth Nord“ vom 30. Januar 2014 (mit Inhalt S-Bahn-Verschwenk plus oberirdischer Güterzugstrecke; https://www.bverwg.de/de/pm/2017/77) wurde der Bau- und Werkausschuss in den folgenden Sitzungsvorlagen der Stadtverwaltung zu diesem und zu anderen Teilen des „Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Schiene Nr. 8“ (VDE 8, Schnellfahrstrecke Nürnberg – Erfurt – Berlin) befasst:

 

·         SpA/723/2019 – BWA 17.07.2019 (TOP 7 ö) – StR 24.07.2019 (TOP 19 ö)
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8.1.1, Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, S-Bahn Erlangen, Planfeststellungsabschnitt PFA 15 "Fürther Bogen",
2. Planänderung nach § 76 VwVfG, "Interimslösung Fürther Bogen":
Neubau von 7 Weichen

·        
SpA/0952/2021 – BWA 15.09.2021 (TOP 4 ö) – StR 27.09.2021 (TOP 20 ö)
Güterzugtunnel (PFA 13), 4. Planänderung vor Baurecht: Einwendungen und Stellungnahmen des Stadtkonzerns Fürth

 

·         SpA/0961/2021 – BWA 18.05.2022 (Top 2 ö)
Güterzugtunnel (PFA 13), Güterzugstrecke oberirdisch (PÄV 16A), S-Bahn in Fürth Nord (PFA 16), Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8), Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung Nürnberg–Erfurt in Fürth Nord (MzG):
Vortrag der DB Netz AG

·         SpA/1138/2024 – BWA 10.04.2024 (TOP 3 ö) – FVA 24.04.2024 (TOP 19 ö)
Stadt- und Verkehrsentwicklung Fürth Nordost: Aufgaben und Projekte mit Eisenbahn-/S-Bahn-Bezug im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 Fürth Nord;
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8)

 

Auf die dort gegebenen Informationen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen, im Besonderen auf die umfassende gesamthafte Darstellung in Vorlage SpA/1138/2024 – im Weiteren „Beschluss 2024“ genannt.

 

Zudem ist am 16. Februar 2024 der Planfeststellungsbeschluss Güterzugtunnel (PFA 13) ergangen. Dieser hat, zusammen mit den Planfeststellungsunterlagen, vom 17.04.2024 bis 30.04.2024 öffentlich ausgelegen. Er hat in der Zwischenzeit Rechtskraft erlangt.

 

 

Planung:

 

Für die an den Güterzugtunnel anschließende oberirdische Güterzugstrecke in Fürth Nord (PFA 16) hat die Deutsche Bahn die Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, stark angelehnt an den im Jahr 2014 ergangenen Planfeststellungsbeschluss, jedoch variantenneutral ohne S-Bahn-Strecke. Die Planauslage in diesem Verfahren wird für den Sommer 2025 erwartet. Verfahrensrechtlich soll es sich, anders als noch 2024 angekündigt, nicht um ein Planänderungsverfahren handeln (von der Stadt Fürth als PÄV 16A bezeichnet), sondern um einen neuen Antrag auf Planfeststellung. Ziel der Deutschen Bahn ist es, für die Güterzugstrecke Baurecht auch unabhängig von der Entscheidung der S-Bahn-Frage im Fürther Norden zu erlangen, wenngleich die Deutsche Bahn weiterhin anstrebt, beides gesamthaft Anfang der 2030er Jahre zu bauen. Hierfür wird noch die S-Bahn-Planfeststellung, aufbauend auf dem Ergebnis des bis ca. 2026 durchzuführenden Variantenvergleichs Fürth Nord, benötigt („PÄV 16B“).

 

Im Frühjahr 2025 hat die Deutsche Bahn nun den von Bund und Freistaat Bayern finanzierten Variantenvergleich Fürth Nord (planungsrechtliche Alternativenprüfung) ausgeschrieben und an ein Ingenieurbüro vergeben. Untersucht werden folgende fünf Varianten:

 

  • SBahn-Verschwenk
  • S-Bahn-Verschwenk + Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG)
  • SBahn-Bündelungslösung
  • SBahn-Bündelungslösung + Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG)
  • Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG) alleine

 

Aus dem geplanten städtischen Verkehrskonzept Fürth Nordost wird für den Variantenvergleich Fürth Nord seitens der Deutschen Bahn von der Stadt Fürth in der näheren Zukunft benötigt:

 

  • 08/2025 Festlegung Ausgestaltung Kreuzungen Eisenbahn/S-Bahn und Straßennetz (Bahnübergangsersatzmaßnahmen, Kreuzungsverlangen, Dimensionierung). Hintergrund hierfür ist, dass die bestehenden Bahnübergänge mit Maßnahmen zum Gleisneubau nicht mehr plangleich ausgeführt werden dürfen, wie das aktuell bei den Bahnübergängen Herboldshof und Steinach der Fall ist.

  • ca. Mitte 2026 Konzept für das Busnetz Fürth Nordost für die Nutzen-Kosten-Untersuchung S-Bahn.

Mit der städtischen Ausschreibung des Verkehrskonzepts Fürth Nordost gemäß Beschluss 2024 konnte bislang aufgrund eines längeren Ausfalls des zuständigen Sachbearbeiters seitens der Stadtverwaltung noch nicht begonnen werden. Die wichtigsten Vorabinformationen an die Deutsche Bahn konnten jedoch seitens der Verkehrsplanung der Stadt in einem halbtägigen Workshop im Mai 2024 sowie per E‑Mail und in den zweimonatlichen VDE 8 Jour Fixes an die Deutsche Bahn weitergegeben werden.

 

Aus der Zeit des Planfeststellungsverfahrens PFA 16 Fürth Nord (1996 – 2014) sowie der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (2014 – 2017) liegen der Verkehrsplanung zudem bereits umfangreiche Grundlagen und ausgearbeitete Ansätze für das Verkehrskonzept vor. Darauf kann nun aufgebaut werden, so dass der eingetretene Zeitverzug weniger schwer wiegt und die Ausarbeitung des Verkehrskonzeptes mit der zugehörigen Gremienbefassung bis zur Sommerpause 2025 möglich ist.

 

 

Einordnung in den Mobilitätsplan 2035+:

 

Mit dem geplanten S‑Bahn-Bau, und dem hierzu ergänzend aufzustellenden Verkehrskonzept Fürth Nordost, wird die Umsetzung von Maßnahmen und Erreichung von Zielen des Mobilitätsplans angestrebt, konkret die Folgenden.

 

  • Umweltverbund stärken (A)
    • Wege im Umweltverbund erhöhen (A.S2, A.S3)
    • Wege im Rad- und Fußverkehr erhöhen (A.S4, A.S5)
    • Fahrgastzahlen im ÖPNV erhöhen (A.S8)
    • Zufriedenheit mit dem ÖV erhöhen (A.S10)

  • Erreichbarkeit und Teilhabe im Personenverkehr garantieren (B)
    • Erreichbarkeit wichtiger Orte in der Region verbessern (B.S5)
    • ÖV-Verbindungen weiterhin verbessern (B.O4)
    • Anteil der barrierefreien Haltestellen erhöhen (B.O5)

  • Umwelt- und Klimaschutz betreiben (E)
    • Verkehrsleistungen im MIV reduzieren (E.S2)

 

Zudem zielen alle Planungen darauf, die Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern und das Busnetz Fürth Nordost auf die neuen S-Bahn-Stationen auszurichten.

 

 

Kosten:

 

Im Beschluss 2024 wurden die anfänglichen Planungskosten für die Stadt Fürth mit 70.000 € beziffert und vom FVA beschlossen. An dieser Einschätzung kann bis auf Weiteres festgehalten werden. Im Zuge der Planung wird sich das Weitere ergeben.

 

 

Zeitplan:

 

Siehe hierzu die Folien des Vortrags der Deutschen Bahn:

 

·         Folie 14 und 15 zur Güterzugstrecke inkl. Güterzugtunnel

·         Folie 20 und 21 zur S-Bahn-Strecke, ggf. inkl. Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung

 

 

Zur Einhaltung der von der Deutschen Bahn gesetzten Frist im August 2025 für die Festlegung der Kreuzungen zwischen Eisenbahn/S-Bahn und dem Straßennetz schlägt die Stadtverwaltung ein dreistufiges Vorgehen zur Erstellung des Verkehrskonzepts Fürth Nordost vor. In Stufe 1a (bis 08/2025) sollen die Kreuzungen für den DB-Variantenvergleich definiert werden, unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungsmöglichkeiten und mit einem Vorschlag zur bevorzugten S-Bahn-Bündelungs-Lösung. In Stufe 1b (bis Ende 2025) erfolgt die Festlegung des Straßen-, Geh- und Radwegenetzes unter Einbeziehung bestehender politischer Beschlüsse. Stufe 2 (bis Sommer 2026) sieht aufbauend auf den vorherigen Ergebnissen die Ausarbeitung eines Busnetzes zur S-Bahn vor – unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger. Zur Umsetzung dieses Zeitplans ist vorgesehen, auf externe Gutachten teilweise oder ganz zu verzichten, sofern dies eine Beschleunigung ermöglicht. Ergänzend sollen bis Juli 2025 Verkehrsströme an allen relevanten Knoten und Bahnübergängen erfasst sowie im zweiten Quartal 2025 eine Vorzugslösung für Kreuzungen und das Verkehrskonzept entwickelt werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

zunächst 70.000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 01.6100.6555.6000

Budget-Nr. 61000

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


– Teilprojekte und Zeitachse (aus Beschluss 2024)

– Link zum DB-InfraGO-Projektfilm-Video

– Präsentation der DB InfraGO AG