Der
Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und empfiehlt dem Stadtrat die
Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und
Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die
Generalsanierung der Außenanlagen der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 mit
einem Gesamtkostenansatz von 630.000 EUR.
Der
Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5 der
Richtlinien für die Einleitung der Abwicklung städtischer Bauvorhaben die
Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Generalsanierung der
Außenanlagen der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 mit einem Gesamtkostenansatz
von 630.000 EUR.
Die
Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in
drei Bauabschnitten voraussichtlich in den Jahren 2016, 2017 und 2019.
Planungsanlass
Mit Beschluss des Bau- und
Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde die vom Baureferat vorgelegte
Prioritätenliste für die Generalsanierung schulischer Außenanlagen genehmigt
und das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, die einzelnen Maßnahmen im
Zeitraum 2015-2020 umzusetzen.
Gemäß der Prioritätenliste
soll in den Jahren 2016, 2017 und 2019 die Generalsanierung der Außenanlagen in
der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 in drei Bauabschnitten durchgeführt
werden.
Bestand und Bauabschnittsbildung
Die zu sanierenden Flächen bestehen im Wesentlichen
aus dem Eingangsbereich der Schule und dem Pausenhof. Die beschriebenen Flächen
befinden sich gegenwärtig in einem dringend sanierungsbedürftigen Zustand und
weisen diverse Sicherheitsmängel und technische und funktionale Missstände auf,
so dass eine Generalsanierung der gesamten Außenanlagen dringend geboten ist.
Die Forderung nach einer Aufwertung der Außenanlagen wird auch bereits seit
Jahren seitens der Schulleitung und der Elternschaft an die Stadt Fürth
herangetragen. Ebenso wurde in den Kindersprechstunden der Klassensprecherinnen
und Klassensprecher der 3. und 4. Grundschulklassen von den Schülerinnen und
Schüler regelmäßig entsprechende Verbesserungswünsche vorgebracht.
Im Einzelnen können folgende Sanierungstatbestände
festgestellt werden (vgl. Fotodokumentation):
·
große versiegelte Flächen ohne Baumbestand
·
fehlende Aufenthaltsqualität
·
fehlende Spiel- und Pausenangebote
·
fehlende Barrierefreiheit
·
marode Belags- und Treppenanlagen mit Stolperstellen und nicht
funktionierender Entwässerung
·
fehlende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Roller, Mülltonnen,
Sandstreukisten usw.
·
fehlende Außenbeleuchtung
Die Bearbeitungsfläche der Außenanlagen kann in drei
Bereiche eingeteilt werden.
Bereich I – Eingangsbereich
Der Eingangsbereich zur Grundschule mit seinem
Haupteingang befindet sich im nord-westlichen Teil des Grundstücks und ist von
der Hans-Sachs-Straße her erschlossen. Der Haupteingang zur Schule ist zurzeit
über eine Stufenanlage und eine schmale Rampe begehbar. Die Ausführung der
Rampe entspricht jedoch nicht den Richtlinien für barrierefreies Bauen (>6%
Gefälle).Die vorhandenen Pflasterbeläge und die Ausstattungen sind in einem
schlechten Zustand. Die Oberflächenentwässerung und die Außenbeleuchtung funktioniert
in Teilbereichen nicht.
Bereich II – Pausenhof Süd
Der südliche Bereich des Pausenhof besteht zurzeit
aus einer durchgehend gepflasterten Fläche ohne Baumbestand oder Spielgeräten.
Die Oberflächenentwässerung funktioniert teilweise nicht und die spärlich
vorhandene Ausstattung ist mangelhaft.
Bereich III – Pausenhof Nord
Der nördliche Bereich des Pausenhofs befindet sich
analog zum südlichen Pausenhof ebenfalls in einem schlechten Zustand und
präsentiert sich ebenso als durchgängig gepflasterte Fläche ohne Baumbestand
und Spielangeboten. Der Eingang zur Schule ist ebenso wenig barrierefrei wie
der Zugang zum tiefer gelegenen Pausenhof Süd. In der nord-östlichen Ecke
befindet sich eine Doppelgarage, die von der Mittelschule als Stuhllager
verwendet wird. Die beiden Garagen behindern die Feuerwehr beim Einfahren in
den Schulhof.
Die drei vorgenannten Bereiche entsprechen auch den
vorgesehenen Bauabschnitten.
Entwurfsbeschreibung
Der Entwurf sieht die Um- und Neugestaltung der
Außenanlagen der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 in drei Bauabschnitten vor.
Ziel ist es nach und nach attraktive und multifunktional nutzbare Bereiche neu
zu schaffen, die sowohl den Ansprüchen der Nutzer, als auch allen
sicherheitstechnischen Ansprüchen gerecht werden.
Bauabschnitt I – Eingangsbereich (ca. 2.060 m²)
Der neu gestaltete Eingangsbereich erhält einen
fachgerechten barrierefreien Zugang zum Hauptgebäude. Alle bisherigen Treppen
und Stufen zum Hauptgebäude hin entfallen. Zusätzlich wird ein barrierefreier
Zugang zur angrenzenden Turnhalle vorgesehen. Hierfür werden die Belagshöhen im
Außenbereich entsprechend verändert und angepasst. Alle vorhandenen
Belagsflächen werden durch neues Betonpflaster ersetzt. Die Einrichtungen zur
Oberflächenentwässerung werden erneuert und die Außenbeleuchtung wird neu
konzipiert. Der Zugang von der Hans-Sachs-Straße wird geöffnet, so dass ein
direkter und repräsentativer Zugang zum Schulgebäude entsteht. Mehrere neue
Sitz- und Aufenthaltsbereiche laden zum Verweilen ein und bieten Schülern,
Lehrern und Eltern einen Wartebereich. Die vorhandene Feuerwehrzufahrt und
Aufstellfläche für die Feuerwehr wird auf der Grundlage des vorliegenden
Brandschutzkonzeptes neu geplant. Die neue FW-Zufahrt wird gleichzeitig die
Zufahrt zu einem neuen Lehrer- und Mitarbeiter KFZ-.Stellplatz für fünf
Fahrzeuge. Die vorhandenen Kfz-Stellplätze werden aufgelöst und an die
westliche Grundstücksgrenze verlegt.
Auf Wunsch der Schule werden folgende
Abstellmöglichkeiten neu geschaffen:
·
überdachter Rollerstellplatz für ca. 80 Roller
·
überdachter Fahrradstellplatz für ca. 20 Fahrräder
·
Zentraler und eingefriedeter Mülltonnenstellplatz
Die zwei vorhandenen Bäume werden erhalten. Elf neue
Bäume spenden zukünftig Schatten und neue Hecken- und Strauchpflanzungen tragen
entscheidend zur Neugestaltung des Eingangsbereiches bei.
Bauabschnitt II – Pausenhof Süd (ca. 900 m²)
Dieser vorhandene tieferliegende Teil der gesamten
Pausenhoffläche wird komplett aufgelöst und neu hergestellt. Am südlichen Ende
der Pausenhoffläche entsteht ein ca. 180 m² großer Spielbereich mit einem
Multifunktions-Spielgerät zum Klettern und Rutschen. Der gesamte Spielbereich
erhält einen Fallschutzbelag aus Holzhäcksel und wird damit entsiegelt. Alle
Belagsflächen werden durch neues Betonpflaster ersetzt. Die Einrichtungen zur
Oberflächenentwässerung werden erneuert und die Außenbeleuchtung wird neu
konzipiert. Die vorhandene Mauer entlang der westlichen Gebäudefassade wird
abgebrochen und durch Sitzmöglichkeiten neu gestaltet. Den Mittelpunkt dieser
kleineren Pausenhoffläche bildet ein Bodentrampolin. Der Übergang vom
tieferliegenden südlichen Pausenhof zum höherliegenden nördlichen Pausenhof
wird mit Hilfe einer neuen Treppenanlage und dem Bau einer Rampe gemäß den
Richtlinien des barrierefreien Bauens ermöglicht. Die Rampe dient ebenfalls als
Feuerwehrzufahrt und wird auf der Grundlage des vorhandenen
Brandschutzkonzeptes geplant. Analog zum Bauabschnitt I – Eingangsbereich
werden hier ebenfalls acht neue Bäume gepflanzt und eine neue Gehölzbepflanzung
vorgesehen. Es erfolgt keine Rodung von Bäumen, die unter die
Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fallen.
Bauabschnitt III – Pausenhof Nord (ca. 1.380 m²)
Der nördliche Pausenhof liegt ca. 45 cm höher als
der Pausenhof Süd. Alle Belagsflächen werden durch neues Betonpflaster ersetzt.
Die Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung werden erneuert und die
Außenbeleuchtung wird neu konzipiert. Der Eingang zur Schule erhält einen
barrierefreien Zugang. Auf Wunsch der Schule werden zwei Kleinspielfelder
vorsehen die mit Softbällen bespielt werden können. Die vorhandene
Ortbetonmauer am östlichen Rand des Pausenhofes bleibt erhalten und sollte im
bereits begonnen Stil von der Schule über Schulprojekte weiter gestaltet
werden. Über die gesamte Pausenhoffläche wird eine lockere Baumbepflanzung mit
insgesamt acht neuen Bäumen geplant. Um die neuen Baumstandorte werden neue
Sitzmöglichkeiten aus Betonquadern, teilweise mit Holzauflagen, vorgesehen. Es erfolgt
keine Rodung von Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth
fallen. Durch den Pausenhof verläuft die Feuerwehrzufahrt, inklusive einer
Feuerwehraufstellfläche. FW-Zufahrt und Aufstellfläche basieren auf dem
vorhandenen Brandschutzkonzept. Das Grünflächenamt schlägt vor die vorhandene
Doppelgarage zu versetzen. Ein evtl. möglicher neuer Standort könnte zwischen
der Mittelschule und dem Hallenbad, südlich der vorhandenen
Fahrradstellplatzfläche, sein.
Nach eingehender Prüfung mit Hilfe aller vorhandenen
Bestandsunterlagen und einem neuen Bodengutachten zur Feststellung der
Versickerungsfähigkeit des Bodens kommt das Grünflächenamt zu dem Ergebnis,
dass eine dezentrale Versickerung der anfallenden Oberflächen- und Dachwässer
nicht möglich ist. Deshalb muss die Einleitung der Oberflächen- und Dachwässer
in das vorhandene Kanalsystem bestehen bleiben.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit
Verfügung vom 28.05.2015 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte
Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die Anregungen wurden soweit möglich
und sinnvoll in die Entwurfsplanung eingearbeitet bzw. werden in der Umsetzung
berücksichtigt.
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde gemeinsam mit der Schulleitung, dem Elternbeirat, dem
Pfleger der Schule und den Hausmeistern der Grund- und Mittelschule erarbeitet.
Hierzu haben insgesamt zwei Besprechungen vor Ort stattgefunden. Die
Schulleitung wurde ebenfalls an der Entwurfsinstruktion beteiligt. Die Wünsche
und Anregungen der Schule, der Elternvertretung und letztlich der Schülerinnen
und Schüler wurden in das Entwurfskonzept eingearbeitet und werden auch so in
der Realisierungsphase umgesetzt.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 630.000 EUR und verteilen
sich auf die drei vorgenannten Bauabschnitte wie folgt:
Bauabschnitt |
Brutto-Baukosten |
Baunebenkosten |
Gesamtkosten |
Bauabschnitt I |
250.000 € |
34.000 € |
284.000 € |
Bauabschnitt II |
125.000 € |
17.000 € |
142.000 € |
Bauabschnitt III |
180.000 € |
24.000 € |
204.000 € |
Summe |
555.000 € |
75.000 € |
630.000 € |
Von den Gesamtkosten in Höhe
von 630.000 EUR entfallen rd. 75.000 EUR auf die Baunebenkosten für im
Wesentlichen Planungs- und Bauherrenleistungen des Grünflächenamts. Diese
Kosten werden wie seit 1998 üblich intern verrechnet und fließen als Einnahme
in den städtischen Haushalt zurück.
Es wird derzeit noch
geprüft, ob die Großbaumpflanzung einschl. Fertigstellungspflege und ggfs.
Entwicklungspflege entweder aus den Einnahmen aus der Ablöse der
Baumschutzverordnung oder aus Drittmitteln anderer städtischen Projekte, bei
denen eine Ablösezahlung festgesetzt ist (z.B. Sportzentrum Kapellenstraße)
finanziert werden kann. Dies würde die Haushaltsstelle der Pauschale um rd.
13.000 EUR (27 Bäume á 409 € zzgl. MwSt.) entlasten.
Der durchschnittliche
Quadratmeterpreis der Maßnahme liegt mit 145,83 € (brutto einschl.
Baunebenkosten) um ca. 18% über dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis des
vergleichbaren und in 2015 abgeschlossenen Bauvorhabens zur Umgestaltung der
Außenanlagen der Mittelschule Kiderlinstraße. Dies begründet sich nicht in
einem gehobenen Standard, sondern in zusätzlichen Leistungen insbesondere im
Bereich der Entwässerung und der Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge, welche in
der Mittelschule Kiderlinstraße nicht angefallen sind.
Die vorgenannte
Bauabschnittsbildung ist nicht einem sinnvollen bautechnischen Ablauf, sondern
der Verteilung der Gesamtkosten auf unterschiedliche Haushaltsjahre geschuldet.
Im Vermögenshaushalt 2015ff stehen dem Grünflächenamt auf der Haushaltsstelle
2954.9506.0000 jährlich als Pauschale 127.500 EUR für die Umgestaltung und
Sanierung schulischer Außenanlagen außerhalb einer Hochbaubaumaßnahme zur
Verfügung. Beim Ansatz 2015 werden mit Ausnahme der Abrechnung der Planungs-
und Bauherrenleistungen der Leistungsphasen 1-3 HOAI in diesem Jahr keine Mittel
kassenwirksam. Sofern in den Folgejahren keine Erhöhung dieses Pauschalansatzes
erfolgt, könnte eine Realisierung der Maßnahme in drei Bauabschnitten ungefähr
so erfolgen:
Bauabschnitt |
Gesamtkosten |
Haushalt |
Haushaltsansatz |
Realisierung |
Bauabschnitt I |
284.000 € |
2015/2016 |
255.000 € |
2016 |
Bauabschnitt II |
142.000 € |
2017 |
127.500 € |
2017 |
Bauabschnitt III |
204.000 € |
2018/2019 |
255.000 € |
2019 |
Summe |
630.000 € |
|
637.500 € |
|
Es ist vorgesehen, den
ersten Bauabschnitt unmittelbar nach Projektgenehmigung auszuschreiben und noch
in 2015 zu vergeben. Die Baumaßnahme selbst soll dann im Frühjahr 2016
durchgeführt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass im Vorgriff auf den
Haushalt 2016 die Pauschale 2016 als VE in 2015 zur Verfügung steht, da
ansonsten keine Vergabe vor Haushaltsgenehmigung 2016 möglich ist. Wenn dies
nicht gelingen sollte, erfolgt die Angebotsaufforderung erst nach
Haushaltsgenehmigung 2016 und wird in den Sommerferien durchgeführt. Ein kurzer
Abstand zwischen Angebotsaufforderung und Baubeginn sowie eine Baudurchführung
in den Sommerferien führt erfahrungsgemäß zu deutlich höheren Angebotspreisen
und wäre deshalb möglichst zu vermeiden.
Die jährlichen Folgelasten
wurden nicht gesondert berechnet. Nachdem die Fläche bereits besteht und
bereits jetzt unterhalten werden muss, kommen keine Flächenmehrungen auf die
Gebäudewirtschaft zu. Aufgrund der zusätzlichen Spielangebote, der Ausstattung
und der zahlreichen neuen Großbäume muss davon ausgegangen werden, dass sich
die jährlichen Folgelasten gegenüber dem derzeitigen Bestand geringfügig
erhöhen. Diese geringfügige Erhöhung kann aber in den Budgets der GWF bzw. des
GrfA aufgefangen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
630.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
2954.9506.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 Lageplan mit Bauabschnittsbildung
Anlage 2 Fotodokumentation Bestand
Anlage 3 Entwurf Gesamtplan
Anlage 4 Kostenberechnung (Zusammenstellung)