Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Standort für den neuen Wochenmarkt wird die Rudolf-Breitscheid-Straße (im Bereich zwischen der Friedrichstraße und der Gustav-Schickedanz-Straße) mit Einbeziehung von Teilen der Konrad-Adenauer-Anlage.

 

2. Die Gastronomie am Milchhäusl wird im Zuge der Revitalisierung neu ausgerichtet und vergeben. Die Kündigung der bisherigen Pächterin soll spätestens zum 31.12.2016 erfolgen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt einen „Projektfonds Aktive Zentren“ nach den Erfordernissen des Städtebauförderungsprogramms vorzubereiten und einzurichten. 


Nach der Grundsatzentscheidung „Neuer Wochenmarkt Fürth“ in der Stadtratssitzung vom 28.01.2015 sollte eine detaillierte, vertiefte Untersuchung der beschlossenen Standort-Alternativen erfolgen.

 

Die zur Unterstützung beauftragte Firma CIMA Beratung + Management GmbH hat nunmehr diesen Standortvergleich abgeschlossen und die beiden verbliebenen Alternativen anhand von insgesamt 17 Kriterien bewertet (siehe Anlage 1).

Dieser Standortvergleich brachte ein eindeutiges Ergebnis: Der Standort Rudolf-Breitscheid-Straße (RBS / im Bereich zwischen der Friedrichstraße und der Gustav-Schickedanz-Straße) mit Einbeziehung von Teilflächen der Konrad-Adenauer-Anlage (KAA) ist sehr gut geeignet und gegenüber der Alternative Bahnhofsplatz eindeutig zu präferieren.

 

Die Chance einer Einbeziehung eines Teilabschnittes der RBS ergibt sich durch die Aufgabe der bisherigen Bustrasse im Bereich zwischen der Friedrichstraße und der Gustav-Schickedanz-Straße nunmehr neu. Dadurch kann ein Großteil des Marktgeschehens im bisherigen Straßenraum stattfinden. Eine Nutzung durch Verkaufswägen oder sog. Food-Trucks ist selbstverständlich auch nur in diesem Bereich denkbar.

 

Eine Teil-Nutzung der KAA sollte dennoch – unter bestimmten, klar definierten Prämissen – angestrebt werden. Nur dadurch wird der neue Fürther Wochenmarkt ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität, einen echten Marktcharakter und sein Alleinstellungsmerkmal erreichen.

 

In den Grünflächen der KAA selber sollen keine Buden, Stände o. Ä. aufgestellt werden. Oberste Prämisse bleiben der Erhalt der Bäume und keine weitere Versiegelung des Bodens in der KAA. Die Fontänenanlage in der KAA soll in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben. Eine künftige Marktnutzung in der KAA ist nur vorstellbar auf den bereits heute befestigten Flächen im Antrittsbereich von der RBS bis zum Musikpavillon, in diesem selbst und um diesen herum.

 

Die Gastronomie am Milchhäusl sollte auf jeden Fall im Gesamtkontext eines neuen Wochenmarktes gesehen werden. Sie soll einen wesentlichen gastronomischen Baustein eines zukunftsfähigen Wochenmarkt-Konzeptes darstellen. Deshalb muss die Gastronomie am Milchhäusl neu ausgerichtet und ausgeschrieben werden. Die Kündigung der bisherigen Pächterin soll sozialverträglich, spätestens zum 31.12.2016 erfolgen.

 

Die Konrad-Adenauer-Anlage bietet damit weiterhin den Erholungscharakter und die ökologische Funktion einer innerstädtischen Grünfläche. Zusätzlich kann sie aber in ihrer Aufenthaltsfunktion gestärkt werden und eine weitere Aufwertung durch den Wochenmarkt erfahren. Bäume, Rasen und Parkatmosphäre müssen trotz verstärkter Nutzung in der bisherigen Qualität erhalten bleiben.

 

Nach der intensiven, transparenten und zeitaufwändigen Standortsuche steht nunmehr das Umsetzungskonzept des neuen Wochenmarktes im Fokus. Dazu hat der begleitende Projekt-Beirat die Entwicklungsziele in einzelne Qualitätskriterien heruntergebrochen, die von jetzt an ausgestaltet und umgesetzt werden müssen (siehe Anlage 1). An erster Stelle steht dabei die Händlersuche. Diese muss parallel begleitet werden von einem Gestaltungskonzept mit (teilweise) neuen Marktständen und untermauert werden von einem tragfähigen Wirtschaftlichkeitskonzept. Die konkrete Ausarbeitung dieser und weiterer Punkte (Betrieb + Management, Kommunikation + Marketing) erfolgt nun in kleineren, handlungsfähigen Einheiten sowie Experten-Gesprächen. Der Projekt-Beirat wird diese Arbeit weiterhin kontinuierlich begleiten. Zur konkreten Umsetzungs-Begleitung empfiehlt das Wirtschaftsreferat nach den bisherigen positiven Erfahrungen weiterhin die CIMA Beratung + Management zu beauftragen.

 

Darüber hinaus laufen bereits jetzt Gespräche mit Privatleuten und Fürther Unternehmen, um diese in die (Co-) Finanzierung mit einzubinden. Ein probates Mittel dafür könnte ein öffentlich-privater Projektfonds sein. Dieser Fonds finanziert sich zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde und zu 50 % aus Mitteln von Privaten oder aus der Wirtschaft. Die Mittel werden für Investitionen und investitionsvorbreitende Maßnahmen verwendet. Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden einen solchen „Projektfonds Aktive Zentren“ nach den Erfordernissen des Städtebauförderungsprogrammes vorzubereiten und einzurichten.

 

Ein (vorläufiger) konkreter Zeitplan zur Umsetzung und angestrebten Eröffnung des neuen Fürther Wochenmarktes wird in der Sitzung präsentiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

250.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 7310 9500.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Empfehlung des Beirats zum Entwicklungskonzept neuer Wochenmarkt Fürth

Entwicklungskonzept Wochenmarkt Fürth – Rückmeldungen des Beirates

Projektfonds zur Innenstadtbelebung

Umsetzungsplan Neukonzeption Wochenmarkt