Zum Erhalt der Einrichtung und Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des Kindergartens in der Königstraße 113 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Katholische Kirchenstiftung plant im Frühjahr 2017 die
Generalsanierung des 2-gruppigen Kindergartens „Unsere Liebe Frau“ in der
Königstraße 113 sowie den Umbau bzw. die Moder-nisierung des Gemeindezentrums.
Das Vorhaben der Generalsanierung ist nach Art. 27 BayKiGBiG i.V.m. der Richtlinie der Stadt Fürth für
die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“
(siehe Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015) förderfähig.
Ebenfalls mit Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015 wurde entschieden, dass
Generalsanierungen von bestehenden Kindergärten mit 80 % der zuweisungsfähigen
Kosten bezuschusst werden (Nr. 4.2.4 der Zuschussrichtlinie).
Kosten und
Finanzierung der Generalsanierung des Kindergarten
Die Kosten der gesamten Maßnahme ergeben sich aus der vorgelegten
Kostenschätzung (Stand: November 2016) und belaufen sich auf insgesamt
1.860.500 €. Die Kostenaufteilung auf Pfarrsaalebene und Kindergartenebene
wurde auf der Grundlage des jeweiligen Flächenanteils vorgenommen. Daraus
ergibt sich folgende Kostenaufteilung:
- Kindergartenebene (505,71 qm) = 912.017
€
- Pfarrsaalebene (525,93 qm) = 948.483 €
Ermittlung der förderfähigen Kosten für die
Generalsanierung Kindergarten
Die förderfähigen
Kosten für die Generalsanierung des Kindergartens werden nach der FA-ZR 2006
ermittelt und stellen sich wie folgt dar:
Kostengruppe |
Kostenschätzung November 2016 |
Förderfähige
Kosten |
1 = Grundstück |
0,00 € |
0,00 € |
2 = Herrichten und
Erschließung |
0,00 € |
0,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
498.288,00 € |
498.288,00 € |
4 = Bauwerk–Technische
Anlagen |
160.786,00 € |
160.786,00 € |
5 = Außenanlagen |
42.893,00 € |
42.893,00 € |
6 = Ausstattung |
44.853,00 € |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
165.197,00 € |
112.314,72 € |
Gesamtkosten KiG |
912.017,00 € |
814.281,72 € |
Hinweis: Die Ausstattung (KGR 6) ist nicht förderfähig; Die
Baunebenkosten (KGR 7) sind nur mit 16%
(KGR 3, 4, 5) förderfähig.
Die vorläufigen förderfähigen Kosten belaufen sich somit auf 814.281,72 €. Anzumerken ist, dass die
endgültigen förderfähigen Kosten (und damit auch die abschließende
Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die
Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses
und der staatlichen Förderung
Gemäß Nr. 4.2.4 der städtischen Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet werden
Generalsanierungen mit 80% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Auf der Grundlage
dieses Fördersatzes und der errechneten vorläufigen förderfähigen Kosten von
814.281,72 € ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 651.500
€.
Bezuschussung
im Detail (Grundlage zuweisungsfähige Kosten i. H. v. 651.500 €) |
Förderung |
gerundet |
Förderhöhe |
Staatlicher
Anteil |
651.500 € x 60% |
390.900 € |
Städtischer
Anteil |
651.500€ ./.
390.900 € |
260.600 € |
Gesamtförderung KiG |
|
651.500 € |
Anteil Träger der
Gesamtmaßnahme |
|
1.209.000 € |
Kosten der Gesamtmaßnahme |
|
1.860.500 € |
Für die Maßnahme
sind derzeit im städtischen Haushalt keine Finanzmittel veranschlagt.
Nach dem
Bruttoprinzip sind Ausgaben in Höhe von 651.500 € und Einnahmen in Höhe von
390.900 € zu veranschlagen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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2 Pläne
1 Kostenschätzung
1 Zusammenstellung der Raumflächen