Der Vortrag des Baureferenten
diente zur Kenntnis.
Der Plan Paul-Keller-Straße, Ersatz der Treppe durch eine
neue Verbindung zum Waldweg SpA Nr. 0688 vom 13. Oktober 2016 / 06.12.2016 wird
als Vorplanung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung zwischen der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG und der Stadt Fürth über die Herstellung und Grundstücksneuordnung abzuschließen.
Durch
den Neubau von Wohnhäusern an der Paul-Keller-Straße steht die bisherige
Wegeführung über die Treppenanlage zum Waldweg nicht mehr zur Verfügung.
Hierfür soll Ersatz geschaffen werden.
Die
bestehende Treppe, die zum Teil auf städtischen Grund und zum Teil auf
Privatgrund liegt, muss im Rahmen der Herstellung der Außenanlagen zum o. g.
Bauvorhaben abgebrochen werden; Details hierzu sind mit dem Bauträger zu
vereinbaren.
Der neue Weg wird mit einer
Breite von 2,50 m und einem Gefälle von 6 % angelegt. Es ist eine
„barrierearme“ Ausführung vorgesehen, auf einen aufwändigen barrierefreien und
bituminösen Ausbau mit Zwischenpodesten wird verzichtet, da der vorhandene Weg
im weiteren Verlauf mit Wurzeln und Unebenheiten den Anspruch einer
vollständigen Barrierefreiheit ohnehin nicht erfüllt. Die Kriterien der
Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-3 sind nicht vollständig eingehalten.
Für den Weg wird ein Einschnitt in die bestehende Böschung erforderlich (siehe auch Längs- und Querschnitt). Auf der Nordseite wird der Weg abgeböscht, auf der Südseite lässt die Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG im Rahmen der Herstellung der Außenanlagen eine Stützwand errichten. Der notwendige Grunderwerb von der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG wurde vor Ort abgestimmt.
Die Planung wurde im Oktober 2016 instruiert und in Absprache zwischen einigen städtischen Dienststellen (Grünflächenamt, Ordnungsamt/Untere Naturschutzbehörde, Stadtplanungsamt und der Bau- und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG mit Architekten) angepasst.
Da die Außenanlagen (einschl. Stützmauer) für das Bauvorhaben der Bau-
und Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG ab Frühjahr dieses Jahres hergestellt
werden sollen, ist der Bauherr bereit, die Kosten für die Verlegung des Weges
ggf. vorzustrecken und die Arbeiten zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Sofern rechtlich zulässig könnte hierzu eine Vereinbarung zwischen der Bau- und
Siedlungsgenossenschaft VOLKSWOHL eG und der Stadt Fürth / Tiefbauamt getroffen
werden. Vom Abbruch der Treppe sind auch Stromleitungen betroffen, die
zuvor in den künftigen Weg verlegt werden müssen.
Im näheren Umfeld befindet sich
erhaltungswürdiger Gehölz- und Baumbestand. Für die Bäume, die gefällt werden
müssen, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) insbesondere in
Hinsicht auf den Fledermausschutz sowie ein ökologischer Ausgleich nach Bayer.
Kompensationsverordnung erforderlich. Die Fällarbeiten auf städtischem Grund
sollen vom Grünflächenamt durchgeführt werden. Entsprechende Details sind noch
zu klären.
Da der Verbindungsweg zwischen
Paul-Keller-Straße und der katholischen Kirche St. Nikolaus einschl.
Kindergarten und mehreren Sportanlagen eine regelmäßig nutzbare Verbindung
darstellt, wird eine Beleuchtung für erforderlich gehalten.
Die Kosten für die Maßnahmen konnten bisher noch nicht ermittelt werden. Für die Maßnahme stehen im Tiefbauamt keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtslageplan, Lageplan, Längs- und Querschnitt