Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Erweiterung des Kindergartens und die Schaffung von weiteren 25 Kindergartenplätzen in der Mühltalstraße 122 durch die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Fürth genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung plant die Erweiterung der bereits bestehenden Kindertagesstätte mit 75 Kindergartenplätzen sowie die Schaffung von weiteren 25 Plätzen auf dann 100 Kindergartenplätze in der Mühltalstraße 122.
Diese Baumaßnahme soll im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Kindergartens St. Johannis in der Würzburger Straße (siehe hierzu Beschlussvorlage „Generalsanierung Kindergarten St. Johannis in der Würzburger Straße 451“) stattfinden.
Im ersten Schritt soll die Erweiterung des Kindergartens Mühltalstraße erfolgen, um dort Kinder der Würzburger Straße aufzunehmen und im Anschluss soll die Generalsanierung des Kindergartens Würzburger Straße 451 umgesetzt werden.
Die Einrichtung mit 100 Plätzen ist auch nach Abschluss der Generalsanierung in der Würzburger Straße bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich zuweisungsfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme
auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich
bei der Maßnahme um die Schaffung von zusätzlichen Plätzen handelt.
Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung der geplanten
Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung der „neuen“ Richtlinie
der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ durch den Stadtrat in der Sitzung am
27.09.2017.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der folgenden
Kostenschätzung (Stand 05.05.2017) und beläuft sich auf insgesamt 375.072,50
€.
Kostengruppe |
Kostenschätzung 05.05.2017 |
1 = Grundstück |
0,00 € |
2 = Herrichten und Erschließung |
0,00 € |
3 = Bauwerk–Baukonstruktion |
217.181,50 € |
4 = Bauwerk–Technische Anlagen |
62.201,00 € |
5 = Außenanlagen |
14.620,00 € |
6 = Ausstattung |
21.270,00 € |
7 = Baunebenkosten |
59.800,00 € |
Gesamt |
375.072,50 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei
Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der
förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog.
„Kostenpauschale“). Die förderfähige Fläche für die Erweiterungsbauten beläuft
sich nach den vorgelegten Planunterlagen auf 83,32 m2. Bei einem
Kostenrichtwert von 4.102 € ergeben sich somit zuweisungsfähige Kosten in Höhe
von 341.778,64 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird vorbehaltlich der
Beschlussfassung der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die
Investitionskostenförderung von
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt.
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a dieser Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.
Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen
Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 341.778,64
(gerundet 341.780 €).
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig
ermittelte städtische Baukostenzuschuss
in Höhe von 341.780 € (gerundet).
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz
75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4.
Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP)
gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 25 zusätzlichen Plätzen handelt.
Die Förderung aus dem „4. SIP“ erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen
Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10
FAG zuweisungsfähigen Ausgaben bzw. dem vereinbartem städtischen
Baukostenzuschuss
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da ja
bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Kostenschätzung vom 05.05.2017 |
375.072,50 € |
|
|
Zuweisungsfähige Ausgaben |
341.780 € |
|
|
Baukostenzuschuss Stadt |
341.780 € |
(gerundet) |
341.780 € |
Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% aus 341.780 € |
256.000 € |
|
+ Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus 341.780 € |
51.000 € |
|
= Staatliche Gesamtförderung |
|
307.000 € |
./. 307.000 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
|
34.780 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisungen in Höhe von 307.000 €. Der städtische Anteil reduziert
sich dadurch auf 34.780 €
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):
Staatliche Förderung: 307.000,00 €
Städtischer Zuschuss: 34.780,00 €
Anteil Träger:
33.292,50 €
Gesamtkosten 375.072,50 €
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von
zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. €
zur Verfügung gestellt werden. Die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen werden
durch das Rf. IV festgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Plan und Kostenschätzung