Betreff
Erweiterung des evang. Kindergartens St. Johannis in der Mühltalstraße 122 durch die Gesamtkirchenverwaltung
Vorlage
JgA/326/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Erweiterung des Kindergartens und die Schaffung von weiteren 25 Kindergartenplätzen in der Mühltalstraße 122 durch die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Fürth genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung plant die Erweiterung der bereits bestehenden Kindertagesstätte mit 75 Kindergartenplätzen sowie die Schaffung von weiteren 25 Plätzen auf dann 100 Kindergartenplätze in der Mühltalstraße 122.

 

Diese Baumaßnahme soll im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Kindergartens St. Johannis in der Würzburger Straße (siehe hierzu Beschlussvorlage „Generalsanierung Kindergarten St. Johannis in der Würzburger Straße 451“) stattfinden.

Im ersten Schritt soll die Erweiterung des Kindergartens Mühltalstraße erfolgen, um dort Kinder der Würzburger Straße aufzunehmen und im Anschluss soll die Generalsanierung des Kindergartens Würzburger Straße 451 umgesetzt werden.

 

Die Einrichtung mit 100 Plätzen ist auch nach Abschluss der Generalsanierung in der Würzburger Straße bedarfsgerecht. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

 

 

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von zusätzlichen Plätzen handelt.

Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt  vorbehaltlich der Beschlussfassung der „neuen“ Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017.

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich aus der folgenden Kostenschätzung (Stand 05.05.2017) und beläuft sich auf insgesamt 375.072,50 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

05.05.2017

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

0,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

217.181,50 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

62.201,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

14.620,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

21.270,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

59.800,00 €

 

 

Gesamt

 

 

 

 

375.072,50 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Die förderfähige Fläche für die Erweiterungsbauten beläuft sich nach den vorgelegten Planunterlagen auf 83,32 m2. Bei einem Kostenrichtwert von 4.102 € ergeben sich somit zuweisungsfähige Kosten in Höhe von  341.778,64 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses  

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung  von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a dieser Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 341.778,64 (gerundet 341.780 €).

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische  Baukostenzuschuss in Höhe von 341.780 € (gerundet).

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 25 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus dem „4. SIP“ erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Ausgaben bzw. dem vereinbartem städtischen Baukostenzuschuss

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da ja bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

 

Kostenschätzung vom 05.05.2017

 

 

375.072,50 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

341.780 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

341.780 €

 

 

 (gerundet)

 

341.780 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 341.780 €

 

256.000 €

 

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 341.780 €

 

51.000 

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

307.000 €

 

./. 307.000 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

34.780 €

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 307.000 €. Der städtische Anteil reduziert sich dadurch auf 34.780 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:             307.000,00 €

Städtischer Zuschuss:   34.780,00 €

Anteil Träger:                           33.292,50 €

 

Gesamtkosten                      375.072,50 €

 

Finanzierung im Haushalt

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen werden durch das Rf. IV festgelegt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Plan und Kostenschätzung