Betreff
Generalsanierung des 1-gruppigen Kindergartens St. Martin in der Jakob-Henle-Straße 44 durch die Evang. Luth. Kirchengemeinde Fürth
Vorlage
JgA/338/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Zum Erhalt der Einrichtung wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des evang. Kindergartens St. Martin in der Jakob-Henle-Straße 44 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Kostenschätzung mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt ist.


Die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Fürth plant die Generalsanierung des 1-gruppigen Kindergartens St. Martin in der Jakob-Henle-Straße 44.

Träger der Einrichtung ist das Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt Fürth.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG zuweisungsfähig. Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme voraussichtlich auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da die derzeit vorhandenen 25 Plätze absehbar ersatzlos wegfallen würden, wenn diese Sanierung nicht durchgeführt wird.

 

Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zur Aufnahme der Maßnahme in das 4. SIP.

 

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der folgenden Kostenschätzung (Stand: 24.08.2017) und belaufen sich auf insgesamt 117.461,40 €.  

 

 

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

24.08.2017

 

 

Zuweisungsfähig dem Grunde nach

 

 

1 = Grundstück

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

82.569,90 €

 

 

82.569,90 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

7.591,50 €

 

 

7.591,50 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

11.100,00 €

 

 

11.100,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

0,00 €

 

 

0,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

16.200,00 €

 

 

16.200,00 €

 

 

Gesamt

 

 

 

 

117.461,40 €

 

 

 

117.461,40 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).

Für einen 1-gruppigen Kindergarten gilt eine Fläche von 129 m2  als förderfähig. Bei einem derzeitigen Kostenrichtwert von 4.102 € ergibt sich somit ein Kostenhöchstwert von 529.158 €. Da der ermittelte Kostenhöchstwert höher ist, als die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Kosten (s. obige Tabelle)  sind nur diese zuweisungsfähig und maßgebend für den städtischen Baukostenzuschuss.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungs-nachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a dieser Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen die unbedingt erforderlich sind, da ansonsten die vorhandenen Plätze ersatzlos wegfallen würden, mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe von 117.461,40 €.

 

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vereinbarte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von  117.461,40 €.

 

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme voraussichtlich auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da die derzeit vorhandenen 25 Plätze absehbar ersatzlos wegfallen würden, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Die Förderung aus dem „4. SIP“ erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Ausgaben bzw. dem vereinbartem städtischen Baukostenzuschuss.

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert werden.

 

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

 

Kostenschätzung vom 24.08.2017

 

 

117.461,40 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

117.461,40 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

117.461,40 €

 

 

 

 

117.461,40 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 117.461,40 

 

88.100,00 €

 

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 117.461,40 €

 

17.600,00 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

105.700,00 €

 

./. 105.700,00 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

11.761,40 €

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 105.700 €. Der städtische Anteil reduziert sich dadurch auf 11.761,40 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:   105.700,00 €

Städtischer Zuschuss:    11.761,40 €

Anteil Träger:                           0,00 €

 

Gesamtkosten             117.461,40 €

 

Finanzierung im Haushalt

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. .


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Maßnahmen-Liste

Kostenschätzung