Zum Erhalt der Einrichtung wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die anstehende Generalsanierung des evang. Kindergartens St. Martin in der Jakob-Henle-Straße 44 genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Kostenschätzung mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt ist.
Die Evang.-Luth.
Gesamtkirchengemeinde Fürth plant die Generalsanierung des 1-gruppigen
Kindergartens St. Martin in der Jakob-Henle-Straße 44.
Träger der
Einrichtung ist das Evang.-Luth. Kirchengemeindeamt Fürth.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
zuweisungsfähig (derzeit Fördersatz 75%).
Neben der FAG-Förderung können Baumaßnahmen zusätzlich noch aus dem neu
aufgelegten
4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“
(4. SIP) gefördert
werden, sollte dadurch verhindert werden dass die bestehenden Plätze
bei Nichtdurchführung der Maßnahme ersatzlos wegfallen würden (derzeit
zusätzlicher Fördersatz i.H.v.15%).
Die abschließende Prüfung und
Aufnahme in das Sonderinvestitionsprogramm erfolgt erst im Laufe des
Förderverfahrens.
Die folgende Darstellung der Kosten und Finanzierung erfolgt daher
vorbehaltlich der Förderung nach der FA-ZR sowie der Aufnahme in das 4.
SIP.
Kosten und Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der
zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der überarbeiteten
Kostenschätzung (Stand: 11.12.2017) und belaufen sich auf insgesamt
149.581,36 €.
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
Zuweisungsfähig
dem Grunde nach |
1
= Grundstück |
0,00
€ |
0,00
€ |
2
= Herrichten und Erschließung |
0,00
€ |
0,00
€ |
3
= Bauwerk–Baukonstruktion |
104.251,95
€ |
104.251,95
€ |
4
= Bauwerk–Technische Anlagen |
13.957,50
€ |
13.957,50
€ |
5
= Außenanlagen |
11.100,00
€ |
11.100,00
€ |
6
= Ausstattung |
0,00
€ |
0,00
€ |
7
= Baunebenkosten |
20.631,91
€ |
20.631,91
€ |
Gesamt |
149.581,36 € € |
149.581,36 € € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Ausgaben erfolgt entsprechend der
Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei
Generalsanierungen bzw. Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach
Kostenhöchstwerten festgelegt. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen
Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).
Für einen 1-gruppigen Kindergarten gilt eine Fläche von 129 m2 als förderfähig. Bei einem derzeitigen
Kostenrichtwert von 4.102 € ergibt sich somit ein Kostenhöchstwert von 529.158
€. Da der ermittelte Kostenhöchstwert höher ist, als die dem Grunde nach
zuweisungsfähigen Kosten (s. obige
Tabelle) sind nur diese
zuweisungsfähig und maßgebend für den städtischen Baukostenzuschuss.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen
zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im
Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken
festgelegt werden.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses
Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a dieser Richtlinie für die
Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen
Investitionen die unbedingt erforderlich sind, da ansonsten die vorhandenen
Plätze ersatzlos wegfallen würden mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten
bezuschusst werden. Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen
zuweisungsfähigen Ausgaben ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in
Höhe von 149.581,36 €.
Sollte die Maßnahme nicht in das 4. Sonderinvestitionsprogramm
aufgenommen werden, würde sich der Baukostenzuschuss gem. Nr. 6.3 Buchstabe b
auf 134.623,22 € reduzieren (90% der zuweisungsfähigen Ausgaben).
Ermittlung der staatlichen
Förderung (Refinanzierung)
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vereinbarte
städtische Baukostenzuschuss in Höhe von
149.581,36 € bzw. 134.623,22 €.
Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz
75%) kann die Maßnahme voraussichtlich
auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da die
derzeit vorhandenen 25 Plätze ersatzlos wegfallen würden, wenn diese Maßnahme
nicht durchgeführt wird.
Die Förderung aus dem „4. SIP“ erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen
Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10
FAG zuweisungsfähigen Ausgaben bzw. dem vereinbartem städtischen
Baukostenzuschuss
Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90%
der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante
Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15%, da
bereits 75% aus Art. 10 FAG gefördert wird.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (hilfsweise auch in der
letzten Spalte mit der FAG-Darstellung ohne 4. SIP)
Fördervarianten |
FAG
+ 4. SIP |
FAG |
Kostenschätzung
vom 11.12.2017 |
|
149.581,36 € |
149.581,36 € |
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
|
149.581,36 € |
134.623,22 € |
Baukostenzuschuss
Stadt |
|
149.581,36 € |
134.623,22 € |
Förderung
(Art. 10 FAG, FS 75%) |
75% aus 149.581,36 € bzw. 134.623,33 € |
112.200,00 € |
101.000,00 € |
+
Förderung (4. SIP, FS 15%) |
15% aus 149.581,36 € |
22.400,00 € |
0,00 € |
=
Staatliche Gesamtförderung |
|
134.600,00 € |
101.000,00 € |
= Städtischer Nettoanteil |
|
14.981,36 € |
33.623,22 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch
staatliche Zuweisung in Höhe von 134.600 € bzw. 101.000 €. Der städtische
Anteil reduziert sich dadurch auf 14.981,36 € bzw. 33.623,22 €
Es ergibt sich somit folgender vorläufiger Finanzierungsplan (bei FAG +
4. SIP):
Staatliche Förderung:
134.600,00 €
Städtischer Zuschuss:
14.981,36 €
Anteil Träger: 0,00 €
Gesamtkosten 149.581,36 €
Finanzierung im Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 sollen für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis 2020 insgesamt 5,8 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kostenschätzung vom 11.12.2017