1. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das
gemeindliche Einvernehmen für einen Bauantrag, der dem Mediationsergebnis
(Variante 1b) entspricht, zu erteilen und einer Ausnahme von der geltenden
Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen.
2. Der Stadtrat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für einen Bauantrag,
der dem Mediationsergebnis (Variante 1b) entspricht, zu erteilen und einer
Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) zuzustimmen.
Am 14.03.2018 fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach ein Mediationstermin zum Bauvorhaben Austraße statt.
Die Mediation endete mit einem vom Richter vorgeschlagenen
Vergleich.
Dieser beinhaltet ein um ca. 24% reduziertes Bauvolumen (im Vergleich zu den
bisher vorliegenden Vorschlägen des Bauträgers), welcher nach Ansicht aller
Beteiligten den Baum- und Naturschutz, den Denkmalschutz und den Anforderungen
eines reduzierten Flächenverbrauchs soweit möglich berücksichtigt (siehe
Anlage).
Der Bauträger hat sich im Rahmen des Vergleiches
verpflichtet, im Falle eines positiven Beschlusses des Stadtrats innerhalb von
4 Monaten einen dem Mediationsergebnis (Variante 1b) entsprechenden Bauantrag
einzureichen und nach Vorliegen einer bestandskräftigen Baugenehmigung
sämtliche weiteren eingereichten Bauanträge/Vorbescheide zurückzunehmen und die
anhängigen Rechtsstreitigkeiten für erledigt zu erklären.
Die Verwaltung empfiehlt nun, entsprechend dem Mediationsergebnis das gemeindliche Einvernehmen für einen dem Mediationsergebnis (Variante 1b) entsprechenden Bauantrag zu erteilen und einer hierfür nötigen Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Mediationsergebnis (Vergleichsvorschlag)
Planblatt Variante 1b, Mediationsergebnis