Betreff
Bootstourismus in Fürth - Erstellen eines Kanukonzepts
Vorlage
OA/324/2018
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


Das Kanufahren auf den größeren Gewässern in Fürth wurde bereits in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.07.2018 diskutiert. Mit dieser Vorlage soll nun ein aktueller Zwischenstand zu dieser Thematik gegeben werden.

 

Derzeit liegen dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vier Anträge auf Erteilung wasserrechtlicher Schifffahrtsgenehmigungen vor. Bei zwei Anträgen fanden bereits die Beteiligungen der Sachverständigen, Träger öffentlicher Belange sowie der Betroffenen statt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen ließ sich erkennen, dass eine uneingeschränkte Zulassung der beantragten Schifffahrtsgenehmigungen wohl nicht möglich sein wird. Insbesondere wurden fischereiliche und naturschutzfachliche Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnisse erhoben.

 

Die Erteilung einer wasserrechtlichen Schifffahrtsgenehmigung ist eine Ermessens-entscheidung der Genehmigungsbehörde, bei der das Wohl der Allgemeinheit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die öffentliche Ruhe, der Schutz des Eigentums, die Fischerei sowie die Reinhaltung und Unterhaltung der Gewässer Berücksichtigung finden müssen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht, vielmehr steht die Entscheidung im Ermessen der Genehmigungsbehörde. Eine Versagung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn andere Möglichkeiten zur Verhinderung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf rechtlich schutzwürdige Interessen, z.B. durch das Erteilen der Genehmigung unter Auflagen und Bedingungen, nicht möglich oder nicht umsetzbar sind.

 

Am 06.11.2018 fand in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg, sowie Fachbehörden und Interessensvertretern von Fischerei und Kanusport ein erster Runder Tisch zur Erstellung eines Konzeptes für eine naturverträgliche touristische Flussnutzung der Gewässer I. Ordnung im Stadtgebiet Fürth und im Stadtgebiet Nürnberg (Lederersteg bis Stadtgrenze) statt. Die Eckpunkte des Konzepts sollen Grundlage für wasserrechtliche Genehmigungsverfahren und für die künftig eventuell notwendige Regelung des Gemeingebrauchs sein.

 

In der Besprechung wurde deutlich, dass zur vollständigen Feststellung und Bewertung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts noch Erhebungen zur derzeitigen Ausgangssituation an den Gewässern erforderlich scheinen. Zudem ist vor einer Entscheidung über die Anträge zu klären, ob bereits der derzeit uneingeschränkt mögliche Gemeingebrauch Regelungsbedarf hervorruft.

 

Die Erhebungen sollten zunächst den derzeitigen Istzustand von Gewässer und Natur sowie die momentane Belastung durch den gemeingebräuchlichen Bootstourismus erfassen. Anschließend kann über den Umgang mit dem Gemeingebrauch (ggf. Einschränkung) und darauf aufbauend mit den Anträgen für erlaubnispflichtige Bootsfahrten entschieden werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Für die Durchführung dieser natur-/artenschutz- und fischereifachlichen Erhebungen erscheint ein Zeitraum von ca. 12 Monaten erforderlich. Die Messungen des Gemeingebrauchs wären ebenfalls über ein Jahr geplant.

 

Anschließend beabsichtigt die Verwaltung gemeinsam mit den betroffenen Fachbehörden, Verbänden und Beteiligten ein ganzheitliches „Kanukonzept“ zu erarbeiten. In diesem Konzept könnten sämtliche Aspekte –vom Fisch-/Artenschutz bis zu geregelten Ein-/Ausstiegsstellen- beleuchtet und Regelungen entwickelt werden.

 

Nach Überzeugung der Verwaltung kann nur auf Grundlage einer solchen ganzheitlichen Betrachtung eine ermessensgerechte Entscheidung über die Anträge für erlaubnispflichtige Bootsfahrten getroffen werden, zumal in Zukunft von allen Beteiligten auch mit einer Zunahme des Gemeingebrauchs gerechnet wird.

 

In Abstimmung mit den Antragstellern wurden die Verfahren auf Erteilung der wasserrechtlichen Schifffahrtsgenehmigungen daher zunächst bis zum Frühjahr 2020 zurückgestellt; bis dahin wird kein genehmigungspflichtiger Bootsbetrieb gestattet oder geduldet.

 

Daraufhin wurde eine überschlägige Kostenschätzung für eine umfassende und fundierte gutachterliche Zustandserfassung der Gewässerabschnitte

·         Pegnitz vom Ledersteg bis zum Zusammenfluss zur Regnitz,

·         Rednitz von der Rothenburger Straße bis zum Zusammenfluss zur Regnitz,

·         und Regnitz bis zur Stadtgrenze,

hinsichtlich

-       des derzeitigen Umfangs der gemeingebräuchlichen Nutzung durch Bootsfahrten auf den Flussabschnitten,

-       Brutvögel, relevante Habitatstrukturen, Libellen,

-       Fließgewässervegetation,

-       Fischfauna und Makrozoobenthos (in Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Fischereiwesen),

-       ökologisch sensibler Flach- und Stillwasserbereiche,

-       Wasserstände an problematischen Stellen

-       sowie der Erstellung eines Maßnahmenkonzepts inkl. Vor- und Nachbereitung

eingeholt. Diese ergab eine Summe von ca. 110.000,00 € (brutto). Derzeit wird geprüft, ob/wie sich die Kosten reduzieren lassen (z.B. Eigenleistungen, Zurückgreifen auf extern vorhandene Daten, Kostenbeteiligung Stadt Nürnberg und Landkreis Fürth, Zusammenarbeit mit Hochschulen).

 

Angesichts der Höhe der Kosten lassen sich nach Abstimmung mit dem Rechtsamt folgende Handlungsmöglichkeiten darstellen:

 

1.    Erstellung eines ganzheitlichen Kanukonzepts: Messung des Gemeingebrauchs und Durchführung dieser natur-/artenschutz- und fischereifachlichen Erhebungen (gleichzeitig, Beginn: möglichst umgehend, jedoch nach Klärung des Umfangs und Vergabeverfahren bzw. Hochschulbeteiligung); anschließend Konzepterstellung, auf dessen Grundlage über den Umgang mit dem Gemeingebrauch und die vorliegenden Anträge entschieden werden kann.

 

2.    Messung des Gemeingebrauchs (im Jahr 2019) und danach Entscheidung ob eine Gemeingebrauchsregelung aufgrund des Umfangs erforderlich ist. Nur wenn ja, dann Durchführung der natur-/artenschutz- und fischereifachlichen Erhebungen (im Jahr 2020); anschließend Erstellung eines ganzheitlichen Kanukonzepts, auf dessen Grundlage über den Umgang mit dem Gemeingebrauch und die vorliegenden Anträge entschieden werden kann.

 

Nachteile:

-       Ggf. Zeitverlust und Klagerisiko wegen der zurückgestellten Anträge (zwei statt ein Jahr keine begründbare Entscheidung möglich)

-       Sollte zum Ergebnis gekommen werden, dass der Gemeingebrauch nicht geregelt werden muss und kein Gutachten beauftragt wird, lässt sich mangels Erkenntnissen/Grundlagen auch nicht begründet über die vorliegenden Anträge entscheiden. Zumindest die grundsätzlichen natur-/artenschutz- und fischereifachlichen Erhebungen liegen im Bereich der Amtsermittlung (Art. 24 BayVwVfG). Von den Antragstellern können weitergehende Aussagen bzw. Gutachten zum Umgang mit diesen Belangen nur dann gefordert werden, soweit bei der Amtsermittlung eine Betroffenheit dieser Schutzgüter festgestellt wird.

-       Ohne ganzheitliches Kanukonzept könnte nur jeder Antrag für sich betrachtet werden; die Summationswirkung von Gemeingebrauch und den verschiedenen Antragstellern sowie den sonstigen Einwirkungen lässt sich kaum bewerten.

-       Verlagerung in die Zukunft - alle beteiligten Fachstellen und Verbände gehen von einer Zunahme des Gemeingebrauchs und damit auch vermehrt auftretender Probleme aus.

 

3.    Kein Kanukonzept, Entscheidung über die Anträge ohne Erhebungen.

 

Nachteile:

-       entsprechend 2.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltausschusses beabsichtigt die Verwaltung daher, nach Klärung der genannten Punkte zügig die Schritte für die Erstellung eines ganzheitlichen Kanukonzepts (Handlungsvariante 1) umzusetzen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

Protokoll Runder Tisch “Kanukonzept“ vom 06.11.2018