Der vorgelegten Entwurfsplanung der DB Netz AG für den Bahnübergang „Aldringerstraße“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die demnächst vorzulegende Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.


Für den Bahnübergang (BÜ) Aldringerstraße (Alte Veste) wurde im Jahr 2012/13 schon einmal ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Dem damals geplanten sehr bestandsnahen Ausbau mit Untersagung von Fahrbeziehungen zur südlichen Friedlandstraße wurde seitens der Stadt Fürth widersprochen (SpA 189/2013) und zwei alternative Entwürfe für den weiteren Verfahrensgang aufgestellt (Kreisverkehrsplatz und versetzte Einmündung mit Fußgängermittel-inseln).

 

Ab Herbst 2019 wurde die zu erneuernde Bahnübergangsanlage „Aldringerstraße“ seitens der DB noch einmal grundlegend neu geplant.

 

Die Deutsche Bahn arbeitet bei der Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen sehr konstruktiv mit den städtischen Dienststellen zusammen. Insgesamt stößt die Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen innerhalb der Verwaltung auf große Zustimmung. Die neue Planung wird bereits während der gesamten Bearbeitungsdauer in regelmäßigen Jour-Fixes sowie Ortsterminen mit betroffenen städtischen Dienststellen abgestimmt.

 

Ausgangspunkt für die Neugestaltung des Kreuzungspunktes waren die Forderungen der Stadt Fürth, dass im Zuge der Erneuerung der Bahnübergangssignalanlage alle Fahrbeziehungen in die südliche Friedlandstraße und zurück mit allen Fahrzeugarten möglich sein müssen. Aufgrund der zu nahen Lage des Gleiskörpers zur Friedlandstraße ergeben sich hier jedoch eine ganze Reihe geometrischer Zwangspunkte.

 

Für den Neubau der BÜ-Sicherung am BÜ 3,2 Alte Veste ist es daher notwendig, den vorhandenen Kreuzungspunkt Aldringerstraße / Friedlandstraße vollkommen neu zu gestalten.

 

Zur Absicherung des Begegnungsfalles Sattelzug / Sattelzug erfolgt die bauliche Anpassung (Verbreiterung) des Kreuzungsbereiches. Die Aufweitung des Fahrbahnbereichs wird zur Anordnung von Radschutzstreifen in beiden Richtungen genutzt. Die Radschutzstreifen werden, entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), in der Regelbreite von 1,50m ausgeführt. Diese schließen am Ausbauende Ortsrand Zirndorf in beiden Fahrtrichtungen an den vorhandenen Geh- und Radweg in nördlicher Seitenlage an. In Richtung der Einmündung Friedlandstraße / Am Europakanal kann ein Lückenschluss dieser Radschutzstreifen im Rahmen eines Anschlussprojektes ohne Straßenausbau vollzogen werden; die vorhandene Fahrbahnbreite von 7,00m erlaubt in diesem Abschnitt nur eine Schutzstreifenbreite mit dem Mindestmaß 1,25m.

 

Oberstes betriebliches Ziel an einem Bahnübergang muss sein, dass dieser bei Annäherung eines Zuges störungsfrei geräumt werden kann. Die bisherige Vorzugslösung eines Kreisverkehrsplatzes war in der Ausführung mit diesen Grundsätzen aufgrund vorfahrtrechtlicher Unterordnung der Aldringerstraße (von Zirndorf kommend) sowie weiterer Abhängigkeiten mit Rückstaugefahr auf die Gleise nicht vereinbar. Sie wurde daher auf der Grundlage des Beschlusses 189/2013 zu einer Lösung weiterentwickelt, die weiterhin alle Fahrbeziehungen des Kreisverkehrs, insbesondere aller indirekten Abbiege- bzw. Wendevorgänge von und zur südlichen Friedlandstraße gewährleistet, aus einem Kreisverkehrsplatz mit Fußgängerverkehr resultierende Rückstaugefahren auf das Bahngleis jedoch nicht mehr beinhaltet.

 

Die östliche Einmündung Aldringerstraße (Gemeindestraße) wird mittels eines „halben Kreisverkehr“ mit einem Radius von 10 m an die Vorfahrtsstraße angeschlossen. Dieser „halbe Kreisverkehr“ bietet Möglichkeiten für Wendevorgänge für alle Fahrzeugarten. Diese sind erforderlich, da ein direktes Rechtsabbiegen in die Friedlandstraße von Zirndorf auf der Aldringerstraße (St 2242) kommend für den Fahrzeugverkehr, ausgenommen Radverkehr, aufgrund des zu spitzen Kreuzungswinkels fahrgeometrisch nicht möglich ist. Auch ein Linkseinbiegen aus der südlichen Friedlandstraße Richtung Zirndorf ist direkt am BÜ nicht mehr möglich und derzeit vor Ort (nach Verkehrsunfall und Sonderverkehrsschau mit EBA und Bundespolizei im März 2021) bereits untersagt. Diese Fahrbeziehung wird künftig wieder, ebenfalls über einen Wendevorgang über die Zufahrt „Aldringerstraße“, planmäßig gewährleistet. Der „halbe Kreisverkehr“ soll auch als potentielle Wendeschleife für (Gelenk-)Busse aus Richtung Fürth genutzt werden können und bedeutet geringere Eingriffe in die Kronentraufbereiche der schützenswerten Bäume im II. Quadranten als ursprünglich nötig.

 

Da die Fußgänger nicht mehr wie bisher über die Straße über den BÜ geführt werden sollen, wird zur Vermeidung langer Umwege auch eine weitere Überquerung südlich des Kreuzungspunktes sowie über die westliche Aldringerstraße geplant. Hierdurch ist das Wohngebiet Wallensteinstraße und Gallasstraße künftig ebenfalls besser als derzeit an das bestehende Wegenetz angebunden (SpA 944/2021). Dem hierfür erforderlichen Entfall von 6 Parkplätzen wurde vom BWA bereits zugestimmt. Die Fußwegebeziehungen im Umfeld des BÜ werden dadurch deutlich gestärkt. Alle Querungsstellen werden gemäß DIN 18 040 als getrennte ungesicherte Übergangsstelle -anders als im Plan dargestellt- mit differenzierter Bordhöhe (0 cm, 6 cm) ausgeführt. Dies wurde von der DB-Netz AG bestätigt.

 

Die bestehende Signalanlage aus dem Jahr 1979 wird ersetzt und mit 2 Fahrbahnhalbschranken, 4 Gehwegschranken, 13 Lichtzeichen und Fußgängerakustik ausgerüstet. Die Planung der Bahnübergangssicherung erfolgt nach den einschlägigen DB-Richtlinien. Von diesen Regelwerken wird nicht abgewichen.

 

Die vom Stadtplanungsamt federführend begleitete neue Entwurfsplanung der DB wurde im September 2021 in stadtinternen Umlauf gegeben. Die Zusammenfassung aller eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Umsetzung aller 4 Bahnübergänge Parkstraße; Forsthausstraße, Weiherhofer Str. und Aldringerstr. ist seitens der DB im Jahr 2023 eingeplant. Die DB wird den Neubau des Haltepunktes Alte Veste auf der östlichen Seite -wie gefordert- gleichzeitig mit der Umsetzung des Knotenpunktes und der neuen BÜ-Anlage umsetzen (SpA 575/2018).

 

Für eine zügige Bauausführung und uneingeschränkte Erreichbarkeit der Dambacher Werkstätten, der Wohngebiete Aldringerstraße, Wallensteinstraße und Gallasstraße durch Anwohner, Beschäftigte, Rettungsdienste, Müllabfuhr etc. wird am Wendehammer Fuggerstraße eine provisorische Zufahrt mit temporärer Signalanlage auf die Zirndorfer Str. eingerichtet, koordiniert mit den beiden bestehenden Lichtsignalanlagen der Zirndorfer Str. betrieben und mit Abschluss der Maßnahme wieder zurückgebaut.

 

Die Baustellenandienung mit Schwerverkehr ist auf die westliche Aldringerstraße (von Zirndorf) und nördliche Friedlandstraße / Am Europakanal beschränkt.

 

Für den Ausbau entstehen der Stadt Fürth - auch für die zusätzliche Fußgängerführung im IV. Quadranten - keine Kosten. Das EBA wird die Stadt Fürth zeitnah im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens um eine abschließende Stellungnahme bitten. Mit diesem Beschluss soll zugleich die final abzugebende Stellungnahme der Stadt Fürth vorbereitet bzw. das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, damit die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Jahr 2023 erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


01-1_Erlaeuterungsbericht_DB-Netz-AG.pdf

BÜ3,2_Kreuzungsplan_Straßenplanung_DB-Netz-AG.pdf

GrfA_2-KreuzungsplanBÜ32 (002) mit Baumschutzzaun + Wurzelsuchschlitzen

StEF-Kanallageplan mit Kreuzungsplan Straßenplanung

Tabelle eingegangener Stellungnahmen