1. Der Bau- und Werkausschuss begutachtet und empfiehlt / der Stadtrat erteilt die Projekt-genehmigung für den „Neubau einer Schule mit Tiefgarage und einer 6-fach Sporthalle sowie Umbaumaßnahmen am denkmalgeschützten Altbau in der Tannenstr. 19 und 20“, gemäß Punkt 2.5 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben der Stadt Fürth, Stand 01.04.2017.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel bereitzustellen und die haushalts-rechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.

 

  1. Die GWF wird ermächtig von Punkt 4.1 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben der Stadt Fürth, Stand 01.04.2017 abzuweichen. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist das Vorliegen von 60% der Ausschreibungsergebnisse nicht notwendig.

 


1.   Allgemein zum Entwurf

 

In Zusammenarbeit mit der Schule und den städtischen Dienststellen unter Federführung von Diederichs Projektmanagement wurde vom Planungsteam eine Entwurfsplanung erarbeitet.

 

1.1  Vorgaben

Das Projektteam hat unter anderem die Vorgaben aus den folgenden Beschlüssen berücksichtigt:

-        Machbarkeitsstudie und Prüfaufträge (Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2019 und vom 25.03.2020)

-        Lüftung als hybrides Lüftungssystem (Beschluss des Stadtrates vom 21.04.2021)

-        Klimaneutrales Gebäude hinsichtlich Energiekonzept (Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 09.06.2021)

-        Raumprogramm vom 04.05.2021 (Beschluss des Stadtrates vom 29.07.2021)

-        Grundsatzbeschluss (Beschluss des Stadtrates vom 16.02.2022 - GB)

-        Ökologisch verträgliche Materialien beim Innenausbau (Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 21.09.2022)

-        Blau-grüne Stadtentwicklung (Schwammstadt) (Beschluss des Stadtrates vom 21.12.2022)

 

1.2  Planungsanpassungen zum Vorentwurf aus dem Grundsatzbeschluss

Im Zuge der Entwurfsphase von März bis Oktober 2022 wurde der Vorentwurf für das Helene-Lange-Gymnasium (HLG) mit einer höheren Detaillierung weiterentwickelt. Das hat zu folgenden Anpassungen in der Planung geführt (siehe Anlage 21; Die Gesamtsumme differiert zu den Änderungsanträgen, da ein Teil der Kosten lediglich durch die Fortführung der Planung ausgelöst werden.):

Korrektur des Vorentwurfes der Heizung- Lüftung- und Sanitärplanung – Summe aus Mehr-/ Minderungen: ca. 4,2 Mio € Mehrkosten zum Vorentwurfsstand aus GB (Wegen Schlechtleistung war nach dem GB ein Planungsbürowechsel notwendig. Die Kosten aus der Schätzung haben sich als nicht ausreichend gezeigt.):

-       Gesamtkosten für neue HLS Planung ca. 6,0 Mio €

-  Lüftung – Lüftungszentralen

Bei der Herstellung der Schule wird eine Teilung der Lüftung (entgegen Vorentwurfsplanung) notwendig. Das hat das ursprüngliche Planungsbüro nicht berücksichtigt.  Es werden nun zwei Lüftungszentralen in den jeweiligen Bauabschnitten verortet. So werden für die meisten Anlagenteile keine unnötigen Wartungsarbeiten während der Bauzeit fällig und viele Gewährleistungsprobleme aus der Vorentwurfsplanung konnten so gelöst werden. Das Planungsteam hat daraufhin das Untergeschoss umgeplant und angepasst.

-  Raumhöhen für Lüftung und tiefergesetzte Eisspeicher – Mehrung zum GB

Um die für die Technik notwendigen Raumhöhen zu erhalten, mussten im Rahmen der Neuorganisation des Untergeschosses, Teile der Bodenplatte tiefer gesetzt werden.

-  Eisspeicher mit Rückkühlern

PVT-Module oder Absorber aus dem Vorentwurf haben sich für die Eisspeichertechnik als ungeeignet herausgestellt. In der Entwurfsplanung wird nun mit V-Rückkühlern als Regenerationsmedium geplant. Die Rückkühler verursachen Anlagenlärm. Daher hat der Bauphysiker die Auswirkungen der Rückkühler berechnet und festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für die vorliegenden Mischgebiete eingehalten werden; sie entsprechen sogar den Vorgaben für allgemeine Wohngebiete.

-       Fußbodenheizung – Minderung: - ca. 1,9 Mio €

Aus Kostengründen wird auf eine Deckenheizung in den Klassenräumen verzichtet und eine Fußbodenheizung in den neuen Schulräumen geplant.

-       Abluftgitter – Mehrung zu Schattenfuge : ca. 60.000,00 €, jedoch Minderung zu Schlitzauslass: - ca. 200.000,00 €

Aus Kostengründen wird beabsichtigt statt Schlitzauslässe ein Gitter (in der Nische am Waschtisch) für die Abluft in den Klassenräumen einzusetzen. Die günstigste Variante, mittels einer Schattenfuge, wurde wegen Möblierungsfreiheit verworfen.

-       Gasversorgung Fachräume – Minderung zum GB durch neue Planung

In Abstimmung mit der Schule wurde aus Kostengründen und als wartungsärmere Lösung die Gasversorgung als zentrale Flaschenlösung mit Zugang von außen geändert.

-       Human Centric Lighting (HCL) Event. Kosten abgelehnt:  ca. 260.000,00 €

Auf eine Anpassung des Farbspektrums des künstlichen Lichtes entsprechend dem tagesverlauf wurde verzichtet.

-       Amokalarm/ Sicherheitstechnik – Mehrung: ca. 30.000,00 €

Anpassung an die Freianlagenplanung als „offene Schule“.

 

Ausarbeitung des Vorentwurfes durch Landschaftsarchitekturbüro – Summe Mehrung ca. 0,61 Mio € zum GB:

-       Dachterrasse – Mehrung zum GB

Auf dem Dach über dem 1. OG zwischen Sporthalle und Schulgebäude entsteht eine erweiterte Pausenhoffläche mit zentraler Belagsfläche und „grünem Klassenzimmer“.

-       Retentionsdächer und Schwammstadt - Mehrung zum GB

Um der Forderung nach einer Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück nachzukommen, musste wegen der Enge des Grundstückes auf einen Wasserrückhalt/ gedrosselten Ablauf der Dächer und unterbauten Flächen zurückgegriffen werden. Die geplanten Retentionsdächer verlangsamen den Ablauf, Wasser kann von den Pflanzen aufgenommen werden und verdunsten, kühlt die darunterliegenden Räume, verbessert das Kleinklima und verkleinert das notwendige Rigolenvolumen, an der Ecke Jakobinenstr./ Otto-Seeling-Promenade, entsprechend.

-       Extensive Begrünung

Weiterhin werden die Dächer als Ausgleichsgrün und für Biodiversität extensiv begrünt und erhalten eine PV-Anlage. Unter den Rückkühlgeräten (für Eisspeicher) ist keine Begrünung möglich.

-       Intensive Begrünung

Die Fläche über der Aula wird mit einer halbintensiven Dachbegrünung belegt. Die unterbauten Flächen im Erdgeschoss (Atrien, Pausenhof) und die über dem 1. OG liegenden Flächen im BA 3 werden intensiv mit einer standortgerechten, arten- und blütenreichen, pflegereduzierten Stauden-Gräser-Mischpflanzung begrünt. Hier ist auch eine Retention des Oberflächenwassers vorgesehen.

-       Offene Schule

Mit den Nutzern, Dienststellen der Stadt Fürth und dem Planungsteam wird eine offene Schule angestrebt. Das Schulgelände soll ohne Einfriedung und als Schulcampus offenbleiben und lässt so mit dem Bereich der ehemaligen Tannenstraße eine öffentliche Verbindung von Stadt mit dem Stadtpark entstehen. Ergänzt wird dies durch den geplanten Umbau der Otto-Seeling-Promenade mit Vorrang für den Fußverkehr. Im AMOK-Konzept für das HLG wurde die offene Lösung hinterlegt.

 

 

Sonstige Anpassungen und neue Erkenntnisse:

-       Dachdämmung mit Schaumglas – Mehrung ca. 0,72 Mio €

Als wartungs- und mangelarme Dachkonstruktion wird eine Dämmung aus Schaumglas angestrebt. Das entspricht der üblichen Konstruktion für städtische Neubauten in Fürth.

-       Stellplätze und Abstellplätze

Die vorgelegte Planung weist 112 Kfz-Stellplätze (inkl. 2 Stellplätze rollstuhlgerecht), 57 Abstellplätze für motorisierte Fahrzeuge und 501 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nach.

Gemäß aktueller Stellplatz-Satzung aus Juli 2022 benötigt der Sport 64 PKW-Stellplätze (Schule als Wechselnutzung nun mit 48), die Schule benötigt 57 Abstellplätze für motorisierte Fahrzeuge und 500 Abstellplätze für Fahrräder. Zum Teil werden Fahrräder in einer Fahrradgarage im Untergeschoss mit ebenerdigem Zugang (Zugang von der Otto-Seeling-Promenade/ Jakobinenstraße) untergebracht und die Fahrradstellplätze in Außenanlagen können teilweise überdacht werden. Die Erwartungen aus der aktuellen Satzung werden in der innerstädtischen Lage erfüllt.

Die notwendige Neuplanung des Untergeschosses, auch wegen dem Einbau einer Fahrradgarage, hat zu einer weiteren Reduzierung der Kfz-Stellplätze zum Grundsatzbeschluss geführt. Anwohnern stehen somit 48 PKW-Stellplätze bereit.

-       Stützpunktschule Biologe S1- Labor

Die Schule möchte gerne Stützpunktschule Biologie werden und benötigt daher ein S1-Labor. Ein S1-Labor wurde mit den Flächen aus dem vorliegenden Raumprogramm eingeplant. Eine Förderung ist nur über Mehrfläche möglich und kann wegen der Enge nicht abgefragt werden. Die geringen Mehrkosten für die Ausstattung und den notwendigen 8-fachen Luftwechsel wurden in die Entwurfsplanung aufgenommen.

-       Interim – Klassenzimmercontainer – (Minderung ca. 1 Mio zum GB – keine Änderungkosten)

Dank der Bereitschaft der Schulleiterinnen und Schulleiter, während der Baumaßnahme organisatorisch das HLG zu unterstützen, kann zum derzeitigen Planungsstand auf die 6 Containerklassenräume auf den Umkleidungscontainern für die Sporthalle verzichtet werden. Für den Notfall wird der Platz dennoch freigehalten und derzeit nicht anderweitig beplant.

-       Rückbau des Ufos (Ganztag auf 70er-Jahre Neubau) / Ganztag

Entgegen der Vorentwurfsplanung wird das Ufo bereits mit BA1, aus statischen und bauablauftechnischen Gründen, komplett zurückgebaut. Der Ganztag zieht zu Baubeginn in die ehemaligen Räume der Volksbücherei. Nach Fertigstellung des BA2 kann der Ganztag entweder provisorisch in den neuen Schulbau einziehen (Mensa ist hier bereits provisorisch in der Aula untergebracht) oder muss notfalls in einem Interim ausgelagert werden z.B. steht die oben genannte Containeranlage wieder zur Disposition.

-       Humbsergelände für Container der Baulogistik

Wegen der beengten Möglichkeiten im Umgriff des HLGs ist die Humbser-Stiftung dankenswerterweise bereit dem Projekt Flächen auf ihrem Gelände für Baustellencontainer zur Verfügung zu stellen. Die Mietkosten, Herstell- und Rückbaukosten wurden in die Kostenberechnung aufgenommen.

-       Altlasten (Planung Baugrubenumschließung) Mehrung ca. 1,7 Mio € zum GB

Gemäß den Analysen im Bodengutachten ist bekannt, dass Bereiche mit belastetem Boden vorliegen. Erst im Zuge des Aushubs ist der tatsächliche Umfang der Kontamination feststellbar. Basierend auf den aktuellen Ergebnissen des Bodengutachtens wurden Annahmen getroffen.

-       Grundwasser/ Wasserhaltung (Planung Baugrubenumschließung) – Mehrung bei Altlasten inkludiert

Zur Ableitung von Oberflächenwasser und ggf. zutretendem Schichtwasser bzw. Grundwasser ist eine Wasserhaltung für die Baugrube vorzusehen. Das Absenkmaß ist bis 0,5 m unterhalb der geplanten Baugrubensohle zu gewährleisten. Da die Baugrubensohle bereits mit einer Toleranz von 0,5 m berücksichtigt wurde, wird für die Wasserabsenkung keine weitere Vertiefung geplant. Bei den angetroffenen Böden ist eine offene Wasserhaltung möglich, wobei das Wasser in Gräben gesammelt werden kann. Die Gräben sollten als Sickergräben ausgebildet werden.

-       Schadstoffe (Planung Baufeldfreimachung und Rückbau) – (Mehrung ca. 1 Mio zum GB – keine Änderungskosten)

Durch die weitergefasste Schadstoffuntersuchung (zum Grundsatzbeschluss lag eine orientierende Untersuchung vor) wurde ein Asbestbefund in den Spachtelmassen in und um die Spannhülsen entdeckt und durch eine ergänzende Untersuchung bestätigt. (Die Spachtelmassen der Wände, unter denen keine Spannhülse war, waren asbestfrei.)

Eine Kostenannahme wurde hierfür in der Kostenberechnung berücksichtigt. Es liegt derzeit keine Gefährdung vor und beim Rückbau werden durch das Fachplanungsbüro alle Schutzmaßnahmen ergriffen.

-       Planungskosten aus Änderung – Mehrung 2,18 Mio

 

1.3 Weitere Vorgehensweise

-       Verkehrsplanung

Zum Entwurf liegt seitens der Baustellenlogistik eine Planung für die Verkehrsregelungen der direkt ans Grundstück angrenzenden Straßen vor. Eine weiträumigere verkehrliche Planung, für die Zeit der Baumaßnahme, wird seitens der Abteilung Verkehrsplanung mit Hilfe eines Planungsbüros erstellt.

Für die Zeit nach der Fertigstellung des Gymnasiums ist eine verkehrliche Gesamtplanung für das Quartier vorgesehen.

-       Otto-Seeling-Promenade Entwicklung des Straßenraumes

Es soll seitens des Projektes entwurfsplanerisch dem Fußverkehr Vorrang eingeräumt werden, um einen fließenden Übergang vom Pausenhof zum Stadtpark im späteren neuen Verkehrskonzept umsetzen zu können.

-       Altbau Außenaufzug

Um im Altbau einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen wurde ein Außenauszug vorgesehen. Bei einer Begehung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege hat sich gezeigt, dass aus denkmalrechtlicher Sicht ein Außenaufzug kritisch zu sehen ist. Es werden daher noch Untersuchungen zu einem innenliegenden Aufzug aufgenommen. Der vorgelegte Entwurf (Planung und Kosten) wurde mit einem Außenaufzug hinterlegt. Sollte es hier zu einer planerischen und kostenmäßigen Änderung kommen, wird das Gremium informiert.

-       Baumrodung

Für die Umsetzung der Baumaßnahme müssen im Bereich des künftigen Baufelds alle Bäume mit einer Gesamtzahl von 40 Stück, wobei 31 Stück unter die Baumschutzverordnung fallen, gerodet werden. Da hierbei auch Bäume mit beachtlichen Stammumfängen sind, geht das Baureferat derzeit von geforderten Ausgleichspflanzungen in einer Gesamtzahl von ca. 125 Stück aus.

Unter Anrechnung der extensiv begrünten Dächer (pro 100 m² ein Baum) und unter Berücksichtigung der Neupflanzungen auf dem Baugrundstück (laut Entwurf 47 Stück, von denen jedoch nur 19 Stück als Ausgleichpflanzung anerkannt werden, da Bäume auf Tiefgarage nicht anerkannt werden), ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von insgesamt ca. 70 Bäumen.

Dies Bäume werden durch das Baureferat/Grünflächenamt an anderen Stellen im Stadtgebiet gepflanzt, so dass keine Ausgleichszahlung zum Tragen kommt. Die ersten 12 Bäume wurden bereits in der Pflanzsaison Herbst 2022 gepflanzt.

-       Ganztag „Maischule“

Derzeit ist interim der Ganztag der Maischule im Erdgeschoss der ehemaligen Volksbücherei untergebracht. Die Räume werden für den Ganztag des HLGs während der gesamten Bauzeit benötigt. Außerdem ist der Zugang in die Räume, wegen der Baustelle, für Grundschüler*innen ungünstig. Bereits vor Beginn der Baumaßnahme sollte ein neuer Ort für den Ganztag der Maischule gefunden werden. Derzeit werden Umbauten von Räumen in der Maischule (Hausmeisterlager=ehemaliges Klassenzimmer) untersucht.

-       Bürgerinformation:

Auf der Internetseite der Stadt Fürth sollen Bürgerinnen und Bürger laufend über das weitere Vorgehen der Baumaßnahme unterrichtet werden. So erhalten die Anwohner, neben dem direkten Kontakt und über die Bürgerinitiative, hier Informationen über Termine, Rückbau und Schadstoffentsorgung, Baumfällungen (voraussichtlich in zwei Abschnitten), Beweissicherung etc.

-       Projektermine:

Q1/2023 Genehmigungsplanung und Vorbereitung Förderanträge

      Baugenehmigung (5 Monate) 01.03.2023 bis 31.07.2023

Q1/2023 - Q1/2024

Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und deren Durchführung für die Schlüsselgewerke BA 1

Q3/2023 Vorgezogenen Maßnahmen

Q1/2024-Q3/2026 Bauausführung BA 1 inkl. Rückbau 1

Q3/2026-Q2/2029 Bauausführung BA 2 inkl. Rückbau 2

Möglicher Verzug ½ Jahr wegen Schadstoffen im 70-er-Jahre-Bau und laufendem Betrieb (Feinterminierung mit Schule notwendig!)

Q2/2029-Q3/2031 Bauausführung BA 3 exkl. Außenanlagen

 

 

2.   Kostenberechnung und Prognosen

2.1 Kostenberechnung

 

Die aktuelle Kostenberechnung gliedert sich nach Kostengruppen            brutto, nicht indiziert

KG 200:                                                                                                             3.295.095,00

KG 300:                                                                                                           76.426.722,00

KG 400:                                                                                                           35.119.010,00

KG 500:                                                                                                             5.650.074,00

KG 600:                                                                                                             4.564.804,00 €

KG 700:                                                                                                           32.447.674,00 €

Kostenberechnung Gesamtsumme, nicht indiziert, brutto                   157.503.379,00 €

Kostenberechnung Gesamtsumme, nicht indiziert, brutto, gerundet 157.505.000,00

 

Gesamtsumme, indiziert (mit 8% pro Jahr) auf den Fertigstellungs-

zeitpunkt der einzelnen Bauabschnitte, brutto                                        ca. 195.831.000,00 €

(siehe Anlage 20)

Nachrichtlich aus Grundsatzbeschluss:

Gesamtsumme, indiziert, brutto:                                                              ca. 150.400.000,00 €

Zuzüglich zu einer Indizierung setzt die Stadt München auch ein prozentuales Risiko für die

Baumaßnahmen an (12,5% zum Zeitpunkt der Kostenberechnung).

 

2.2 Vergleich mit Kostenschätzung

 

Die Projektkosten haben sich nach aktueller Aufstellung zur Kostenschätzung aus dem Grundsatzbeschluss erhöht.

 

Kostenberechnung, Stand Q3/2022, brutto, gerundet:                                157.505.000,00

Genehmigte Kostenschätzung, Stand Q3/2021, brutto:                       ca.  121.040.000,00 €

Kostensteigerung zu Kostenschätzung, brutto:                              ca.    36.465.000,00 €

 

Die Kostensteigerung wird hauptsächlich durch drei Punkte verursacht:

 

A)     Änderungen Q3/2021, brutto:                                                +    ca.      9.400.000,00 €

B)     Indizierung von Q3/2021 auf Q3/2022

    (ca. 18% Indexsteigerung), brutto:                                         +    ca.    23.500.000,00 €

C)     Detaillierterer Planung, Q3/2022, brutto:                              +    ca.      3.565.000,00 €

Die Kosten „detailliertere Planung“ sind auf die Fortschreibung der Planung im Rahmen der Entwurfsplanung zurückzuführen und angesichts der gestiegenen Kostensicherheit durch die positionsweise Kostenberechnung plausibel. Bezieht man die Kostensteigerung auf die detailliertere Planung beträgt diese in Relation zur fortgeschriebenen Kostenschätzung (inkl. Änderungen und Indizierung) ca. 2,3 %.

 

Die Kostensteigerung lässt sich unter anderem auf die Planung der Baugrube und des Abbruchs zurückzuführen, welche erst nach dem Grundsatzbeschluss im Zuge der Vorplanung entwickelt wurden. Im Zuge der Planung wurden bereits Einsparmöglichkeiten untersucht und umgesetzt:

-       Entfall der Containeranlage für Interim-Klassenzimmer

-       Nach Abstimmung mit Dienststellen der Verbleib von Fundamentteilen im Baugrund

 

2.3   Prognosen zur Förderung:

Gefördert wird das Projekt Helene-Lange-Gymnasium vom Freistaat Bayern nach FAG pauschal, zum jeweilig gültigen Fördersatz mit schätzungsweise:

Prognose Förderung nach FAG für Neubau, brutto:                               ca.   49.270.000,00 €

       (siehe Anlage 22)

Es wurde der derzeitig gültige Satz angenommen und keine Indizierung der Richtwerte angesetzt. Voraussichtlich im März 2023 werden die Kostenrichtwerte seitens der Regierung angepasst.

Bei den Maßnahmen am Altbau (BA4) wird aufwandsbezogen gefördert, eine Prognose über die Höhe der Förderung ist zu diesem Planungsstand nicht möglich und wurde hier nicht angesetzt.

 

Prognose Rückforderung für „Ufo“ Förderung, brutto:                           ca.     - 300.000,00 €

2.4   Kostenprognose Zusammenfassung:

Gesamtkosten aus Kostenberechnung, nicht indiziert, brutto, gerundet:           157.505.000,00

Prognose Förderung abzüglich Prognose Förderung (abzüglich „Ufo“):     - ca. 48.970.000,00 €

Prognose Kosten der Stadt Fürth:                                                                       108.535.000,00 €

 

Prognose Kosten der Stadt Fürth gerundet, nicht indiziert, brutto:                    108.6 Mio €

2.5   Kosten Ganztag Maischule

Für eine Interims Lösung werden Kosten (Maischule) von ca. 500.000 € geschätzt. Diese sind im Projekt HLG nicht veranschlagt.

2.6   Verwaltungshaushalt/ Personalkosten:

Die zukünftig größere Schule hat einen zusätzlichen Bedarf an Reinigungskräften und Objektbetreuern. Zur frühzeitigen Information folgende Annahme und Schätzung:

 

1 Stammobjektbetreuer-Vollzeitstelle in EGr. 6 für den Neubau,           Personalkosten 73.900 €*

1 Stammobjektbetreuer-Vollzeitstelle in EGr. 6 für die

Erweiterung der Turnhallenkapazitäten,                                                 Personalkosten 73.900 €*

1 Objektbetreuer (Springer) Vollzeitstelle in EGr. 5 für

die Vertretung und Unterstützung vorgenannter Stellen,                        Personalkosten 68.700 €*

4,3 Vollzeitstellen an Reinigungskräften in EGr. 2,

Personalkosten je Vollzeitstelle 56.400 € gleich                                                gesamt 242.520 €*

 

Geschätzte zusätzliche Personalkosten gesamt:                                         ca.   459.020,00 €*

 

*Kosten jährlich auf Basis der von der Käm ermittelten Werte mit Gemeinkosten und Arbeitsplatzkosten für das Jahr 2022.

 

3.      Absehen vom 60% Kontingent

Verzögerungen im Projektablauf können zu hohen Indexierungskosten (Info: 2021 - 2022: im Mittel ca. 18%) führen. Um die Baumaßnahme gemäß Terminplan abzuwickeln, ist es notwendig auf das Vorliegen von 60% der Ausschreibungsergebnisse zu verzichten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

157.505.000,00

 

nein

X

ja

ca. 2,4 Mio

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Die nun höheren Kosten von 36.465.000,00 € sind im neuen Haushalt nicht veranschlagt.

Projektlaufzeit bis 2031!

 


Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Grundriss Untergeschoss

Anlage 3 Grundriss Erdgeschoss

Anlage 4 Grundriss 1. Obergeschoss

Anlage 5 Grundriss 2. Obergeschoss

Anlage 6 Grundriss 3. Obergeschoss

Anlage 7 Grundriss 4. Obergeschoss

Anlage 8 Grundriss Dachaufsicht

Anlage 9 Ansicht Süd

Anlage 10 Ansicht West

Anlage 11 Ansicht Nord

Anlage 12 Ansicht Ost

Anlage 13 Ansicht Innenhof 1

Anlage 14 Ansicht Innenhof 2

Anlage 15 Ansicht Innenhof 3,4

Anlage 16 Klassenzimmer

Anlage 17 Freianlagen

Anlage 18 Bauphasenplanung

Anlage 19 Logistikplanung mit Verkehr

Anlage 20 Kostenberechnung Zusammenstellung nach Bauabschnitten

Anlage 21 Änderungskosten Zusammenstellung

Anlage 22 Prognose Förderung