Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die 9 Standorte für weitere Carsharingfahrzeuge anzuordnen. Die Sondernutzungsvereinbarung mit dem Carsharing-Anbieter book-n-drive wird um die notwendigen Aspekte ergänzt.


Mit Beschluss SpA/1026/2022 wurde die Verwaltung beauftragt, acht Standortvorschläge und wenn möglich einen zusätzlichen Standort im Eigenen Heim zu planen, zu instruieren und das Ergebnis dem BWA vorzulegen. Folgende Standorte konnten in Zustimmung mit dem Betreiber gefunden werden:

 

·         Karolinenstraße 52b – 2 Stellplätze

·         Marktplatz/Königstraße – 2 Stellplätze

·         Soldnerstraße 53 – 1 Stellplatz (E-Fahrzeug an vorhandener Ladesäule der infra fürth)  

·         Steubenstraße 41 – 1 Stellplatz

·         Balbierstraße 20/Ecke Waldstraße – 1 Stellplatz

·         Mathildenstraße 13 – 1 Stellplatz (inkl. 4 Radabstellanlagen – Umgestaltung aufgrund der Anfahrbarkeit des Stellplatzes)

·         Würzburger Straße 542, Burgfarrnbach – 1 Stellplatz  

·         Schreiberstraße 13 – 2 Stellplätze

·         Albrecht-Dürer-Straße 6 – 1 Stellplatz

 

An den Standorten sollen zunächst nur Carsharingstellplätze nach StVO (mit Zusatzzeichen VZ1010-70) beschildert werden. Eine zusätzliche Markierung ist nicht mehr erforderlich (2019 gab es dieses Zusatzschild noch nicht in der StVO.) Eine Ausweitung zur Mobilstation (mit ÖPNV-Umstiegsmöglichkeit, Fahrradabstellplätzen u.a. Sharing-Angeboten) bietet sich nur in der Mathildenstraße an. An den anderen Standorten soll das Angebot erst nachgeordnet geprüft werden. Entsprechend wird zunächst auf eine Stele für die Mobilstation verzichtet. Sollte der Standort gut angenommen werden, kann auf eine Mobilstation erweitert werden und dafür auch Fördermittel in Anspruch genommen werden (Zeitdauer Minimum 9 Monate). Für die Eigenleistung der Beschilderung können keine Fördermittel beansprucht werden.

Bei dem Standort Würzburger Straße 542 handelt es sich um einen peripher gelegenen, an dem nicht sicher ist, ob sich genügend Carsharing-Nutzer anmelden. Der Standort soll bis Ende 2023 evaluiert werden. So lange wird eine mobile Beschilderung empfohlen.

Der Carsharing-Anbieter book-n-drive hat große Probleme mit dem Falschparken auf reservierten Carsharing Stellplätzen, die nicht von der Verkehrsüberwachung zu lösen sind. Sie bedeuten einen hohen auch finanziellen Mehraufwand und macht Carsharing in der Nutzung unattraktiv, wenn die Fahrzeuge nicht auf dem festen Stellplatz stehen. Daher soll nun auf die positiven Erfahrungen in Nürnberg zurückgegriffen werden, die seit Jahren die Carsharingstellplätze mit Kipppfosten und Überfahrschutz vor Falschparkern sichern lassen. Der Carsharing-Anbieter wird die Kipppfosten und Leitzylinder selbst einbauen und die Sondernutzungsvereinbarung um die Verkehrssicherungspflicht ergänzt.

Ziel ist es, die 12 Carsharing-Stellplätze zum Frühjahr 2023 einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Die notwendigen Fahrzeuge wurden bereits von book-n-drive bestellt.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne zu 9 Standorten