Betreff
Ersatzneubau der städtischen Kita VI "Stadtparkknirpse" auf dem "Hornschuchcampus" durch die Firma P&P
Vorlage
KITA-GTS/0018/2023
Art
Beschlussvorlage - SL

Zum Erhalt der bestehenden 115 Kindergartenplätze und zur Neuschaffung von 10 weiteren Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Ersatzneubau auf dem Hornschuchcampus genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Sachverhalt:

 

Um sowohl den Bedarf an Kindergarten- wie auch an Hortplätzen im statistischen Bezirk 02 Stadtpark/Stadgrenze bzw. Grundschulsprengel Maistraße abdecken zu können, wird der Ersatzneubau des städtischen Kindergartens VI „Stadtparkknirpse“ notwendig. Wie im „Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth“, behandelt in der StR-Sitzung vom 27.09.2023, und den zugehörigen Anlagen ausgeführt, werden die räumlichen Kapazitäten des Schulhauses der Grundschule Maistraße mit Anstieg der Schülerzahlen durch die schulische Nutzung weitgehend ausgefüllt sein. Angesichts dessen wird es nötig, den vorhandenen Bedarf durch Hortplätze abzudecken. Allerdings zeigen die Erfahrungen der Verwaltung, dass Eltern Hortangebote, die fußläufig nicht in einem Radius von max. 500m um das Schulgebäude erreichbar sind, nur widerwillig buch. Daher soll stattdessen der bestehende Kindergarten verlegt werden, sodass das Bestandsgebäude zum Hort umgenutzt werden kann.

Um den Kindertagesbetreuungsbedarf vor Ort weiterhin abdecken zu können, werden die vorhandenen Kindergartenplätze auch in Zukunft benötigt.

 

Zudem liegt trotz regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen durch die GWF ein mittelbarer Sanierungsbedarf vor. Der Ersatzneubau eröffnet die Möglichkeit, trotz der angrenzenden Großbaustelle des Neubaus Helene-Lange-Gymnasium nach Auszug des Kindergartens die Räumlichkeiten im Bestand für den Hortbetrieb zu ertüchtigen. 

 

Es ist nicht geplant, die Einrichtung an einen freien Träger zu übergeben, da es sich um eine Bestandseinrichtung in städtischer Trägerschaft handelt.

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig.

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet in ihrer aktuellen Fassung.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand 24.11.2021) und belaufen sich auf insgesamt 4.387.250,00 €.

 

Kostenschätzung

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

0 €

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

8.500,00 €

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

3.036.000,00 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

740.000,00 €

 

5 = Außenanlagen

 

695.750,00 €

 

6 = Ausstattung

 

12.000,00 €

 

7 = Baunebenkosten

 

315.000,00 €

 

Gesamt

 

 

4.387.250,00 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert.

Für eine Einrichtung mit 125 Kindergartenplätzen beträgt die maximale förderfähige Fläche nach Summenraumprogramm des Freistaates Bayern 617m². Multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert in Höhe von 6.639 €/m² ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 4.096.236,00 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in ihrer jeweils gültigen Fassung ermittelt. Dort ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter 5.3 die Förderung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen für den Neubau mit 100% der förderfähigen Kosten festgelegt.

Daraus ergibt sich eine Fördersumme von rund 4.096.236,00 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von rund 4.096.236,00 €.

 

Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 FAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

Kostenschätzung 

(gerundet):

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

4.387.250,00 €

4.387.250 €

Kostenhöchstwert

4.096.236,00 €

4.096.236 €

Baukostenzuschuss Stadt (100% des Kostenhöchstwertes)

4.096.236,00 €

4.096.236 €

= Staatliche Gesamtförderung

75% aus 4.096.236,00 €

3.072.197 €

= Städtischer Nettoanteil

25% aus 4.096.236,00 €

1.024.066 €

Eigenanteil des Investors

 

290.987 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von rund 3.072.197 €. Der städtische Anteil beträgt dadurch rund 1.024.066 €.

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

Staatliche Förderung:                    3.072.197 €

Städtischer Zuschuss:                    1.024.066 €

Anteil Bauherr:                                    290.987 €

 

Gesamtkosten                                 4.387.250

 

 

Ausstattungskosten der städtischen Einrichtung

 

Auch wenn davon auszugehen ist, dass Möblierung aus der bestehenden Einrichtung in den Ersatzneubau überführt werden kann, müssen aller Wahrscheinlichkeit weitere Anschaffungen getätigt werden. Schätzungen haben ergeben, dass der Ausstattungszuschuss diese Anschaffungen nicht zur Gänze abdecken wird. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zusätzlich zu den oben angeführten Haushaltsmitteln in Höhe von rund 4.158.736, 00 € (Ausstattungs- und Baukostenzuschuss) weitere 125.000,00 € bereit zu stellen. Der städtische Anteil an der Maßnahme beträgt somit insgesamt 1.149.066,00 €.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenschätzung, Projektpräsentation inklusive Grundrissplänen und Flächenberechnung