Zum Erhalt der bestehenden 115 Kindergartenplätze und zur Neuschaffung von 10 weiteren Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Ersatzneubau auf dem Hornschuchcampus genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Sachverhalt:
Um
sowohl den Bedarf an Kindergarten- wie auch an Hortplätzen im statistischen
Bezirk 02 Stadtpark/Stadgrenze bzw. Grundschulsprengel Maistraße abdecken zu
können, wird der Ersatzneubau des städtischen Kindergartens VI
„Stadtparkknirpse“ notwendig. Wie im „Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt
zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth“, behandelt
in der StR-Sitzung vom 27.09.2023, und den zugehörigen Anlagen ausgeführt,
werden die räumlichen Kapazitäten des Schulhauses der Grundschule Maistraße mit
Anstieg der Schülerzahlen durch die schulische Nutzung weitgehend ausgefüllt
sein. Angesichts dessen wird es nötig, den vorhandenen Bedarf durch Hortplätze
abzudecken. Allerdings zeigen die Erfahrungen der Verwaltung, dass Eltern
Hortangebote, die fußläufig nicht in einem Radius von max. 500m um das
Schulgebäude erreichbar sind, nur widerwillig buch. Daher soll stattdessen der
bestehende Kindergarten verlegt werden, sodass das Bestandsgebäude zum Hort
umgenutzt werden kann.
Um
den Kindertagesbetreuungsbedarf vor Ort weiterhin abdecken zu können, werden
die vorhandenen Kindergartenplätze auch in Zukunft benötigt.
Zudem
liegt trotz regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen durch die GWF ein mittelbarer
Sanierungsbedarf vor. Der Ersatzneubau eröffnet die Möglichkeit, trotz der
angrenzenden Großbaustelle des Neubaus Helene-Lange-Gymnasium nach Auszug des
Kindergartens die Räumlichkeiten im Bestand für den Hortbetrieb zu
ertüchtigen.
Es ist nicht geplant, die Einrichtung an einen freien Träger zu übergeben, da es sich um eine Bestandseinrichtung in städtischer Trägerschaft handelt.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG
grundsätzlich förderfähig.
Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf
Grundlage der Richtlinie der Stadt
Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet in ihrer aktuellen Fassung.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage
der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte
und Fördersätze.
Kosten und
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der
vorliegenden Kostenschätzung (Stand 24.11.2021) und belaufen sich auf insgesamt
4.387.250,00 €.
Kostenschätzung
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 =
Grundstück |
0 € |
2 =
Herrichten und Erschließung |
8.500,00 € |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
3.036.000,00
€ |
4 =
Bauwerk–Technische Anlagen |
740.000,00
€ |
5 =
Außenanlagen |
695.750,00
€ |
6 =
Ausstattung |
12.000,00
€ |
7 =
Baunebenkosten |
315.000,00
€ |
Gesamt |
4.387.250,00 € |
Die Festsetzung der
zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über
die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).
Die zuweisungsfähigen Kosten werden nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert.
Für eine Einrichtung mit 125 Kindergartenplätzen beträgt die maximale förderfähige Fläche nach Summenraumprogramm des Freistaates Bayern 617m². Multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert in Höhe von 6.639 €/m² ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 4.096.236,00 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.
Ermittlung des
städtischen Baukostenzuschusses
Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in ihrer jeweils gültigen Fassung ermittelt. Dort ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter 5.3 die Förderung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen für den Neubau mit 100% der förderfähigen Kosten festgelegt.
Daraus ergibt sich
eine Fördersumme von rund 4.096.236,00 €.
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der
vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von rund 4.096.236,00 €.
Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 FAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
€ |
(gerundet): |
Zuweisungsfähige
Ausgaben |
4.387.250,00 € |
4.387.250 € |
Kostenhöchstwert |
4.096.236,00 € |
4.096.236 € |
Baukostenzuschuss Stadt (100% des Kostenhöchstwertes) |
4.096.236,00 € |
4.096.236 € |
= Staatliche Gesamtförderung |
75% aus 4.096.236,00 € |
3.072.197 € |
= Städtischer Nettoanteil |
25% aus 4.096.236,00 € |
1.024.066
€ |
Eigenanteil des Investors |
|
290.987 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses
erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von rund 3.072.197 €. Der
städtische Anteil beträgt dadurch rund 1.024.066 €.
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:
Staatliche Förderung: 3.072.197 €
Städtischer Zuschuss: 1.024.066 €
Anteil Bauherr: 290.987 €
Gesamtkosten 4.387.250 €
Ausstattungskosten
der städtischen Einrichtung
Auch wenn davon auszugehen ist, dass Möblierung aus der bestehenden Einrichtung in den Ersatzneubau überführt werden kann, müssen aller Wahrscheinlichkeit weitere Anschaffungen getätigt werden. Schätzungen haben ergeben, dass der Ausstattungszuschuss diese Anschaffungen nicht zur Gänze abdecken wird. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zusätzlich zu den oben angeführten Haushaltsmitteln in Höhe von rund 4.158.736, 00 € (Ausstattungs- und Baukostenzuschuss) weitere 125.000,00 € bereit zu stellen. Der städtische Anteil an der Maßnahme beträgt somit insgesamt 1.149.066,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Kostenschätzung, Projektpräsentation inklusive Grundrissplänen und Flächenberechnung