Betreff
Ersatzneubau der städtischen Kita VI "Stadtparkknirpse" auf dem "Hornschuchcampus" durch die Firma P&P - hier: erweiterte Projektgenehmigung
Vorlage
KITA-GTS/0051/2025
Art
Beschlussvorlage - SL
Referenzvorlage

Zum Erhalt der bestehenden 115 Kindergartenplätze und zur Neuschaffung von 10 weiteren Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Ersatzneubau auf dem Hornschuchcampus erneut genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Aufgrund geänderter Förderbedingungen, die eine Erhöhung der Fördersumme nach sich ziehen, wird die Maßnahme erneut zur Vorlage gebracht, obwohl der Stadtrat bereits am 25.10.2023 zugestimmt hat.

 

Mitte Februar 2025 wurde der Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen erhöht. Dies zieht eine Erhöhung der Fördersumme mit sich. Außerdem wurden Änderungen am geplanten Gebäude notwendig, da das Nachbargebäude, mit dem sich die Kita Fluchttreppenhaus und Heizanlage hätte teilen sollen, erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden soll. Nun ist neben einer außenliegenden Fluchttreppe auch ein Keller geplant, um dort die benötigten Flächen für Technik und Heizung unterzubringen. Das Verschieben der Fluchttreppe zog auch Änderungen der Innenflächen mit sich. Die förderfähige Fläche von 617m² wird jedoch auch mit der vorliegenden Planung weiterhin leicht überschritten.

 

Der Anteil der Stadt Fürth an der Investitionskostenförderung erhöht sich um 322.037,00 €.

 

Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der geänderten Kostenschätzung (Stand: 12.03.2025) und belaufen sich auf insgesamt 5.219.000 € (nach DIN-276 in der Fassung von Dezember 2018). 

 

 

 

Kostengruppe

 

Kostenschätzung ALT

Kostenschätzung NEU

Davon zuweisungsfähig NEU

 

1 = Grundstück

 

./.

./.

./.

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

8.500,00 €

15.500,00 €

15.500,00 €

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

3.036.000,00 €

3.198.00,00 €

3.198.00,00 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

740.000,00 €

815.000,00 €

815.000,00 €

 

5 = Außenanlagen

 

695.750,00 €

645.500,00 €

645.500,00 €

 

6 = Ausstattung

 

12.000,00 €

149.000,00 €

0,00 €

 

7 = Baunebenkosten

 

315.000,00 €

396.000,00 €

396.000,00 €

 

Gesamt brutto

 

4.387.250,00 €

5.219.000 €

5.070.000,00 €

 

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“).

Die für 125 Kindergartenplätze maximale zuweisungsfähige Fläche von 617 m² bleibt unverändert. Der Kostenrichtwert hat sich zum 14.02.2025 auf 7.161,00 € pro m² erhöht. 

 

Die vorliegenden Grundrisspläne dienen weiterhin in erster Linie zur Ermittlung der Förderfähigkeit. Im Baugenehmigungsverfahren können sich Änderungen ergeben.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Bei einer Investitionskostenförderung von 100% der zuweisungsfähigen Kosten für die Generalsanierung als auch von Neuschaffung von Hortplätzen gemäß der städtischen Richtline zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von 4.418.300,00 €.

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 4.418.300,00 €. Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz (FS) von 75% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss 4.418.300,00 € sind dies rund 3.314.000,00 € Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch rund 1.104.300,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Förderberechnung ALT

Förderberechnung NEU

(gerundet)

 

Kostenschätzung 

 

4.387.250 €

   5.219.000,00 €

 

Kostenhöchstwert (=max. zuweisungsfähige Kosten)

 

4.096.236 €

4.418.300,00 €

 

Baukostenzuschuss Stadt (FS 100%)

 

4.096.236 €

4.418.300,00 €

 

= Staatliche Gesamtförderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

3.072.197 €

3.314.000,00 €

 

= Städtischer Anteil

 

1.024.066 €

1.104.300,00 €

 

= Eigenanteil des Investors

 

290.987 €

800.700,00 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

Staatliche Förderung nach FAG:

3.314.000,00 €

Städtischer Anteil

1.104.300,00 €

Anteil des Investors:         

800.700,00 €

Gesamtkosten:  

   5.219.000,00 €

 

 

Entfallen des städtischen Ausstattungszuschusses

 

Da derzeit weiterhin geplant ist, die Einrichtung als Ersatzneubau für den städt. Kindergarten VI „Stadtparkknirpse“ in städtischer Trägerschaft zu belassen, ist kein Ausstattungszuschuss für den Maßnahmenträger vorgesehen. Für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wird dennoch ein Betrag von 125.000,00 € im Haushalt veranschlagt.

 

Der städtische Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme erhöht sich daher auf 1.229.300,00 €.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4641.9880.1600

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Aktualisierte Kostenschätzung, Flächenberechnung, Planunterlagen (NÖ)