Zum Erhalt der bestehenden 115 Kindergartenplätze und zur Neuschaffung von 10 weiteren Kindergartenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Ersatzneubau auf dem Hornschuchcampus erneut genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Aufgrund geänderter Förderbedingungen, die eine Erhöhung der Fördersumme nach sich ziehen, wird die Maßnahme erneut zur Vorlage gebracht, obwohl der Stadtrat bereits am 25.10.2023 zugestimmt hat.
Mitte Februar 2025 wurde der Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen erhöht. Dies zieht eine Erhöhung der Fördersumme mit sich. Außerdem wurden Änderungen am geplanten Gebäude notwendig, da das Nachbargebäude, mit dem sich die Kita Fluchttreppenhaus und Heizanlage hätte teilen sollen, erst zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden soll. Nun ist neben einer außenliegenden Fluchttreppe auch ein Keller geplant, um dort die benötigten Flächen für Technik und Heizung unterzubringen. Das Verschieben der Fluchttreppe zog auch Änderungen der Innenflächen mit sich. Die förderfähige Fläche von 617m² wird jedoch auch mit der vorliegenden Planung weiterhin leicht überschritten.
Der Anteil der Stadt Fürth an der Investitionskostenförderung erhöht sich um 322.037,00 €.
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der geänderten Kostenschätzung (Stand: 12.03.2025) und belaufen sich auf insgesamt 5.219.000 € (nach DIN-276 in der Fassung von Dezember 2018).
Kostengruppe |
Kostenschätzung ALT |
Kostenschätzung NEU |
Davon zuweisungsfähig NEU |
1 =
Grundstück |
./. |
./. |
./. |
2 =
Herrichten und Erschließung |
8.500,00 € |
15.500,00
€ |
15.500,00
€ |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
3.036.000,00 € |
3.198.00,00
€ |
3.198.00,00
€ |
4 =
Bauwerk–Technische Anlagen |
740.000,00 € |
815.000,00
€ |
815.000,00
€ |
5 =
Außenanlagen |
695.750,00 € |
645.500,00
€ |
645.500,00
€ |
6 =
Ausstattung |
12.000,00 € |
149.000,00 € |
0,00 € |
7 =
Baunebenkosten |
315.000,00 € |
396.000,00
€ |
396.000,00
€ |
Gesamt brutto |
4.387.250,00 € |
5.219.000 € |
5.070.000,00
€ |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“).
Die für 125 Kindergartenplätze maximale zuweisungsfähige Fläche von 617 m² bleibt unverändert. Der Kostenrichtwert hat sich zum 14.02.2025 auf 7.161,00 € pro m² erhöht.
Ermittlung der staatlichen Förderung
Bei einer Investitionskostenförderung von 100% der zuweisungsfähigen Kosten für die Generalsanierung als auch von Neuschaffung von Hortplätzen gemäß der städtischen Richtline zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von 4.418.300,00 €.
Basis für die Berechnung der
staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische
Baukostenzuschuss in Höhe von 4.418.300,00 €. Die Refinanzierung des
Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz (FS) von 75% des
städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss 4.418.300,00 €
sind dies rund 3.314.000,00 € Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch
rund 1.104.300,00 €.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
|
Förderberechnung ALT |
Förderberechnung NEU (gerundet) |
Kostenschätzung |
4.387.250 € |
5.219.000,00 € |
Kostenhöchstwert
(=max. zuweisungsfähige Kosten) |
4.096.236 € |
4.418.300,00 € |
Baukostenzuschuss Stadt (FS 100%) |
4.096.236 € |
4.418.300,00 € |
= Staatliche Gesamtförderung (Art.
10 FAG, FS 75%) |
3.072.197 € |
3.314.000,00 € |
= Städtischer Anteil |
1.024.066
€ |
1.104.300,00 € |
= Eigenanteil des Investors |
290.987 € |
800.700,00 € |
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger)
Finanzierungsplan:
Staatliche
Förderung nach FAG: |
3.314.000,00 € |
Städtischer
Anteil |
1.104.300,00 € |
Anteil des
Investors: |
800.700,00 € |
Gesamtkosten: |
5.219.000,00 € |
Entfallen des
städtischen Ausstattungszuschusses
Da derzeit weiterhin geplant ist, die Einrichtung als Ersatzneubau für den städt. Kindergarten VI „Stadtparkknirpse“ in städtischer Trägerschaft zu belassen, ist kein Ausstattungszuschuss für den Maßnahmenträger vorgesehen. Für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wird dennoch ein Betrag von 125.000,00 € im Haushalt veranschlagt.
Der städtische Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme erhöht sich daher auf 1.229.300,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 4641.9880.1600 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Aktualisierte Kostenschätzung, Flächenberechnung, Planunterlagen (NÖ)