Betreff
Fahrradstraße Leyher Straße zwischen Ritterstraße und Flößaustraße
Vorlage
SpA/1151/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorplanung zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Leyher Straße im Abschnitt zwischen Ritter- und Flößaustraße sowie die Neuordnung der Radinfrastruktur im weiteren Abschnitt zur Landmannstraße wird beschlossen.

 

 


Ausgangslage

 

Die Leyher Straße liegt im Radverkehrskonzept Stadt Fürth 2022 (SpA/1008/2022) auf der Vorrangroute (VR) 5 (Leyh-Obermichelbach) im Radverkehrsnetz und kreuzt an der Ritterstraße die VR6 (Zirndorf-Nürnberg-Großgründlach). Zum weiteren Ausbau der Vorrangrouten für den Radverkehr in Fürth soll in der Leyher Straße eine Fahrradstraße eingerichtet werden.

 

 

Bisherige bauliche Situation

 

In der Leyher Straße bestehen derzeit Radfahrstreifen zwischen der Landmannstraße und der Höfener Straße. Im nördlichen Abschnitt wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Zwischen Flößaustraße und Landmannstraße besteht in Richtung Süden ein Radweg (≤ 1,5 m breit) rechts neben dem Parkstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen. Hier besteht eine erhöhte Dooring-Gefahr, da Beifahrer ggf. die Türe ohne Schulterblick öffnen und der Radverkehr aufgrund der Bordsteinkante nicht ausweichen kann. Dieser Radweg soll im Zuge dieses Projekts aufgelöst und dafür beidseitig Radschutzstreifen markiert werden.

 

 

Geplanter Ausbau

 

Die Fahrradstraße wird durch Beschilderung und Markierung hergestellt. Anlieger werden, wie in der Dambacher Straße, durch Zusatzzeichen 1020-30 freigegeben. Die baulichen Fahrbahnränder bleiben unberührt. Die Fahrradstraße wird gemäß den Regelwerken (u.a. HRSV, ERA und Fürther Fahrradstraßen Standard) hergestellt. Die Fahrgasse wird durch Breitstrichmarkierung auf 5,0 m bzw. 4,6  m Breite begrenzt. Somit ist der Begegnungsfall Pkw-Pkw innerhalb der Markierung möglich (siehe Abb. 1).

 

Textfeld: Abb. 1:  Begegnungsfall (H RSV)Zum Senkrechtparken bleibt ein Sicherheitstrennstreifen von 1,0 m und zum Längsparken der in Regelwerken vorgegebene Abstand von 0,75 m zuzüglich der Restbreite der Fahrbahn. Entlang der Fahrradstraße bleiben die Parkplätze in ihrer Lage und Anzahl unberührt. Das Parken vor den Baumscheiben wird durch Beschilderung unterbunden, um ein Zustellen der Fahrradstraße zu vermeiden.

 

Die Fahrradstraße wird bevorrechtigt über die Kreuzung mit der Kaiserstraße geführt. Hier werden die gepflasterten Bereiche asphaltiert, da diese sonst optisch eine andere Vorfahrtsituation suggerieren würden.

 

Nach Absprache mit der Vertretung für die Belange von Menschen mit Behinderung werden an der ungesicherten Querung an der Einmündung zur Flößaustraße aufgrund des weiten Gehwegbereichs taktile Leitelemente ergänzt. Damit wird die Querung der Leyher Straße unterstützt. An der Ecke Leyher Straße/Kaiserstraße wird der Gehweg am nordöstlichen Arm entlang der Gebäudeflucht erweitert, um ein gerades Queren der Kaiserstraße zu ermöglichen. Die Querung wird als gemeinsame ungesicherte Querung mit 3 cm Bord hergestellt. Hierbei entfällt ein Parkplatz in der Kaiserstraße.

 

Eine Weiterführung der Fahrradstraße in Richtung Süden wird angestrebt, bedarf allerdings weiterer Abstimmungen insbesondere zum Busverkehr. Zur kurzfristigen Beseitigung der Gefahrenstelle am Radweg rechts neben der Parkreihe soll der Straßenraum zwischen Flößaustraße und Landmannstraße markierungstechnisch, dem Lageplan entsprechend, neu aufgeteilt werden. Mit 1,5 m breiten Schutzstreifen und 0,75 m Sicherheitstrennstreifen wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Das Parken wird an den Bordsteinrand bzw. auf der nordöstlichen Seite halbseitig auf den ehemaligen Radweg verlagert. Auf Höhe der Hausnummer 49 schließen die Schutzstreifen an die bestehenden Radfahrstreifen an.

 

Im Einmündungsbereich der Landmannstraße muss zur Freihaltung der Sichtfelder die Zick-Zack-Linie erweitert werden. Es entfallen dadurch 2 Parkplätze. Die übrigen Parkplätze werden aus dem Bestand übernommen, verlagert und mit Markierung eingefasst.

 

 

Kosten

 

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 115.000 € und stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

115.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 02.5900.9500.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1_Fahrradstraße Leyher Str_Lageplan

Anlage 2_Instruktionszusammenfassung_FS Leyher Str

Anlage 3_Klimaprüfung

Anlage 4_Klimaprüfung_Auswertung