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Der
Wirtschafts- und Grundstücksausschuss nimmt die Vorstellung des integrierten
Einzelhandelskonzeptes durch die Firma Standort Kommune und dem
Wirtschaftsreferenten zur Kenntnis.
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Der
Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt und der Stadtrat beschließt das
vorgestellte Einzelhandels- und Zentrenkonzept inklusive der Einzelbestandteile
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Zentrenstruktur
und Zentrenhierarchie
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Sortimentsliste
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Leitlinien
und Ziele der Einzelhandelsentwicklung
Im Jahr 2022 beschloss die Stadt Fürth ihr integriertes Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2017 fortzuschreiben. Die Fortschreibung wurde innerhalb der letzten anderthalb Jahre durch die Firma Standort Kommune in Abstimmung mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung erstellt.
Ein integriertes Einzelhandelskonzept dient als informelles städtebauliches Entwicklungskonzepte und ist damit gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitplanung als besonderer Abwägungsbelang zu berücksichtigen. Ziel eines integrierten Einzelhandelskonzeptes ist es, eine nachhaltige Steuerung des Einzelhandels unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Nahversorgung und der Zentralitätsfunktionen zentraler Versorgungsbereiche, insbesondere der Innenstadt, zu gewährleisten. Neben der Darstellung des Ist-Zustandes und der Analyse der Einzelhandelsentwicklung dienen die vorgeschlagene Zentrenstruktur, die Überarbeitung der Fürther Sortimentsliste, das Nahversorgungsgutachten und die einzelhandelsspezifische Leitlinien und Ziele als entscheidende Instrumente und damit als Kernstück eines integrierten Einzelhandelskonzeptes zur Erreichung dieser Ziele.
Das integrierte Einzelhandelskonzept dient demnach nicht als Maßnahmen- oder Stra-tegiepapier für die Attraktivierung der Innenstadt o.Ä.
Die Fortschreibung des integrierten Einzelhandelskonzepts wurde bereits im WGA am 03.06.2024 durch Vertreter der Firma Standort Kommune vorgestellt. Wesentliche Erkenntnisse werden nachfolgend benannt.
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Einzelhandelsanalyse
Die Analyse des Fürther
Einzelhandels zeigt den aktuellen Besatz und die zurückliegende
Einzelhandelsentwicklung seit 2009 im gesamten Stadtgebiet auf. Hierbei wurden
besonders die Verkaufsflächenentwicklung, Leerstandsquote, der Sortimentsbesatz
und die Einzelhandelszentralität betrachtet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
es sich um Daten vom Zeitraum November / Dezember 2022 bis Januar 2023 und
damit um Momentaufnahmen handelt.
Die Strukturdaten zeigen eine vergleichsweise leistungsfähige und stabile Einzelhandelsstruktur, welche insbesondere im Innenstadtbereich gut und attraktiv aufgestellt ist. Die Anzahl der Einzelhändler ist stabil, die Verkaufsfläche jedoch leicht rückläufig. Letzteres ist jedoch nur begrenzt belastbar, da systematische Unterschiede in der Erhebungsart im Vergleich zum vorherigen Einzelhandelskonzept bestehen und zum Zeitpunkt der Erhebung einen temporären Leerstand im großflächigen Einzelhandel durch Inhaberwechsel (6.000 m² VKF Sconto/Fahrrad XXL) gab. Fürth steht dabei im Spannungsfeld der regionalen Wettbewerbsstandorte Erlangen und Nürnberg, behauptet sich dort aber sehr gut, was der Kaufkraftzufluss in zahlreichen Warengruppen zeigt. In einzelnen Warengruppen besteht hingegen noch Ansiedlungspotential, welches jedoch durch den Strukturwandel und Konkurrenz durch den Onlinehandel nur begrenzt nutzbar ist.
Konkrete und weitere detailliertere Einzelhandelskennzahlen und Entwicklungen sind dem beigefügten Konzept und Anhang VI zu entnehmen.
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Zentrenstruktur und Zentrenhierarchie
Kern eines integrierten
Einzelhandelskonzeptes ist die Darstellung der Zentrenstruktur und -hierarchie
innerhalb einer Stadt anhand dessen sich die zukünftige Einzelhandelssteuerung
orientiert. Anhand von 19 Zentrensteckbriefen wurden die ausgewiesenen Zentren
des bisherigen Einzelhandelskonzeptes analysiert, Stärken und Schwächen benannt
und in einem Fazit Entwicklungsperspektiven sowie zentrenspezifische
Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Ausgehend von dieser Analyse wurde ein
Vorschlag für die zukünftige Zentrenstruktur erarbeitet, welcher als
Beschlussvorschlag der Vorlage angehangen ist. Das Fürther Zentrensystem
besteht demnach aus dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt (ZVB), einem
Stadtteilzentrum, vierzehn Nahversorgungszentren/Nahversorgungsbereiche (NVZ),
dreizehn integrierten Nahversorgungsstandorten und zehn Sonderstandorten. Im Vergleich zum Einzelhandelskonzept 2017
wurden an vier Zentren (ZVB Innenstadt, NVZ Erlanger Straße, NVZ Westliche
Südstadt, NVZ Hardhöhe) der räumliche Zuschnitt verändert und ein Zentrum zum
integrierten Nahversorgungsstandort herabgestuft (NVZ Hintere Straße).
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Sortimentsliste
Die oben erwähnte Ausweisung der
Zentrenstruktur entfaltet ihre Steuerungswirkung auf den Einzelhandel nur in
Kombination mit der Definition von zentrenrelevanten (innenstadtrelevanten),
nahversorgungsrelevanten und sonstigen Waren, welche über die Genehmigung
einzelner Einzelhandelsvorhaben entscheidet. Hierzu wurde die Fürther
Sortimentsliste aus dem Jahr 2017 vor dem Hintergrund veränderter
Marktbedingungen und der aktuellen räumlichen Sortimentsverteilung überarbeitet
und kleinteiliger definiert (von 78 auf 84 Warengruppen). Die Festlegung zur
Zentren- und Nahversorgungsrelevanz wurde dabei anhand von sechs Kriterien
(Ist-Belegung, Soll-Belegung, Frequenz/Nachfrage, Kaufanlass, Einzugsgebiet,
Warentransport) begründet. Veränderungen gegenüber 2017 wurden nur in den
Warengruppen Beleuchtungskörper und Tierzubehör vorgenommen, welche von
zentrenrelevant auf nicht zentrenrelevant neu eingestuft worden. Die zukünftige Fürther Sortimentsliste ist
der Vorlage angehangen und wird gesondert beschlossen.
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Nahversorgungsgutachten
Ein eigenständiger Bestandteil
bildet die Analyse der Nahversorgungssituation, welche im Rahmen des
integrierten Einzelhandelskonzeptes erstellt und bereits vorab veröffentlicht
wurde. Im Ergebnis verfügen rund 60
Prozent der Fürther Bevölkerung über einen Nahversorger (Waren des periodischen
Bedarfs) in fußläufiger Erreichbarkeit. Dies ist ein durchschnittlicher bis
guter Wert für vergleichbar große und strukturierte Städte. Es ist aber festzustellen, dass eine Reihe
von Stadtteilen im Bereich Nahversorgung als unterversorgt gelten. Dies ist
oftmals auf siedlungsstrukturelle Gründe zurückzuführen. In einzelnen
Stadtteilen ist die Nahversorgung durchaus kritisch zu bewerten. Stadteile mit
besonderen Handlungsdruck sind demnach Vach, Oberfürberg, Dambach, Westvorstadt
und Burgfarrnbach. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die
Nahversorgungsdefizite durch klassische Angebotsformate aufgrund des
Zusammenspiels von wirtschaftlicher Tragfähigkeit, Wettbewerbsumfeld und
städtebaulichen Voraussetzungen kaum maßgeblich verringert oder gar geschlossen
werden können. Es wird daher empfohlen die tatsächlichen Bedarfe der Bevölkerung
in Stadtteilen ohne qualifizierte Nahversorgungsangebote in Erfahrung zu
bringen und auf dessen Grundlage spezifische Maßnahmen zur örtlichen
Angebotsverbesserung zu erstellen.
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Leitlinien und Ziele
Aus den vorgenommenen Analysen,
aktuellen Fragestellungen und absehbaren Einzelhandelstrends werden in einem
Einzelhandelskonzept auch Leitlinien und Ziele für die zukünftige Steuerung des
Einzelhandels erstellt. Nachdem die Leitlinien der vorangegangenen beiden
Einzelhandelskonzepte auf Zielerreichung überprüft wurden, sind acht
aktualisierte Leitlinien und Ziele erarbeitet worden, welche die Grundlage für
die Steuerung des Einzelhandels in den kommenden Jahren bilden sollen. Hierbei
ist darauf hinzuweisen, dass zwar versucht wird, aktuelle Fragestellungen zu berücksichtigen,
jedoch Ziele und Leitlinien im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes naturgemäß
eher allgemein gehalten sind und bspw. eine straßenzuggenaue oder
angebotsspezifische Steuerung nicht möglich ist.
Folgende acht Leitlinien und Ziele werden festgelegt und sind zu beschließen:
1. Erhalt und Ausbau der landesplanerischen
Versorgungsfunktion der Stadt Fürth innerhalb der Metropolregion
Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach
2. Stärkung des Images des
Einzelhandelsstandortes Fürth
3. Konzentration der Einzelhandelsentwicklung
auf den ZVB Innenstadt
4. Stärkung der Funktionsvielfalt im ZVB
Innenstadt
5. Erhalt und Stärkung einer hierarchisch
gegliederten Angebotsstruktur mit jeweils zugeordneten Versorgungsfunktionen
6. Erhalt der einzelhändlerischen bzw.
gewerblichen Entwicklungspotential in zentralen Versorgungsbereichen
7. Zentrenverträgliche Weiterentwicklung
von ergänzenden Einzelhandelsstandorten (Sonderstandorte) für großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit regionaler Ausstrahlungskraft
8. Sicherung und Weiterentwicklung einer
möglichst flächendeckenden Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
Es wird darüber hinaus empfohlen,
das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit den Leitlinien und
Zielen, der Zentrenhierarchie und -struktur sowie die neue Fürther
Sortimentsliste zu beschließen und umzusetzen. Hierbei sollten insbesondere die
Leitlinien und Ziele 3-8 in die Formulierung und Festsetzungen der
Bebauungspläne berücksichtigt werden und ältere Bebauungspläne mit Bezug zum
Einzelhandel auf Übereinstimmung und Zielausrichtung überprüft und ggf.
angepasst werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage
I: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fürth 2024
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Anlage
II: Auszug Übersicht Fürther Zentrenstruktur
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Anlage
III: Auszug Fürther Sortimentsliste
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Anlage
IV: Auszug Leitlinien und Ziele
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Anlage
V: Präsentation EZH Konzept der Fa. Standort Kommune vom 03.06.2024
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Anlage
VI: Ausgewählte Kennzahlen zur Fürther Einzelhandelsentwicklung