Der BWA stimmt dem vom Bauherrn beantragten Stellplatznachweis zu.
Notwendige
Stellplätze anhand der Stellplatzberechung
Für die Nutzungsänderung des o. g. Gebäudes als Hotel ist ein Stellplatzbedarf von 50 Stellplätzen erforderlich.
Für die 71 Hotelzimmer ergibt sich ein Bedarf von 36 Stellplätzen.
Für die Konferenzräume mit Bestuhlung für 123 Personen, fallen für ca. 1/3 externe Personen 4 Stellplätze an, für den Gastrobereich im EG mit ca. 255m² fallen ebenfalls für 1/3 externe Personen ca. 2 Stellplätze; die Terrassenfläche EG mit ca. 56m² für 1/3 Externe ergibt einen Stellplatzbedarf von 2 Stück. Für die Skybar mit ca. 100m² fallen für 1/3 Externe 4 Stellplätze an und im nicht überdachten Terrassenbereich mit ca. 48m² für 1/3 ca. weitere 2 Stellplätze.
In Summe wären somit insgesamt 50 Stellplätze baurechtlich notwendig.
Nachweis der
notwendigen Stellplätze
Diese 50 notwendigen Stellplätze sollen laut Antrag wie folgt nachgewiesen werden:
16 Stellplätze als oberirdische Stellplatzanlage auf dem Grundstück des o. g. Bauvorhabens,
18 Stellplätze in Form einer dinglichen Sicherung mit der Stadt Fürth in der TG des Sozialrathauses der Stadt Fürth und
18 Stellplätze in Form einer Abweichung von der Stellplatzsatzung. Der entsprechende Antrag samt Begründung des Bauherrn ist beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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