Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die vorliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet Fürth.
Anlass:
Die derzeit geltende Verordnung über geschützte
Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet Fürth datiert auf den 19.02.1990 und ist
damit heute über 34 Jahre alt. Da sich die Natur im Stadtgebiet Fürth in den
vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt hat, aber auch den äußeren Einflüssen
einer wachsenden Großstadt ausgesetzt war, hat der Umweltausschuss die
Verwaltung mit Beschluss vom 27.04.2017 beauftragt, die bestehenden
Landschaftsbestandteile neu kartieren und bewerten zu lassen. Bei dieser Gelegenheit
sollte ebenfalls die Schutzwürdigkeit neu vorgeschlagener Objekte bewertet
werden. Die Ergebnisse dieser Kartierungen und Bewertungen bilden die Grundlage
der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über geschützte
Landschaftsbestandteile.
Verfahrensstand:
27.04.2017: Auftrag
des Umweltausschusses, die ND-Verordnung zu überarbeiten
2018: Kartierung
und Bewertung der NDs durch GFN-Umweltplanung, München
14.05.2019: Information
des Naturschutzbeirats über die Ergebnisse von GFN
16.05.2019: Information
des Umweltausschusses über die Ergebnisse von GFN
2019/20: Beteiligung
von TÖBs und Naturschutzverbänden
17.09.2020: Information des Umweltausschusses über
die Stellungnahmen der TÖB- und Verbändebeteiligung.
2020/21: Beteiligung
der betroffenen Eigentümer/innen
2022: ergänzende
Beteiligung der Eigentümer/innen zu LBFs (Feuchtflächen)
2024: ergänzende Beteiligung der
TÖBs, Naturschutzverbände und Eigentümer/innen
18.06.2024: (einstimmige) Zustimmung des
Naturschutzbeirates
Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus den
Beteiligungsrunden zusammengefasst und bewertet. Einzelheiten dazu können den
beigefügten Anlagen entnommen werden. Anlage 3 enthält die in der
Trägerbeteiligung vorgetragenen allgemeinen Aspekte, die Stellungnahmen vom
Stadtplanungsamt und dem Bund Naturschutz e.V. zu den einzelnen LBs sind der
Anlage 5 zu entnehmen. Die Inhalte der Beteiligung der Eigentümer/innen gibt
Anlage 4 wieder.
Soweit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken
Rechnung getragen werden konnte, wurden diese in den zur Beschlussfassung
vorgelegten Verordnungsentwurf aufgenommen (Anlage 1). Zur besseren Lesbarkeit
dieser Änderungen wird auf die in Anlage 2 beigefügte Synopse Bezug genommen.
Anlage 6 sind die einzelnen Karten. In der Anlage 7 ist noch eine Übersichtskarte,
aus der auch die alten Abgrenzungen hervorgehen.
Änderungen:
Die Verordnungsänderung umfasst im wesentlichen
folgende Punkte:
-
Der
Umgriff von 33 LBs wird erweitert und bei 20 LBs wird der Umgriff verkleinert.
Bei einem LB ist der Umfang gleichgeblieben.
-
Ein LB
wird aus der Verordnung gestrichen, da die Entfernung im Rahmen der
Planfeststellung zur Anschlussstelle Fürth/Steinach genehmigt wurde.
-
21 LBs
kommen neu hinzu, darunter 8 LBBs (neue Kategorie: Baumreihen).
-
Es
werden einige Formulierung geändert, z.B. die sachgemäße Forstwirtschaft, und
die Artikel und Paragraphen des BayNatSchG und des BNatSchG aktualisiert.
Die
Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung der vorgelegten Verordnung zur
Änderung der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet
Fürth.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 – Entwurf ÄnderungVO LBVO
2 – Synopse Entwurf ÄnderungsVO LBVO
3 – Liste Zusammenfassung TÖB
4 – Liste Zusammenfassung Eigentümer (geschwärzt)
5 – Liste Zusammenfassung BN und SpA
6 – LB-Übersichtskarte
7 – LB-Übersichtskarte Vergleich
8a – Detailkarten LBB
8b – LBF
8c – LBH
8d – LBR
8e – LBW
[nö] 4 – Liste Zusammenfassung Eigentümer