Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die vorliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet Fürth.

 


Anlass:

Die derzeit geltende Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet Fürth datiert auf den 19.02.1990 und ist damit heute über 34 Jahre alt. Da sich die Natur im Stadtgebiet Fürth in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt hat, aber auch den äußeren Einflüssen einer wachsenden Großstadt ausgesetzt war, hat der Umweltausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 27.04.2017 beauftragt, die bestehenden Landschaftsbestandteile neu kartieren und bewerten zu lassen. Bei dieser Gelegenheit sollte ebenfalls die Schutzwürdigkeit neu vorgeschlagener Objekte bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Kartierungen und Bewertungen bilden die Grundlage der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile.

 

Verfahrensstand:

27.04.2017:        Auftrag des Umweltausschusses, die ND-Verordnung zu überarbeiten

2018:                     Kartierung und Bewertung der NDs durch GFN-Umweltplanung, München

14.05.2019:         Information des Naturschutzbeirats über die Ergebnisse von GFN

16.05.2019:         Information des Umweltausschusses über die Ergebnisse von GFN

2019/20:              Beteiligung von TÖBs und Naturschutzverbänden

17.09.2020:         Information des Umweltausschusses über die Stellungnahmen der TÖB- und Verbändebeteiligung.

2020/21:              Beteiligung der betroffenen Eigentümer/innen

2022:                    ergänzende Beteiligung der Eigentümer/innen zu LBFs (Feuchtflächen)

2024:                    ergänzende Beteiligung der TÖBs, Naturschutzverbände und Eigentümer/innen

18.06.2024:         (einstimmige) Zustimmung des Naturschutzbeirates

 

Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungsrunden zusammengefasst und bewertet. Einzelheiten dazu können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Anlage 3 enthält die in der Trägerbeteiligung vorgetragenen allgemeinen Aspekte, die Stellungnahmen vom Stadtplanungsamt und dem Bund Naturschutz e.V. zu den einzelnen LBs sind der Anlage 5 zu entnehmen. Die Inhalte der Beteiligung der Eigentümer/innen gibt Anlage 4 wieder.

 

Soweit den vorgetragenen Anregungen und Bedenken Rechnung getragen werden konnte, wurden diese in den zur Beschlussfassung vorgelegten Verordnungsentwurf aufgenommen (Anlage 1). Zur besseren Lesbarkeit dieser Änderungen wird auf die in Anlage 2 beigefügte Synopse Bezug genommen. Anlage 6 sind die einzelnen Karten. In der Anlage 7 ist noch eine Übersichtskarte, aus der auch die alten Abgrenzungen hervorgehen.

 

Änderungen:

Die Verordnungsänderung umfasst im wesentlichen folgende Punkte:

-       Der Umgriff von 33 LBs wird erweitert und bei 20 LBs wird der Umgriff verkleinert. Bei einem LB ist der Umfang gleichgeblieben.

-       Ein LB wird aus der Verordnung gestrichen, da die Entfernung im Rahmen der Planfeststellung zur Anschlussstelle Fürth/Steinach genehmigt wurde.

-       21 LBs kommen neu hinzu, darunter 8 LBBs (neue Kategorie: Baumreihen).

-       Es werden einige Formulierung geändert, z.B. die sachgemäße Forstwirtschaft, und die Artikel und Paragraphen des BayNatSchG und des BNatSchG aktualisiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung der vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile im Stadtgebiet Fürth.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 

 

 


1 – Entwurf ÄnderungVO LBVO

2 – Synopse Entwurf ÄnderungsVO LBVO

3 – Liste Zusammenfassung TÖB

4 – Liste Zusammenfassung Eigentümer (geschwärzt)

5 – Liste Zusammenfassung BN und SpA

6 – LB-Übersichtskarte

7 – LB-Übersichtskarte Vergleich

8a – Detailkarten LBB

8b – LBF

8c – LBH

8d – LBR

8e – LBW

[nö] 4 – Liste Zusammenfassung Eigentümer