Die Ausführungen des Baureferates dienen zur Kenntnis. Der Vorgehensweise und dem Vertrag wird zugestimmt.

 


Ausgangslage

 

Die Vertragsparteien haben zum Bebauungsplan Nr. 291b der Stadt Fürth „Hornschuch-Campus“ mit notarieller Urkunde UR.-NR.: S  3352/2020 vom 29.07.2020 einen städtebaulichen Vertrag geschlossen.

 

 

Aktuelles Baugesuch

 

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans diverse Bauvorhaben zu errichten. Die Bauvorhaben sehen ein Hotel, Wohngebäude mit Wohnungen, Studentenappartements, Seniorenwohnungen sowie eine Kindertageseinrichtung vor (s. Präsentation in Anlage). Die hierfür notwendigen Stellplätze sollen nach der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.12.2023, Inkrafttreten am 01.01.2024 (INFÜ Nr. 1 vom 17.01.2024 – im Folgenden StS) nachgewiesen werden. Auf Studenten- und Seniorenappartements ist nach der Richtzahlenliste der StS ein reduzierter Stellplatzschlüssel anzuwenden, der dinglich zu sichern ist. Zweck dieses Vertrages ist es, in Anwendung der StS für jedes der vier Bauvorhaben Regelungen über den Nachweis der Stellplätze und die erforderlichen dinglichen Sicherungen gem. § 4 der StS sowie den Vollzug betreffend der Nutzung der Studentenappartements und der Seniorenwohnungen zu treffen.

 

Die Dingliche Sicherung wird in § 3 des Änderungsvertrages geregelt und die Bestellung und Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten; Zahlung der Ablösebeträge in § 4.

 

 Die Stadt Fürth wird gegen den jeweiligen Eigentümer einer Seniorenwohnung oder eines Studentenappartements von ihrer öffentlich-rechtlichen Befugnis und von ihrem Recht aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des Stellplatzschlüssels keinen Gebrauch machen, wenn der Eigentümer durch eine schriftliche Bestätigung seines Mieters nachweist, dass er an einen Senior bzw. an einen Studenten vermietet hat, oder aber der Eigentümer nachweist, dass er sich über einen angemessenen Zeitraum (mindestens fünf Monaten) und mit angemessenen Mitteln (Einschaltung eines Maklers oder Anzeigen in mindestens zwei der hierfür einschlägigen Studentenportalen der jeweiligen, umkreisnahen Hochschulen bzw. Universitäten) bemüht hat, einen Studenten bzw. einen Senior als Mieter zu finden und dies nicht gelang. In diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, die Wohnung an einen Mieter zu vermieten, der nicht Senior bzw. Student ist.

 

Aufgrund dieser Änderungen muss nun der 2. Änderungsvertrag gefertigt werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag