Die Ausführungen des Baureferates dienen zur Kenntnis. Der Vorgehensweise und dem Vertrag wird zugestimmt.
Ausgangslage
Die Vertragsparteien haben zum Bebauungsplan Nr. 291b der
Stadt Fürth „Hornschuch-Campus“ mit notarieller Urkunde UR.-NR.: S 3352/2020 vom
29.07.2020 einen städtebaulichen Vertrag geschlossen.
Aktuelles
Baugesuch
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Geltungsbereich
dieses Bebauungsplans diverse Bauvorhaben zu errichten. Die Bauvorhaben sehen
ein Hotel, Wohngebäude mit Wohnungen, Studentenappartements, Seniorenwohnungen
sowie eine Kindertageseinrichtung vor (s. Präsentation in Anlage). Die hierfür
notwendigen Stellplätze sollen nach der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth in
der Fassung der Änderungssatzung vom 29.12.2023, Inkrafttreten am
01.01.2024 (INFÜ Nr. 1 vom 17.01.2024 – im Folgenden StS) nachgewiesen werden. Auf Studenten- und
Seniorenappartements ist nach der Richtzahlenliste der StS ein reduzierter
Stellplatzschlüssel anzuwenden, der dinglich zu sichern ist. Zweck dieses
Vertrages ist es, in Anwendung der StS für jedes der vier Bauvorhaben
Regelungen über den Nachweis der Stellplätze und die erforderlichen dinglichen
Sicherungen gem. § 4 der StS sowie den Vollzug betreffend der Nutzung der
Studentenappartements und der Seniorenwohnungen zu treffen.
Die Dingliche Sicherung wird in § 3 des Änderungsvertrages
geregelt und die Bestellung und Eintragung der beschränkt persönlichen
Dienstbarkeiten; Zahlung der Ablösebeträge in § 4.
Die Stadt Fürth wird
gegen den jeweiligen Eigentümer einer Seniorenwohnung oder eines
Studentenappartements von ihrer öffentlich-rechtlichen Befugnis und von ihrem
Recht aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des
Stellplatzschlüssels keinen Gebrauch machen, wenn der Eigentümer durch eine
schriftliche Bestätigung seines Mieters nachweist, dass er an einen Senior bzw.
an einen Studenten vermietet hat, oder aber der Eigentümer nachweist, dass er
sich über einen angemessenen Zeitraum (mindestens fünf Monaten) und mit angemessenen Mitteln (Einschaltung eines Maklers
oder Anzeigen in mindestens zwei der hierfür einschlägigen Studentenportalen
der jeweiligen, umkreisnahen Hochschulen bzw. Universitäten) bemüht hat, einen
Studenten bzw. einen Senior als Mieter zu finden und dies nicht gelang. In
diesem Fall ist der Eigentümer berechtigt, die Wohnung an einen Mieter zu vermieten,
der nicht Senior bzw. Student ist.
Aufgrund dieser Änderungen muss nun der 2. Änderungsvertrag
gefertigt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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2. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag