Betreff
Hortneubau in der Schwabacher Str. 291 durch die Firma WG Beteiligungs – Verwaltungs GmbH - hier: erweiterte Projektgenehmigung
Vorlage
KITA-GTS/0050/2025
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Zum Erhalt von 155 in Hort V vorhandenen und Neuschaffung von 10 weiteren Grundschulkindbetreuungsplätzen, und damit zur Deckung des im Grundschulsprengel vorhandenen Bedarfs wird die Bereitstellung der Haushaltsmittel für den Hortneubau erneut genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Aufgrund geänderter Förderbedingungen, die eine Erhöhung der Fördersumme nach sich ziehen, wird die Maßnahme erneut zur Vorlage gebracht, auch wenn der Stadtrat bereits am 25.09.2024 einer Erhöhung der Platzzahl zugestimmt hat.

 

Mitte Februar 2025 wurde der Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen erhöht. Dies zieht eine Erhöhung der Fördersumme mit sich. Da gleichzeitig eine höhere Förderung im Rahmen des Landesförderprogramms Ganztagsausbau möglich ist, steht zu erwarten, dass sich der Anteil der Stadt Fürth an der Gesamtförderung um 22.450,00 € erhöht, bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Förderung um insgesamt 223.500,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der geänderten Kostenschätzung (Stand: 13.09.2024) und belaufen sich auf insgesamt 7.599.306,04 € (nach DIN-276 in der Fassung von Dezember 2018). 

 

 

 

Kostengruppe

 

Zuweisungsfähige Kosten der Kostenschätzung

 

1 = Grundstück

 

./.

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

148.246,70 €

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

3.616.911,25 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

1.232.378,33 €

 

5 = Außenanlagen

 

470.354,18 €

 

6 = Ausstattung

 

./.

 

7 = Baunebenkosten

 

918.081,00 €

 

Gesamt brutto

 

7.599.306,04 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“).

Die für 165 Hortplätze maximale zuweisungsfähige Fläche von 951 m² bleibt unverändert. Der Kostenrichtwert hat sich zum 14.02.2025 auf 7.161,00 € pro m² erhöht. 

 

Die vorliegenden Grundrisspläne dienen weiterhin in erster Linie zur Ermittlung der Förderfähigkeit. Im Baugenehmigungsverfahren können sich Änderungen ergeben.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Bei einer Investitionskostenförderung von 100% der zuweisungsfähigen Kosten für die Generalsanierung als auch von Neuschaffung von Hortplätzen gemäß der städtischen Richtline zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von 6.810.100,00 €.

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 6.810.100,00 € Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz (FS) von 75% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von 6.810.100,00 € sind dies rund 5.108.000,00 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch rund 1.702.100,00 €.

 

Landesförderprogramm Ganztagsaubau

 

In Absprache mit der Regierung von Mittelfranken kann die Maßnahme voraussichtlich zusätzlich eine Förderung aus dem Landesförderprogramm Ganztagsbau erhalten. Für Hortplätze beträgt die Pauschalförderung max. 6.000,00 € pro Platz. Da Landesförderprogramm und die Förderung nach FAG zusammen einen Anteil von 90% nicht überschreiten konnten, wirkt sich die Erhöhung der Gesamtförderung hier insofern positiv aus, dass die Pauschale von 6.000,00 € pro Platz voll ausgeschöpft werden kann.

 

Dadurch würde sich der Anteil der Stadt Fürth an der Maßnahme nach Abzug der Pauschale reduzieren, und zwar von 1.702.500,00 € auf rund 712.100,00 €.

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Förderberechnung ALT

Förderberechnung NEU

 

Kostenschätzung 

 

7.599.306,04 €

7.599.306,04 €

 

Kostenhöchstwert (=max. zuweisungsfähige Kosten)

 

6.586.600,00 €

6.810.100,00 €

 

Baukostenzuschuss Stadt (FS 100%)

 

6.586.600,00 €

6.810.100,00 €

 

= Staatliche Gesamtförderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

4.940.000,00 €

5.108.000,00 €

= Platzpauschale Landesförderprogramm Ganztagsausbau (GaFöG)

957.000,00 €

990.000,00 €

 

 

 

 

= Städtischer Anteil

 

690.000,00 €

712.100,00 €

 

= Eigenanteil des Investors

 

1.012.706,04 €

789.206,04 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

Staatliche Förderung nach FAG:

5.108.000,00 €

Platzpauschale Landesförderprogramm (GaFöG)

990.000,00 €

Städtischer Anteil

712.100,00 €

Anteil des Investors:         

789.206,04 €

Gesamtkosten:  

7.599.306,04 €

 

 

Landesförderprogramm Ganztagsausbau – Ausstattungspauschale

 

Mittlerweile ist die im letzten Jahr angekündigte Änderung der Förderrichtlinie zum Landesförderprogramm Ganztagsausbau in Kraft getreten. Es ist möglich, eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500,00 € pro Platz zu erhalten. Allerdings muss beim Maßnahmenträger ein Eigenanteil von 30% der Kosten beim Maßnahmenträger, im Fall der Ausstattung, also der Stadt Fürth, verbleiben. Sollten die tatsächlichen Ausgaben niedriger ausfallen, verringert sich der staatliche Ausstattungszuschuss entsprechend.

Um die maximale Förderhöhe von 247.500,00 € zu erhalten, müssten somit 353.600,00 € ausgegeben werden.

 

Förderfähige Ausgaben

353.600,00 €

Staatl. Ausstattungszuschuss (70%, max. 1.500,00 € pro Platz)

247.500,00 €

Städtischer Anteil

106.100,00 €

Ausstattungskosten pro Betreuungsplatz nach Abzug der Refinanzierung

643,03 €

 

Es wird daher vorgeschlagen, zunächst für die Ausstattung 353.600,00 € zu veranschlagen.

 

Der Eigenanteil der Stadt Fürth an den Gesamtkosten der Maßnahme inkl. Ausstattungskosten steigt somit auf 818.200,00 €.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4646.9888.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenschätzung, Flächenberechnung(In Listenform eintragen, die Anlagen können über Import an die Vorlage angefügt werden)

Grundrisspläne (nö), Ansichten (nö)