Zum Erhalt von 155 in Hort V vorhandenen und Neuschaffung von 10 weiteren Grundschulkindbetreuungsplätzen, und damit zur Deckung des im Grundschulsprengel vorhandenen Bedarfs wird die Bereitstellung der Haushaltsmittel für den Hortneubau erneut genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Aufgrund geänderter Förderbedingungen, die eine Erhöhung der Fördersumme nach sich ziehen, wird die Maßnahme erneut zur Vorlage gebracht, auch wenn der Stadtrat bereits am 25.09.2024 einer Erhöhung der Platzzahl zugestimmt hat.
Mitte Februar 2025 wurde der Kostenrichtwert für Kindertageseinrichtungen erhöht. Dies zieht eine Erhöhung der Fördersumme mit sich. Da gleichzeitig eine höhere Förderung im Rahmen des Landesförderprogramms Ganztagsausbau möglich ist, steht zu erwarten, dass sich der Anteil der Stadt Fürth an der Gesamtförderung um 22.450,00 € erhöht, bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Förderung um insgesamt 223.500,00 €.
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der geänderten Kostenschätzung (Stand: 13.09.2024) und belaufen sich auf insgesamt 7.599.306,04 € (nach DIN-276 in der Fassung von Dezember 2018).
Kostengruppe |
Zuweisungsfähige Kosten der
Kostenschätzung |
1 =
Grundstück |
./. |
2 =
Herrichten und Erschließung |
148.246,70
€ |
3 =
Bauwerk–Baukonstruktion |
3.616.911,25
€ |
4 =
Bauwerk–Technische Anlagen |
1.232.378,33
€ |
5 =
Außenanlagen |
470.354,18
€ |
6 =
Ausstattung |
./. |
7 =
Baunebenkosten |
918.081,00
€ |
Gesamt brutto |
7.599.306,04 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“).
Die für 165 Hortplätze maximale zuweisungsfähige Fläche von 951 m² bleibt unverändert. Der Kostenrichtwert hat sich zum 14.02.2025 auf 7.161,00 € pro m² erhöht.
Ermittlung der staatlichen Förderung
Bei einer Investitionskostenförderung von 100% der zuweisungsfähigen Kosten für die Generalsanierung als auch von Neuschaffung von Hortplätzen gemäß der städtischen Richtline zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von 6.810.100,00 €.
Basis für die Berechnung der
staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische
Baukostenzuschuss in Höhe von 6.810.100,00 € Die Refinanzierung des
Baukostenzuschusses erfolgt derzeit mit einem Fördersatz (FS) von 75% des
städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von 6.810.100,00 €
sind dies rund 5.108.000,00 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch
rund 1.702.100,00 €.
Landesförderprogramm Ganztagsaubau
In Absprache mit der Regierung von Mittelfranken kann die Maßnahme voraussichtlich zusätzlich eine Förderung aus dem Landesförderprogramm Ganztagsbau erhalten. Für Hortplätze beträgt die Pauschalförderung max. 6.000,00 € pro Platz. Da Landesförderprogramm und die Förderung nach FAG zusammen einen Anteil von 90% nicht überschreiten konnten, wirkt sich die Erhöhung der Gesamtförderung hier insofern positiv aus, dass die Pauschale von 6.000,00 € pro Platz voll ausgeschöpft werden kann.
Dadurch würde sich der Anteil der
Stadt Fürth an der Maßnahme nach Abzug der Pauschale reduzieren, und zwar von
1.702.500,00 € auf rund 712.100,00 €.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
|
Förderberechnung ALT |
Förderberechnung NEU |
Kostenschätzung |
7.599.306,04 € |
7.599.306,04 € |
Kostenhöchstwert
(=max. zuweisungsfähige Kosten) |
6.586.600,00 € |
6.810.100,00 € |
Baukostenzuschuss Stadt (FS 100%) |
6.586.600,00 € |
6.810.100,00 € |
= Staatliche Gesamtförderung (Art.
10 FAG, FS 75%) |
4.940.000,00 € |
5.108.000,00 € |
= Platzpauschale
Landesförderprogramm Ganztagsausbau (GaFöG) |
957.000,00 € |
990.000,00 € |
|
|
|
= Städtischer Anteil |
690.000,00 € |
712.100,00 € |
= Eigenanteil des Investors |
1.012.706,04 € |
789.206,04 € |
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger)
Finanzierungsplan:
Staatliche
Förderung nach FAG: |
5.108.000,00 € |
Platzpauschale
Landesförderprogramm (GaFöG) |
990.000,00 € |
Städtischer
Anteil |
712.100,00 € |
Anteil des
Investors: |
789.206,04 € |
Gesamtkosten: |
7.599.306,04 € |
Landesförderprogramm Ganztagsausbau – Ausstattungspauschale
Mittlerweile ist die im letzten Jahr angekündigte Änderung der Förderrichtlinie zum Landesförderprogramm Ganztagsausbau in Kraft getreten. Es ist möglich, eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500,00 € pro Platz zu erhalten. Allerdings muss beim Maßnahmenträger ein Eigenanteil von 30% der Kosten beim Maßnahmenträger, im Fall der Ausstattung, also der Stadt Fürth, verbleiben. Sollten die tatsächlichen Ausgaben niedriger ausfallen, verringert sich der staatliche Ausstattungszuschuss entsprechend.
Um die maximale Förderhöhe von 247.500,00 € zu erhalten, müssten somit 353.600,00 € ausgegeben werden.
Förderfähige
Ausgaben |
353.600,00 € |
Staatl.
Ausstattungszuschuss (70%, max. 1.500,00 € pro Platz) |
247.500,00 € |
Städtischer
Anteil |
106.100,00 € |
Ausstattungskosten
pro Betreuungsplatz nach Abzug der Refinanzierung |
643,03 € |
Es wird daher vorgeschlagen, zunächst für die Ausstattung 353.600,00 € zu veranschlagen.
Der Eigenanteil der Stadt Fürth an den Gesamtkosten der Maßnahme inkl. Ausstattungskosten steigt somit auf 818.200,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 4646.9888.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Kostenschätzung,
Flächenberechnung
Grundrisspläne (nö), Ansichten (nö)