Der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium“ durchzuführen und die vertraglich gebundenen Planer mit der nächsten Stufe zu beauftragen.

 

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung gemäß Nr. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben, Stand: 01.04.2017.

 

Umfassende Planunterlagen werden erarbeitet und mit der noch herbeizuführenden Projektgenehmigung vorgelegt.

- einstimmig angenommen (47:0) -

 

 

Parallel dazu wird untersucht, wie man den Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums noch besser gegen Hochwasser absichern kann.

- einstimmig angenommen (47:0) -

 

 

Der Stadtrat beschließt die Weiterführung der Planung parallel zur Prüfung durch das BlfD. Ein Erhalt des Bunkers ist unabhängig von der Denkmaleigenschaft aus wirtschaftlicher, zeitlicher und inhaltlicher Sicht nicht vertretbar. Dem Stadtrat werden die Prüfungsergebnisse samt aller Stellungnahmen der zu beteiligenden Stellen nochmals vorgelegt.

- gegen sechs Stimmen angenommen (41:6) –

 


TOP 4 -ö- wird gemeinsam mit dem TOP 4.1 -ö- und dem TOP 4.2 -ö- behandelt. Hiermit besteht Einverständnis.

 

Herr Bürgermeister Braun schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um die Untersuchung bezüglich eines noch bessren Hochwasserschutzes und die Denkmalthematik zu ergänzen. Hiermit besteht Einverständnis.

 

Herr Stadtrat Salimi (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt die getrennte Abstimmung des Grundsatzbeschlusses und der von Herrn Bürgermeister Braun ergänzten Punkte.

Hiermit besteht Einverständnis.