Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.
Der Bau- und Werkausschusses empfiehlt dem Stadtrat, die im Nahverkehrsplan der Stadt Fürth (Beschluss des Stadtrates vom 21.02.2018) aufgeführte Maßnahme NE 10 zum Fahrplanwechsel 2019/2020 umzusetzen.
Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen aus dem Betrieb sind auf Betreiberseite (vorgesehen infra fürth verkehr gmbh) zu berücksichtigen und die erforderlichen Investitionen für die Haltestelleninfrastruktur im Haushalt der Stadt Fürth zu berücksichtigen.
Am 21.02.2018 wurde der Nahverkehrsplan der Stadt Fürth vom Stadtrat einstimmig beschlossen (Sp-Nr. 1065). Dieser Nahverkehrsplan ist u. a. als Grundlage für die europaweite Vorabbekanntmachung erforderlich. Einige Maßnahmen aus dem NVP (Busnetz Nürnberg West/Fürth Ost) wurden schon vorab zum Fahrplanwechsel 2017/2018 umgesetzt.
Die weiteren Maßnahmen wurden vom Stadtrat unter Finanzierungsvorbehalt ebenfalls beschlossen. Auf Wunsch der Referentenrunde und aus dem infra Aufsichtsrat soll die Maßnahme Kleinbuslinie zwischen Fürther Hbf. und Conrad-Stutz-Weg (Maßnahmen-Nr. NE 10) ebenfalls vorbereitet werden, so dass diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Betrieb gehen kann. Die relevanten Textstellen aus dem Nahverkehrsplan sind auszugsweise als Anlage beigelegt.
Für die Inbetriebnahme einer neuen Linie sind vom Verkehrsbetrieb (infra fürth verkehr gmbh als vorgesehener Leistungserbringer) die erforderlichen Fahrzeugen und das Fahrpersonal. Von Seiten der Stadt als Aufgaben- und Straßenbaulastträgerin sind auch die Haltestellen zumindest in einer vorläufigen Ausgestaltung vorzusehen. Hierzu ist ein planerischer Vorlauf, Instruktion, Beschlussfassung, Ausschreibung sowie der Bau und Abnahme der Haltestellen einzuplanen.
Darüber hinaus ergeben sich Vorlaufzeiten aus der Einhaltung der VO (EG) Nr. 1370/2007 und des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG).
In dieser Zeit können die erforderlichen Vorbereitungen auf Seiten der Stadt Fürth (Haltestellen) getroffen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca. 85.000 €* |
|
nein |
X |
ja |
240.000 ** € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
NVP Fürth 2018, Beschlussfassung vom 06.02.2018 (Auszüge)