1. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Anregungen und Einwände der Bürger und der Träger öffentlicher Belange aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung abzuwägen und den Bebauungsplan Nr. 278d Dambach West mit allen Anlagen als Satzung zu beschließen.
2. Der Stadtrat wägt entsprechend der Empfehlung des Bau- und Werkausschuss die Anregungen und Einwände der Bürger und der Träger öffentlicher Belange aus der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung ab und beschließt den Bebauungsplan Nr. 278d Dambach West mit allen Anlagen als Satzung.
3. Nach der Beratung im BWA wurde die Festsetzung für den Bereich am Grünzug zwischen der ehem. Offizierssiedlung und dem Plangebiet um die Möglichkeit zur Errichtung von Einzelhäusern (E) redaktionell ergänzt. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, auch in diesem Bereich eine lockerere Bebauung durch die Errichtung von Einfamilienhäusern zu schaffen. Durch die Erweiterung des Bebauungsspielraums werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Der Stadtrat hat bereits mit Beschluss vom
02.03.1964 für das gesamte „Reichsbodenfeld“ die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 278 beschlossen; mit Beschluss des Stadtrates vom
08.11.1989 wurde die abschnittsweise Realisierung des Gesamtbereiches festgelegt.
Nach der Diskussion verschiedenster Varianten wurde
der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 278d Dambach West erarbeitet.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurde vom 17.05.
- 24.06.2011 die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
zwischen dem 28.06. und dem 21.07.2011 statt. Des Weiteren fand die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (TÖB) statt, die am 30.04.17 endete.
Durch den BWA wurde am 13.12.17 die öffentliche
Auslegung, unter Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und
Bedenken beschlossen.
Der Termin zur öffentlichen Auslegung wurde im
Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Fürth am 17.01.18 veröffentlicht und fand in der Zeit
vom 29.01. bis 02.03.18 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden über diesen
Verfahrensschritt informiert.
Nach dem o. g. langwierigen Planungsverfahren soll
der Bebauungsplan nun durch
den Satzungsbeschluss zur Rechtskraft gebracht werden. Bezüglich der
ökologischen Ausrichtung des Bebauungsplanes wird auf die „Checkliste für
mögliche Festsetzungen zur Abwägung innerhalb des jeweiligen Bebauungsplanes“
verwiesen. Darüber hinaus haben die drei wesentlichen, im Plangebiet
vertretenen Bauträger ein ökologisches Konzept entwickeln lassen welches bei
den entsprechenden Baumaßnahmen freiwillig umgesetzt werden soll (s. A.).
Planungsrechtlich handelt
es sich derzeit beim Geltungsbereich um einen unbeplanten Außenbereich gem. §
35 Baugesetzbuch (BauGB). Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Fürther
Stadtgebietes in den Gemarkungen Fürth und Dambach. Es liegt zwischen der
Südwesttangente, der Breslauer Straße, der Hardenbergstraße und der ehemaligen
Offizierssiedlung der US-Army; der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu
entnehmen
Nachdem in den letzten
Jahren die im Rahmen der Konversion zur Verfügung stehenden Wohnbauflächen im
Bereich der Stadt Fürth nahezu vollständig bebaut wurden, müssen zur Sicherung
einer nachhaltigen und geordneten Entwicklung der Stadt Fürth auch unter
Berücksichtigung des herrschenden Siedlungsdrucks neue Wohngebiete ausgewiesen
werden.
Ziel des
Aufstellungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein
allgemeines Wohngebiet zu schaffen, dass u. A. den Anforderungen, die sich aus
der Lage an der Südwesttangente und an der Breslauer Straße sowie der
bestehenden Bebauung in der Umgebung Rechnung trägt.
Das Maß der baulichen
Nutzung orientiert sich an der bestehenden umliegenden, kleinteiligen Bebauung
und wird teilweise durch Geschosswohnungsbauten ergänzt. Durch die Planung
werden die zeitgemäßen Anforderungen an Baugrundstücke und Bauformen beachtet.
Die sich aus dem Lärmschutzgutachten ergebenden Anforderungen werden
berücksichtigen.
Erforderliche
grünordnerische Maßnahmen und die gemäß der ökologischen Ausgleichsbilanzierung
zu treffenden Maßnahmen sind in die Planung eingeflossen, um einer negativen
Veränderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes entgegenzuwirken. Im Bereich der Grünflächen werden die für
das Baugebiet notwendigen zwei Spielplätze und ein Bolzplatz untergebracht.
Durch die Festsetzung
geeigneter Lärmschutzmaßnahmen können für den Geltungsbereich gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse erreicht werden.
Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung wurden eine Vielzahl von ähnlichen bzw. nahezu gleichlautenden
Einwendungen vorgebracht. Nachfolgend sind die wesentlichen Einwände mit den
jeweiligen Abwägungsvorschlägen zusammenfassend dargestellt.
Die gesamte Anzahl der
Einwände mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen liegen dieser Beschlussvorlage
bei und werden Bestandteil des Beschlusses.
- Abwägungsvorschlag zur
befürchteten zu hohen Dichte der Bebauung, der damit einhergehenden Versiegelung und Überflutung.
Durch einen entsprechenden
Überflutungsnachweis für das Plangebiet, welcher auch die umliegende Bebauung
mitberücksichtigt, konnte festgestellt werde, dass sowohl für die Neubebauung
als auch den Bestand bei einem Starkregenereignis keine erheblichen negativen
Folgen zu erwarten sind.
- Abwägungsvorschlag zur Forderung nach einem Energiekonzept.
Unter Berücksichtigung des
bestehenden Heizwerkes in Dambach ist für den Geltungsbereich die Versorgung
mit Fernwärme vorgesehen. Somit können vorhandene Ressourcen (Heizwerk) zur
Energieversorgung genutzt werden. Der Anschluss an das Fernwärmenetz soll über
eine entsprechende Satzung verpflichtend geregelt werden. Darüber hinaus wurde
von den wesentlichen drei Bauträgern ein eigenständiges Energiekonzept in
Zusammenarbeit mit der Ost-bayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden
erarbeitet, welches mit ihrer geplante Bebauung umgesetzt werden soll.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.
- Abwägungsvorschlag zur Forderung eines
Verkehrskonzeptes und der Verkehrsführung.
Der Geltungsbereich ist
über die leistungsfähige Südwesttangente bzw. die Breslauer Straße an das
örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ausreichend angebunden. Die innere
Erschließung erfolgt im nun vorliegenden Entwurf über eine
Haupterschließungsstraße, mit Gehwegen,
Längsparkplätzen, Straßenbäumen und einer separaten Fahrbahn. Davon gehen
verkehrsberuhigte Straßenflächen zur weiteren inneren Erschließung des
Wohnquartiers aus. Durch die dargestellte Erschließung kann das Plangebiet
somit ohne größere negative Auswirkungen erschlossen werden. Ein eigenständiges
weitergehendes Verkehrskonzept ist somit nicht notwendig.
- Abwägungsvorschlag zu Anforderungen an den
Naturschutz (biotopwürdige Gehölze, geschützte und bedrohte Tierarten).
Im Rahmen der Bearbeitung
wurde angrenzend an die ehemalige Offizierssiedlung eine durchgängige
Grünfläche vorgesehen. Der dort befindliche Baumbestand kann somit erhalten
bleiben. Des Weiteren wurde für das Plangebiet eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt, ein Umweltbericht verfasst,
eine naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt und
entsprechende Ausgleichsmaßnahmen veranlasst.
Somit ist der Einwand berücksichtigt.
- Abwägungsvorschlag bezüglich einer zu hohen
Verdichtung der Wohnbebauung und zur Erhaltung des Gebietscharakters des
Siedlungsgebietes und des Stadtteils.
Unter Berücksichtigung des
hohen Drucks am Wohnungsmarkt und dem Auftrag aus dem Baugesetzbuch zum
schonenden Umgang mit Grund und Boden ermöglicht der Bebauungsplanentwurf, wie
auch bereits die Planung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ca. 250-300
Wohneinheiten. Eine absolute Festsetzung von Wohneinheiten kann in einem
Bebauungsplan nicht getroffen werden.
Bei der Planung wurde eine
ausgewogene Mischung von Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern, Gartenhofhäusern,
Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern vorgesehen. Somit kommt es zu einem
Angebot für alle Bevölkerungsschichten; eine einseitige Entwicklung des
Baugebietes wird hierdurch vermieden.
Des Weiteren ist
angrenzend an die ehemalige Offizierssiedlung eine durchgängige Grünfläche und
daran anschließend Reihen- und Doppelhäuser vorgesehen. Durch diese
kleinteilige Planung und die Grünfläche wird auf die städtebauliche Situation
im Bereich der Offizierssiedlung und Dambach reagiert.
Die o. g.
Rahmenbedingungen und Maßnahmen rechtfertigen die im Bebauungsplan vorgesehen
Dichte der Bebauung. Eine Gefährdung des Gebietscharakters wird hierdurch nicht
gesehen.
Somit ist der Einwand im Wesentlichen
berücksichtigt.
- Abwägungsvorschlag zu Einwänden, die eine
ausreichende Anzahl von Grünflächen und Kinderspielplätzen fordern.
Die in der Planung zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung bereits dargestellten Grünflächen wurden noch um
den Grünstreifen an der ehem. Offizierssiedlung ergänzt. Im Bebauungsplan sind
zwei Kinderspielplätze und ein Bolzplatz festgesetzt. Somit trägt die Planung
dem Wunsch nach ausreichenden Grünflächen und Spielplätzen Rechnung.
Darüber hinaus sind in den
Bereichen des Geschosswohnungsbaus im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens noch
entsprechende private Kinderspielplätze nachzuweisen.
Der Einwand ist somit
berücksichtigt.
- Abwägungsvorschlag zu Fragen der Entwässerbarkeit.
Durch die
Stadtentwässerung Fürth wurde die grundsätzliche Entwässerbarkeit des Bereiches
bestätigt. Die Entwässerungseinrichtungen für den Geltungsbereich werden in der
Entwurfsplanung so dimensioniert, dass sich keine negativen Auswirkungen auf
das benachbarte Gebiet ergeben werden. Des Weiteren wurde für den
Geltungsbereich und dessen Umgebung ein Überflutungsnachweis durchgeführt, der
auch Starkregenereignisse berücksichtigt. Hierbei konnten keine wesentlichen
Beeinträchtigungen festgestellt werden.
Somit ist der Einwand berücksichtigt
- Abwägungsvorschlag zu Fragen des Lärmschutzes.
Bei der Bebauung an der
Breslauer Str. handelt es sich um eine Lärmschutzbebauung, die geeignet ist, im
Gebäude selbst gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen und den
Lärmschutz für das Plangebiet zu gewährleisten.
Des Weiteren sieht der
Bebauungsplan eine Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand an der
Südwesttangente auf 6,00 m sowie passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden
vor. Durch die o. g. Maßnahmen können im Plangebiet gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Die Höhe der bestehenden
Lärmschutzanlage im Bereich des Anwesens Brünnleinsweg 102 kann beibehalten
werden.
Somit sind die Einwände berücksichtigt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen auch
Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) ein. Diese Einwände mit den
jeweiligen Abwägungsvorschlägen liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei und
werden Bestandteil des Beschlusses.
Auf Grund der Einwendungen wurden durch die
Verwaltung noch kleinere Veränderungen am Bebauungsplan vorgenommen. Diese
Änderungen sind als redaktionelle Änderungen anzusehen, da sie im Wesentlichen
der Klarstellung dienen und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Bei den Änderungen handelt es sich:
- Definition der Zaunanlagen (sockellos);
- Standort Recycling Container (beim Bolzplatz);
- Höhe der Lärmschutzwand im Bereich des Anwesens
Brünnleinsweg 102 (verbleibt auf Be-
standshöhe);
- Anbindung des Anwesens Brünnleinsweg 102 durch eine
geringfügige Ergänzung im
Straßenbereich);
- Änderung der Widmung von Erschließungswegen für Doppel-
und Reichenhäuser (von Fuß-
und Radweg in Eigentümerweg);
- Ergänzung zweier Fuß- und Radwege um einen Grünstreifen;
- Festsetzung von Flächen für notwendige Stellplätzen auf
den Grundstücken Brünnleinsweg
100 und102;
- Geringfügige Erweiterung (ca. 1 m) der neu zu Überbauenden
Flächen auf den Grundstücken
Brünnleinsweg 100 und102.
Darüber hinaus wurde der Bebauungsplan mit einem Beiplan zur Lärmschutzwand versehen, in dem die zukünftigen Höhen bezogen auf NN dargestellt sind.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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00 Bebauungsplan 278d Dambach West Satzungsbeschluss Stadtrat
00 Begründung Juni 21 zum Satzungsbeschluss 278d
Anlage 01 Einzelabwägung öffentl. Ausleg. Einwendungen Bürger 278
Anlage 01 Einzelabwägung öffentl. Ausleg. Einwendungen TöB extern 278
Anlage 02 Checkliste für ökologische Festsetzungen 278 d
Anlage 03 Schalltechnische Untersuchung 278d A 2
Anlage 03 Schalltechnische Untersuchung A 1 278d
Anlage 03 Schalltechnische Untersuchung Beiblatt Höhe der Lärmschutzanlage
Anlage 03 Schalltechnische Untersuchung Lärmschutzwand Brünnleinsweg
Anlage 04 saP Dr Heimbucher 278d - V+ E XIII
Anlage 04 saP Dr Schlumprecht 278d
Anlage 05 CEF Maßnahmen Kurzgutachten OPUS 278d- V+ E XIII 26.10.
Anlage 05 CEF Maßnahmen Planung 1 OPUS 278d - V+ E XIII
Anlage 05 CEF Maßnahmen Planung 2 OPUS 278d - V+ E XIII
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Karte Gesamtbestand
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Karte Planung Erschließungsanlagen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Bilanz Erschließungsanlagen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Bilanz ohne Erschließungsanlagen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Karte Bestand Erschließungsanlagen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Karte Bestand ohne Erschließungsanlagen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Karte Gesamtplanung
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Karte Planung ohne Erschließungsanlagen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Lageplan zu den Ausgleichsmaßnahmen
Anlage 06 278d Eingriff Ausgleich Zuordnungsfestsetzung
Anlage 07 278d Pflanzliste Bäume und Hecken
Anlage 07 Pflanzliste Bäume und Hecken
Anlage 08 Überflutungsnachweis A 1 - Wassertiefenkarte 841x594 Cl
Anlage 08 Überflutungsnachweis
Anlage 08 Überflutungsnachweis A2 - Fließgeschwindigkeit 841x594
Anlage 08 Überflutungsnachweis A3 - KOSTRA-Daten
Anlage 09 Ökologisches Konzept Bauträger 278d