Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und der Bau- und Werkausschuss
empfehlen / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium“ durchzuführen und die vertraglich gebundenen Planer mit der nächsten Stufe zu beauftragen.

 

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung gemäß Nr. 2.4 der Richt-
linien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben, Stand: 01.04.2017.

 

Umfassende Planunterlagen werden erarbeitet und mit der noch herbeizuführenden Projekt-
genehmigung vorgelegt.


Als Ersatz für das zu klein gewordene Heinrich-Schliemann-Gymnasium soll auf dem ca. 200 m zum Bestandsgebäude entfernten Gelände "Wolfsgruberareal" der 4,5-zügige Neubau des Heinrich-Schliemann erstellt werden.

 

Auf Basis des vorliegenden fiktiven Raumprogramms der Regierung von Mittelfranken wurde 2019 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Nach Beschluss des Stadtrats zur Weiter-
führung des Projekts auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurden freiberufliche Planer beauftragt, das Gymnasium inkl. Außenanlagen und Erschließungsstraße zu planen.
Eine Projektsteuerung wurde ebenfalls beauftragt.

 

Der Pausenhof wurde mit der minimalen Fläche von 3m²/ Schüler angesetzt. Um den Pausenhof realisieren zu können, muss dieser zum Teil im nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet verortet werden. Hierfür ist eine Befreiung der LSchV erforderlich.

 

Der aktuell gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 ist für den Neubau anzupassen.

 

Die Schule ist nicht als Versammlungsstätte geplant. Bei Veranstaltungen, die unter die
Versammlungsstättenverordnung fallen würden, ist dies organisatorisch sicher zu stellen.

 

Mit Stadtratsbeschluss wurde der Einsatz einer Lüftungsanlage im hybriden System (mit
zusätzlicher Fensterlüftung) und ein klimaneutrales Energiekonzept festgelegt.

 

Folgende Beeinträchtigungen liegen im Bebauungsbereich vor:

- HQ 100/HQ extrem

- Biotop

- Bodendenkmal

- Landschaftsschutzgebiet

- Bunker

- Altlasten

- Freiwillige Feuerwehr im Untergeschoss Sozialrathaus

 

 

 

Die aktuelle Kostenschätzung gliedert sich wie folgt auf:

 

KGR 200:                                  2.150.000,-- (Erschließung)

KGR 300:                               € 23.810.000,-- (Bau)

KGR 400:                               € 14.300.000,-- (Haustechnik)

KGR 500:                                  1.960.000,-- (Außenanlagen, techn. Anlagen in Außenanlagen)

KGR 600:                                  1.670.000,-- (Ausstattung)

KGR 700:                               € 13.170.000,-- (Baunebenkosten)

Summe                                  € 57.060.000,-- (KGR 200 – 700)

gerundet auf volle 10.000,-- € (brutto)                      

 

Nachrichtlich wird bis zum geplanten Baubeginn eine voraussichtliche Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel ca. 5,0% angenommen. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca.
5.850.000,-- € Hiermit ergibt sich eine Brutto-Gesamtsumme i.H.v. ca. 62.910.000,-- €.

 

Gefördert wird der Neubau des Gymnasiums vom Freistaat Bayern nach FAG zum derzeit
gültigen Fördersatz.

 

Es ist keine Bildung eines projektspezifischen Ausschusses vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 63.000.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt   mittelfristige Finanzplanung

 

 

nein

 

ja

Hst.

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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