1. Den Ausführungen und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 438a „Westlich Magnolienweg“ sowie der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2017.16, jeweils mit Begründung und Umweltbericht.
3. Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat mit Beschluss vom 27.09.2017 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 438a „Westlich Magnolienweg“ und Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017.16 im Parallelverfahren förmlich eingeleitet (SpA/527/2017).
Zuletzt wurde am 14.10.2020 vom Bau- und Werkausschuss ein städtebauliches Konzept als Grundlage für die Weiterentwicklung der Bauleitplanung in einem erweiterten Plangebietsumgriff mehrheitlich beschlossen (SpA/0850/2020).
Erfolgte Anpassungen seit 2020
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ergab sich die Notwendigkeit zur erneuten Anpassung des Plangebietsumgriffs, dokumentiert in Kapitel 6.2.1 der Begründung zum Bebauungsplan. Im Wesentlichen ging es zum einen um die vollständige Hinzunahme des Flurstücks 636 zwecks Umsetzung eines Versorgungskonzeptes zur energetischen Versorgung der geplanten Strukturen mit Heizenergie und Warmwasser durch den örtlichen Energieversorger, im Bebauungsplan festgesetzt als sonstiges Sondergebiet „Geothermie“. Darüber hinaus konnte dadurch ein vollständiger Eingriffsausgleich innerhalb des Plangebietsumgriffs planerisch gewährleistet werden. Schließlich wurden Teilflächen des genannten Flurstücks für die Entwässerungskonzeption benötigt, wonach das im Plangebiet anfallende Regenwasser durch Versickerungsmaßnahmen dem Grundwasser zugeführt werden soll. Hierfür sind insgesamt drei öffentliche Grünflächen für das auf den Planstraßen anfallende Regenwasser bzw. grundstücksbezogen private Grünflächen für das auf den Privatgrundstücken anfallende Regenwasser festgesetzt. Über Vorgaben zur Ausmuldung dieser Flächen wird eine Bewirtschaftung des Regenwassers erreicht, die gemäß Berechnungsgrundlagen auch einem 30-jährlichen Regenereignis standhalten.
Zum anderen wurde das Streuobstwiesengrundstück (Flurstück 629/8) auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer aus dem Plangebiet herausgenommen.
Planinhalte des Bebauungsplanes
Art der baulichen
Nutzung
Die städtebauliche Entwicklungsabsicht sieht weiterhin vor, ein kleinteiliges Einfamilienhausgebiet in Orientierung an die Strukturen am Magnolienweg, aber auch Mehrfamilienhäuser sowie eine Kindertagesstätte gemäß Vorgaben des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien entlang der Würzburger Straße zu schaffen. Mit der Öffnung des Plangebietes für eine Integration von Mehrfamilienhausangeboten wurde dem Wunsch verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie Teilen der Politik gefolgt. Insbesondere ermöglicht ein Verzicht auf flächenintensive Lärmschutzmaßnahmen eine bessere Flächennutzung. Dadurch kann ein vielschichtiges Wohnungsangebot, angepasst an die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen, generiert werden. Die Stadt Fürth übernimmt als Grundstückseigentümer Einfluss auf den Vollzug. Über (Kauf)Vertragsgestaltungen ist eine soziale und nachhaltige Quartiersgestaltung auch jenseits von Festsetzungsvorgaben des Bebauungsplans umsetzbar.
Klima und Grün
Alle Gebäude im Plangebiet erhalten ein Gründach. Dies dient dem Wassermanagement im Quartier und ist ein Baustein des übergeordneten Entwässerungskonzepts (vgl. Kap. 5.3.1 der Begründung zum Bebauungsplan). Ansonsten sind die in der Vorlage SpA/0850/2020 genannten Maßnahmen zu den Themenbereichen Nachhaltigkeit/ Klimaschutz/ Klimaanpassung planerisch vollständig berücksichtigt bzw. festgesetzt worden.
Verkehr
Die verkehrliche Erschließung wurde durch eine Vorplanung, erarbeitet von der Fachabteilung Verkehrsplanung, konkretisiert. Sie wird parallel zum anstehenden Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren instruiert. Die Vorplanung ist in das städtebauliche Konzept übernommen worden. Wesentliche Änderungen wurden im Bereich der Würzburger Straße durch die Planung eines Kreisverkehrsplatzes verwirklicht. Dieser übernimmt Aufgaben zur Geschwindigkeitsreduzierung, ermöglicht das Wenden des Busses und macht einen separaten Abbiegestreifen zur Einfahrt in das Plangebiet obsolet. Eingriffsgrenze für Umbaumaßnahmen im Bereich der Würzburger Straße ist die bestehende südliche Fahrbahnkante, sodass Eingriffe in das südliche Landschaftsschutzgebiet unterbleiben können. Mit dem Straßenverkehrsamt wurde zudem ein Versatz der Ortstafel an einen Standort weiter westlich, vor Beginn der geplanten Bebauung abgestimmt, sodass auf Höhe des Planvorhabens Tempo 50 km/h gelten wird. Auch durch diese Maßnahme konnte auf ein Lärmschutzbauwerk verzichtet werden.
Planinhalte des Flächennutzungsplanes
Da der Bebauungsplan nicht den Darstellungen des
Flächennutzungsplans entspricht, ist dieser im Rahmen eines Parallelverfahrens
(§ 8 Abs. 3 BauGB) entsprechend zu ändern. Der Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung ist auf begründet notwendige Änderungen der
Darstellung beschränkt. Der Änderungsbereich soll für Wohnen genutzt werden.
Die östlich des Änderungsbereichs bestehenden Wohnbauflächendarstellungen
erfahren hierdurch eine Erweiterung. Das Geothermie-Vorhaben kann auf Flächen
für die Landwirtschaft umgesetzt werden, nachdem die landwirtschaftlichen
Nutzungsmöglichkeiten hierdurch keine wesentlichen Einschränkungen erfahren.
Diese Flächen sollen zudem als Ausgleichflächen vorgehalten werden und sind
daher durch Planzeichen entsprechend gekennzeichnet. Landwirtschaftliche
Nutzungen sind auch im Einklang mit den Ausgleichsmaßnahmen im Sondergebiet
weiterhin zulässig. In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken erfolgte
ferner eine planerische Auseinandersetzung mit den stadtweiten
Wohnbauflächenpotenzialen gemäß Flächennutzungsplan und unter Berücksichtigung
der Bevölkerungsvorausberechnungen gemäß Bayerischem Landesamt für Statistik,
dokumentiert in Kap. 5. der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung. Eine
Rücknahme von Bauflächen ist voraussichtlich entbehrlich.
Im nächsten Schritt sollen die Entwurfsstände von Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die fristgerechte ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Fürther Amtsblatt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1. Bebauungsplan Nr. 438s „Westlich Magnolienweg“
2. Begründung nebst Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 438a
3. Städtebauliches Konzept mit Vorplanung Straßenanlage
4. Orientierende Bodenuntersuchungen und Versickerungsversuche
5.Versickerungsanlage, Ergänzende Untersuchungen
6. Überrechnung der Versickerungsmulden für öffentliche Straßen
7. Plausibilitätsprüfung der Versickerungsplanung
8. Erweiterte Plausibilitätsprüfung Versickerungsplanung, Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
9. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
10. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
11.Planblatt Flächennutzungsplanänderung Nr. 2017.16
12. Begründung nebst Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2017.16
13. Abwägung nach Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB (extern)
14. Abwägung nach Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
15. Abwägung nach Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB (intern)